EuroGendFor - Die europäische Sondereingreiftruppe für zukünftige Bürgerkriege
01.09.2009 | Redaktion
Auf europäischer Ebene bereitet man sich längst intensiv auf die Bekämpfung von Aufständen vor, die - betrachtet man die vorgesehenen Maßnahmen - durchaus bürgerkriegsähnliche Ausmaße annehmen könnten. Dazu wurde nach dem Bericht eines gewöhnlich sehr zuverlässigen Informaten unter der Kurzbezeichnung "EUROGENDFOR" (European Gendarmerie Force) eine streng geheime, aber bereits 3.000 Mann starke Sondereingreiftruppe gebildet, deren Führungsstab in Italien ansässig ist.
Sie geht auf eine Initiative der früheren französischen Verteidigungsministerin (jetzt ist sie Innenministerin) Michèle Alliot-Marie zurück, deren Land schon seit einigen Jahren unter immer wieder auflodernden Straßenschlachten zu leiden hat. Die mit geheimdienstlichen Kompetenzen ausgestattete Eingreiftruppe soll nun in enger Zusammenarbeit mit den europäischen Militärs die "Sicherheit in europäischen Krisengebieten" gewährleisten. Noch sind nicht alle europäischen Staaten der EUROGENDFOR-Vereinbarung beigetreten, doch es werden immer mehr.
Im Krisenfall ist dann mit folgendem Ablauf zu rechnen: Zunächst werden die örtlichen Polizeikräfte versuchen, Herr der Lage zu werden. Gelingt ihnen dies nicht, kommt ihnen EUROGENDFOR zu Hilfe, deren Kräfte auch vor einem von ihnen aktiv betriebenen Schußwechsel nicht zurückschrecken dürften. So soll dennoch der Eindruck vermieden werden, daß die nationale Armee eines EU-Landes auf die eigenen Bürger schießen würde. Erst wenn auch diese Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg zeigt, soll "richtiges" Militär eingesetzt werden. Dabei ist auch vorgesehen, Truppen aus dem "befreundeten" Ausland heranzuziehen, um auf die eigene aufständische Bevölkerung schießen zu lassen.
Doch es geht noch weiter: In den EUROGENDFOR-Gründungsdokumenten ist auch die grundsätzliche Möglichkeit vorgesehen, in EU-Staaten einzugreifen, die den Vertrag von Lissabon entweder nicht ratifiziert haben oder die wieder "aussteigen" möchten. Über den Einsatz soll im Ernstfall ein "Kriegsrat" entscheiden, der sich im wesentlichen aus den Verteidigungs- und Innenministern der teilnehmenden Staaten zusammensetzt. Ihr "Arbeitsauftrag" ist in § 4 des EUROGENDFOR-Gründungsvertrages eindeutig umschrieben: "Schutz der Bevölkerung und des Eigentums und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beim Auftreten öffentlicher Unruhen."
Sobald die EUROGENDFOR-Truppe einmal aktiv geworden ist, ist es um die nationale Selbstbestimmung des betroffenen Landes zunächst geschehen, weil z.B. alle Gebäude, die die Mitglieder der Eingreiftruppe im Rahmen ihres Einsatzes in Beschlag nehmen, für Vertreter der lokalen, nationalen Behörden nicht mehr zugänglich sind. Auch im Bereich der Aufstandsbekämpfung soll damit nationales Recht so weit es geht außer Kraft gesetzt werden.
© Vertrauliche Mitteilungen
Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 3836
Sie geht auf eine Initiative der früheren französischen Verteidigungsministerin (jetzt ist sie Innenministerin) Michèle Alliot-Marie zurück, deren Land schon seit einigen Jahren unter immer wieder auflodernden Straßenschlachten zu leiden hat. Die mit geheimdienstlichen Kompetenzen ausgestattete Eingreiftruppe soll nun in enger Zusammenarbeit mit den europäischen Militärs die "Sicherheit in europäischen Krisengebieten" gewährleisten. Noch sind nicht alle europäischen Staaten der EUROGENDFOR-Vereinbarung beigetreten, doch es werden immer mehr.
Im Krisenfall ist dann mit folgendem Ablauf zu rechnen: Zunächst werden die örtlichen Polizeikräfte versuchen, Herr der Lage zu werden. Gelingt ihnen dies nicht, kommt ihnen EUROGENDFOR zu Hilfe, deren Kräfte auch vor einem von ihnen aktiv betriebenen Schußwechsel nicht zurückschrecken dürften. So soll dennoch der Eindruck vermieden werden, daß die nationale Armee eines EU-Landes auf die eigenen Bürger schießen würde. Erst wenn auch diese Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg zeigt, soll "richtiges" Militär eingesetzt werden. Dabei ist auch vorgesehen, Truppen aus dem "befreundeten" Ausland heranzuziehen, um auf die eigene aufständische Bevölkerung schießen zu lassen.
Doch es geht noch weiter: In den EUROGENDFOR-Gründungsdokumenten ist auch die grundsätzliche Möglichkeit vorgesehen, in EU-Staaten einzugreifen, die den Vertrag von Lissabon entweder nicht ratifiziert haben oder die wieder "aussteigen" möchten. Über den Einsatz soll im Ernstfall ein "Kriegsrat" entscheiden, der sich im wesentlichen aus den Verteidigungs- und Innenministern der teilnehmenden Staaten zusammensetzt. Ihr "Arbeitsauftrag" ist in § 4 des EUROGENDFOR-Gründungsvertrages eindeutig umschrieben: "Schutz der Bevölkerung und des Eigentums und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beim Auftreten öffentlicher Unruhen."
Sobald die EUROGENDFOR-Truppe einmal aktiv geworden ist, ist es um die nationale Selbstbestimmung des betroffenen Landes zunächst geschehen, weil z.B. alle Gebäude, die die Mitglieder der Eingreiftruppe im Rahmen ihres Einsatzes in Beschlag nehmen, für Vertreter der lokalen, nationalen Behörden nicht mehr zugänglich sind. Auch im Bereich der Aufstandsbekämpfung soll damit nationales Recht so weit es geht außer Kraft gesetzt werden.
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