Gold, Silber, Immobilien und die Steuern
01.04.2012 | Manfred Gburek
Euro-Rettungsschirm, Brandmauer, 800 Milliarden Euro mal eben aus dem Hut gezaubert - in letzter Konsequenz bedeutet das, was am Freitag beschlossen wurde, nichts anderes als die Fortschreibung der Schuldenkrise. Nur dass die zur Debatte stehenden Beträge immer irrwitziger werden. Das wird in den nächsten Jahren die deutschen Steuerzahler hart treffen. Grund genug, das Problem heute aus ihrer Sicht anzugehen.
Es gibt Steuern, um die man einfach nicht herumkommt, wie große Teile der Einkommensteuer oder die Mehrwertsteuer. Und es gibt Steuern, die sich ganz legal vermeiden lassen, etwa indem man ein größeres Vermögen alle zehn Jahre sukzessive schon zu Lebzeiten an potenzielle Erben verschenkt oder die wenigen übrig gebliebenen Möglichkeiten zur Steuerersparnis bei der Geldanlage nutzt. Mit Letzteren beginne ich heute aus aktuellem Anlass, weil sie für Ihre persönliche Steuerstrategie und -gestaltung wichtig sind und neben Immobilien, Aktien oder sonstigen Wertpapieren auch Ihre Investitionen in Gold und Silber betreffen.
Neulich war ich wegen eines aktuellen Marktberichts zu Wohn- und Geschäftshäusern bei Immobilienmaklern von Engel & Völkers. Nach eingehender Diskussion über Standorte und Preise kamen die Steuern zur Sprache. Ergebnis: Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Verkauf vermieteter Immobilien nach zehn Jahren Haltedauer (Spekulationsfrist) gekippt wird. Wenige Tage später nahm sich der Berliner Immobilienexperte Rainer Zitelmann, der über gute Kontakte zu Politikern verfügt, desselben Themas an. Sein Fazit lässt keine Zweifel offen: "Es ist naiv, zu glauben, dass die Regelung so bleibt, wie sie ist, und den Kopf in den Sand zu stecken. Nicht nur SPD, Grüne und Linke sind für die Abschaffung der Spekulationsfrist, auch die CDU/CSU wird dabei leider mitmachen. Dass die FDP dagegen ist, wird in der nächsten Legislaturperiode keine Rolle mehr spielen."
Das Thema ist zwar grundsätzlich nicht neu, weil die Spekulationsfrist 1999 schon einmal verlängert wurde, und zwar von zwei auf zehn Jahre. Aber während es der damaligen rot-grünen Regierung - auch ideologisch motiviert – primär um eine Signalwirkung ging, streben große Teile der CDU/CSU sowie SPD, Grüne und Linke im Namen der sogenannten sozialen Gerechtigkeit am liebsten die Abschaffung aller Steuerprivilegien an. Der Beifall des gemeinen Volkes einschließlich der Wählerstimmen zur Bundestagswahl im Herbst 2013 (falls nicht vorgezogen) ist ihnen sicher, zumal die Gerechtigkeitsdiskussion nach der Ehrensold-Entscheidung von Ex-Bundespräsident Christian Wulff und nach der Veröffentlichung berauschender Managergehälter voll entbrannt ist.
Dass der Fiskus spätestens in der nächsten Legislaturperiode neben vermieteten Immobilien auch Gold und Silber auf dem Kieker haben wird, entspricht dem fiskalischen Denken: Man nimmt den Bürgern dort etwas weg, wo es dem Staat ohne allzu viel Aufwand am meisten bringt, und überlässt den Aufwand (wie zum Beispiel bei der Abgeltungsteuer) den anderen, in diesem Fall den Banken und Sparkassen. Dass die Besteuerung der Edelmetalle dem Staat mehr als nur einen Obolus bringen dürfte, liegt auf der Hand, weil der mit schwunghaftem Handel verbundene Goldpreisanstieg der vergangenen Jahre sich längst bis Berlin und Brüssel herumgesprochen hat. Für den Aufwand werden dann halt auch die Edelmetallhändler herangezogen.
