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Die Interventionismus-Falle

31.08.2013  |  Prof. Dr. Thorsten Polleit
Unter "Interventionismus" ist ein Wirtschaftssystem zu verstehen, in dem der Staat durch Weisungen, Vorschriften, Regulierung, Ge- und Verbote den Eigentümern vorschreibt, was sie mit ihrem Eigentum dürfen und was nicht. Anders als im Sozialismus darf zwar jeder Bürger und Unternehmer sein Eigentum formal behalten. Jedoch schränkt der Staat die Verfügungsrechte der Eigentümer über ihr Eigentum (zusehends) ein.

Das, was die Befürworter des Interventionismus antreibt, ist die Meinung, dass sich mittels Interventionen (Markt-)Ergebnisse erzielen lassen, die besser sind, als wenn der freie Markt regiert. Sie vertreten die Meinung, mittels Interventionismus ließe sich ein "Mittelweg" zwischen dem System der freien Märkte (Kapitalismus) und dem Sozialismus (Verstaatlichung des Eigentums) beschreiten. Die Interventionisten meinen, der Interventionismus kann die "guten Seiten" von Kapitalismus und Sozialismus nutzen und deren schlechte Seiten ausschalten.

Die westliche Welt ist über die letzten Jahrzehnte zusehends auf den Interventionismus eingeschwenkt. Es gibt kaum mehr eine Wirtschafts- und Gesellschaftsaktivität, die nicht dem staatlichen Interventionismus ausgesetzt wäre. So beherrscht der Staat (vollends) das Gesundheitswesen, die Energiewirtschaft, die Erziehung und Bildung, weite Teile des Transportwesens, die Gerichtsbarkeit, die Sicherheit, das Geld- und Kreditwesen. Der Staat, nicht der freie Markt, hat in all diesen Bereichen die Oberhand.

Wie problematisch der Interventionismus ist, soll im Folgenden aufgezeigt werden. Dazu sollen zunächst drei Beispiele illustrieren, dass der staatliche Interventionismus seine Ziele, die er erreichen will, nicht erreicht - ja gar nicht erreichen kann.


Beispiele für den Interventionismus

Beispiel 1: Der Staat erhebt einen Mindestlohn, um die Einkommensbedingungen der Arbeitnehmer zu verbessern. Ist der Mindestlohn höher als der Lohn, der sich beim freien Spiel um Angebot und Nachfrage im Arbeitsmarkt einstellt, so ist ungewollte Arbeitslosigkeit die Folge: Bei solch einem Mindestlohn wird die Nachfrage kleiner sein als das Arbeitsangebot, und sie wird auch geringer sein im Vergleich zur Situation, in der der Staat keinen Mindestlohn erhebt. Eine Mindestlohnpolitik wird die Beschäftigungszahl nicht steigern, sondern vielmehr absenken.

Besonders betroffen sind dabei die niedrig qualifizierten, also diejenigen, die ohnehin schon ein geringes Einkommen haben. Sie sind die ersten, die bei einem Mindestlohn nicht mehr bezahlbar sind und keine Anstellung mehr finden.

Beispiel 2: Der Staat will den Mietpreis absenken, um Wohnraum "bezahlbar" zu machen. Dazu fixiert er einen Höchstpreis für Mietzahlungen. Wenn der Höchstpreis für Mieten niedriger ausfällt als der markträumende Preis, übersteigt die Nachfrage nach Mietraum das Angebot von Mietraum. Das Angebot von Mietraum muss irgendwie zugeteilt, also "rationiert" werden. Die absehbaren Folgen bei Angebotsknappheit unter (Miet-) Höchstpreis sind "Warteschlangen", Korruption und Vetternwirtschaft.

Ein Höchstpreis für Vermietung wird Investoren davon abhalten, in neue Wohnungen zu investieren. Das gilt sowohl für Instandhaltungs- als auch für Erneuerungsinvestitionen. Die Folge ist eine Verschlechterung der Wohnbedingungen für Mieter. Eine Mietpreisobergrenze reduziert also nicht nur den Wohnraum, er verschlechtert auch die Lebensqualität der Mieter.

Beispiel 3: Die staatliche Zentralbank senkt den Zins künstlich herab, um die Wirtschaft zu beleben. Ein niedriger Zins regt zwar zunächst neue Investitionen an, löst einen "Aufschwung" ("Boom") aus. Jedoch wird der Boom nur von kurzer Dauer sein. Der Boom hält nur solange an, wie immer mehr neue Kredite zu immer tieferen Zinsen vergeben werden.

Doch früher oder später versiegt der Zustrom von neuem Kreditgeld. Der Boom schlägt in einen Abschwung ("Bust") um. Am Ende des durch die Zentralbank ausgelösten Booms steht notwendigerweise die Rezession oder gar Depression: der Zusammenbruch der Wirtschaft als unmittelbare Folge der Kredit- und Geldmarktintervention durch die Zentralbank.




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