Durch die fiskalische Brille betrachtet, bieten sich zur Besteuerung von Gold und Silber fürs Erste an: die Wiedereinführung der Mehrwertsteuer auf Gold, und zwar zum vollen Steuersatz, die Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes auf Silbermünzen und die Einführung der Abgeltungsteuer auf Edelmetallgewinne zu einem von 25 auf 30 Prozent (oder noch mehr) zuzüglich Soli erhöhten Steuersatz, der dann auch für Gewinne aus Wertpapiergeschäften gelten würde. Zur Rechtfertigung könnte die Fiskalbürokratie darauf verweisen, dass private Gewinne aus Wertpapieren schon seit 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen (falls die Papiere nicht vorher gekauft wurden), während private Gewinne aus Edelmetallgeschäften nach mindestens einem Jahr Haltedauer bis heute steuerfrei bleiben.
Setzen wir nun die fiskalische Brille ab und die pragmatische auf, ergeben sich mindestens die beiden folgenden Fragen: Wie sollen Finanzbeamte solche Gold- und Silberschätze aufspüren, die nicht im Schließfach einer deutschen Bank oder Sparkasse gebunkert werden, sondern - für sie kaum kontrollierbar - im heimischen Tresor eines Anlegers lagern, im Garten vergraben sind oder sich irgendwo im Ausland befinden? Und ist der Kontrollaufwand für den Fiskus nicht viel zu groß, weil er es bei Gold und Silber in physischer Form (Barren und Münzen) weitgehend mit anonymen Geldanlagen zu tun bekäme, für die es weder ein Depot gibt (wie bei Wertpapieren) noch einen Notarvertrag (wie bei Immobilien).
Die hier beschriebene Konstellation lässt erwarten, dass der Fiskus für den Fall der Einführung jeglicher neuer Steuern auf Edelmetalle Probleme bekommen wird. Das wäre dann nicht neu, denn mit der Verlängerung der Immobilien-Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre hatte er zunächst ebenso eine Schlappe erlitten wie mit der Einführung der Abgeltungsteuer auf Gewinne aus Wertpapieren. Im ersten Fall bremste schließlich das Bundesverfassungsgericht die rot-grüne Regierung aus, indem es die Rückwirkung einschränkte. Und im zweiten Fall musste das Finanzministerium gleich drei Anwendungsschreiben nachschieben, damit die Abgeltungsteuer überhaupt funktionieren konnte.
Warten wir also ab, welche Schlampereien bei der Formulierung der Paragrafen und Anwendungsschreiben die denkbare Besteuerung von Edelmetallen mit sich bringt. Wie auch immer, jedenfalls erscheint es ratsam, vorhandene Bestände an Gold und Silber bis auf Weiteres zu halten, aber hin und wieder im Internet unter bundesfinanzministerium.de nachzulesen, wie es um die fiskalische Stimmung bestellt ist.
Warum ich mich heute dem Thema Steuern in Bezug auf Immobilien und Edelmetalle gewidmet habe, liegt nicht allein daran, dass ich Sie auf die Möglichkeit der prophylaktischen legalen Steuergestaltung aufmerksam machen will. Darüber hinaus geht es mir um den Hinweis auf ein Phänomen, das vor allem über die öffentlich-rechtlichen Medien direkt zu Ihnen ins Wohnzimmer kommt: die Kluft zwischen Arm und Reich. Das heißt, kaum eine Woche vergeht, während der im Fernsehen anhand von konkreten persönlichen Schicksalen nicht auf alle Arten von Armut hingewiesen wird, sei es unter Schlecker-Verkäuferinnen, Krankenschwestern, alten Leuten oder solchen mit zwei Jobs, Einwanderern aus aller Herren Länder usw. - ein untrügliches Indiz dafür, dass die nächste Bundesregierung, egal welcher Couleur, zur großen Umverteilung schreiten wird. Die Parteien werden schon vorher während des Wahlkampfes für eine entsprechende Stimmung sorgen. Richten Sie sich darauf ein.
© Manfred Gburek
www.gburek.eu
Herr Gburek ist Fachjournalist und Buchautor. Seine letzten Werke waren: "Das Goldbuch" (2005), das Wörterbuch "Geld und Gold klipp und klar von A bis Z" (2007) und "Die 382 dümmsten Sprüche der Banker" (2008).
Es gibt Steuern, um die man einfach nicht herumkommt, wie große Teile der Einkommensteuer oder die Mehrwertsteuer. Und es gibt Steuern, die sich ganz legal vermeiden lassen, etwa indem man ein größeres Vermögen alle zehn Jahre sukzessive schon zu Lebzeiten an potenzielle Erben verschenkt oder die wenigen übrig gebliebenen Möglichkeiten zur Steuerersparnis bei der Geldanlage nutzt. Mit Letzteren beginne ich heute aus aktuellem Anlass, weil sie für Ihre persönliche Steuerstrategie und -gestaltung wichtig sind und neben Immobilien, Aktien oder sonstigen Wertpapieren auch Ihre Investitionen in Gold und Silber betreffen.
Neulich war ich wegen eines aktuellen Marktberichts zu Wohn- und Geschäftshäusern bei Immobilienmaklern von Engel & Völkers. Nach eingehender Diskussion über Standorte und Preise kamen die Steuern zur Sprache. Ergebnis: Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann die Steuerfreiheit von Gewinnen aus dem Verkauf vermieteter Immobilien nach zehn Jahren Haltedauer (Spekulationsfrist) gekippt wird. Wenige Tage später nahm sich der Berliner Immobilienexperte Rainer Zitelmann, der über gute Kontakte zu Politikern verfügt, desselben Themas an. Sein Fazit lässt keine Zweifel offen: "Es ist naiv, zu glauben, dass die Regelung so bleibt, wie sie ist, und den Kopf in den Sand zu stecken. Nicht nur SPD, Grüne und Linke sind für die Abschaffung der Spekulationsfrist, auch die CDU/CSU wird dabei leider mitmachen. Dass die FDP dagegen ist, wird in der nächsten Legislaturperiode keine Rolle mehr spielen."
Das Thema ist zwar grundsätzlich nicht neu, weil die Spekulationsfrist 1999 schon einmal verlängert wurde, und zwar von zwei auf zehn Jahre. Aber während es der damaligen rot-grünen Regierung - auch ideologisch motiviert – primär um eine Signalwirkung ging, streben große Teile der CDU/CSU sowie SPD, Grüne und Linke im Namen der sogenannten sozialen Gerechtigkeit am liebsten die Abschaffung aller Steuerprivilegien an. Der Beifall des gemeinen Volkes einschließlich der Wählerstimmen zur Bundestagswahl im Herbst 2013 (falls nicht vorgezogen) ist ihnen sicher, zumal die Gerechtigkeitsdiskussion nach der Ehrensold-Entscheidung von Ex-Bundespräsident Christian Wulff und nach der Veröffentlichung berauschender Managergehälter voll entbrannt ist.
Dass der Fiskus spätestens in der nächsten Legislaturperiode neben vermieteten Immobilien auch Gold und Silber auf dem Kieker haben wird, entspricht dem fiskalischen Denken: Man nimmt den Bürgern dort etwas weg, wo es dem Staat ohne allzu viel Aufwand am meisten bringt, und überlässt den Aufwand (wie zum Beispiel bei der Abgeltungsteuer) den anderen, in diesem Fall den Banken und Sparkassen. Dass die Besteuerung der Edelmetalle dem Staat mehr als nur einen Obolus bringen dürfte, liegt auf der Hand, weil der mit schwunghaftem Handel verbundene Goldpreisanstieg der vergangenen Jahre sich längst bis Berlin und Brüssel herumgesprochen hat. Für den Aufwand werden dann halt auch die Edelmetallhändler herangezogen.
Durch die fiskalische Brille betrachtet, bieten sich zur Besteuerung von Gold und Silber fürs Erste an: die Wiedereinführung der Mehrwertsteuer auf Gold, und zwar zum vollen Steuersatz, die Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes auf Silbermünzen und die Einführung der Abgeltungsteuer auf Edelmetallgewinne zu einem von 25 auf 30 Prozent (oder noch mehr) zuzüglich Soli erhöhten Steuersatz, der dann auch für Gewinne aus Wertpapiergeschäften gelten würde. Zur Rechtfertigung könnte die Fiskalbürokratie darauf verweisen, dass private Gewinne aus Wertpapieren schon seit 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen (falls die Papiere nicht vorher gekauft wurden), während private Gewinne aus Edelmetallgeschäften nach mindestens einem Jahr Haltedauer bis heute steuerfrei bleiben.
Setzen wir nun die fiskalische Brille ab und die pragmatische auf, ergeben sich mindestens die beiden folgenden Fragen: Wie sollen Finanzbeamte solche Gold- und Silberschätze aufspüren, die nicht im Schließfach einer deutschen Bank oder Sparkasse gebunkert werden, sondern - für sie kaum kontrollierbar - im heimischen Tresor eines Anlegers lagern, im Garten vergraben sind oder sich irgendwo im Ausland befinden? Und ist der Kontrollaufwand für den Fiskus nicht viel zu groß, weil er es bei Gold und Silber in physischer Form (Barren und Münzen) weitgehend mit anonymen Geldanlagen zu tun bekäme, für die es weder ein Depot gibt (wie bei Wertpapieren) noch einen Notarvertrag (wie bei Immobilien).
Die hier beschriebene Konstellation lässt erwarten, dass der Fiskus für den Fall der Einführung jeglicher neuer Steuern auf Edelmetalle Probleme bekommen wird. Das wäre dann nicht neu, denn mit der Verlängerung der Immobilien-Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre hatte er zunächst ebenso eine Schlappe erlitten wie mit der Einführung der Abgeltungsteuer auf Gewinne aus Wertpapieren. Im ersten Fall bremste schließlich das Bundesverfassungsgericht die rot-grüne Regierung aus, indem es die Rückwirkung einschränkte. Und im zweiten Fall musste das Finanzministerium gleich drei Anwendungsschreiben nachschieben, damit die Abgeltungsteuer überhaupt funktionieren konnte.
Warten wir also ab, welche Schlampereien bei der Formulierung der Paragrafen und Anwendungsschreiben die denkbare Besteuerung von Edelmetallen mit sich bringt. Wie auch immer, jedenfalls erscheint es ratsam, vorhandene Bestände an Gold und Silber bis auf Weiteres zu halten, aber hin und wieder im Internet unter bundesfinanzministerium.de nachzulesen, wie es um die fiskalische Stimmung bestellt ist.
Warum ich mich heute dem Thema Steuern in Bezug auf Immobilien und Edelmetalle gewidmet habe, liegt nicht allein daran, dass ich Sie auf die Möglichkeit der prophylaktischen legalen Steuergestaltung aufmerksam machen will. Darüber hinaus geht es mir um den Hinweis auf ein Phänomen, das vor allem über die öffentlich-rechtlichen Medien direkt zu Ihnen ins Wohnzimmer kommt: die Kluft zwischen Arm und Reich. Das heißt, kaum eine Woche vergeht, während der im Fernsehen anhand von konkreten persönlichen Schicksalen nicht auf alle Arten von Armut hingewiesen wird, sei es unter Schlecker-Verkäuferinnen, Krankenschwestern, alten Leuten oder solchen mit zwei Jobs, Einwanderern aus aller Herren Länder usw. - ein untrügliches Indiz dafür, dass die nächste Bundesregierung, egal welcher Couleur, zur großen Umverteilung schreiten wird. Die Parteien werden schon vorher während des Wahlkampfes für eine entsprechende Stimmung sorgen. Richten Sie sich darauf ein.
© Manfred Gburek
www.gburek.eu
Herr Gburek ist Fachjournalist und Buchautor. Seine letzten Werke waren: "Das Goldbuch" (2005), das Wörterbuch "Geld und Gold klipp und klar von A bis Z" (2007) und "Die 382 dümmsten Sprüche der Banker" (2008).