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Staatlich vorgegebene "EU-Berichterstattung"

08.04.2014  |  Vertrauliche Mitteilungen
Im sogenannten "Rundfunkstaatsvertrag" ist nicht alleine die Zwangsfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten geregelt. Es geht vielmehr auch um inhaltliche Vorgaben für die Berichterstattung und Kommentierung. In der seit 1.1.2013 geltenden Fassung des Staatsvertrages heißt es in § 11 bezüglich des "Auftrags" der öffentlich-rechtlichen Sender beispielsweise: "Sie sollen... die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in
Bund und Ländern fördern."

ARD, ZDF und Deutschlandfunk sind damit vertraglich verpflichtet, die "europäische Integration" zu "fördern". Laut einer Definition der "Bundeszentrale für politische Bildung“ ist darunter eine immer engere Zusammenarbeit der europäischen Staaten zu verstehen, bis hin zu einer umfassenden supranationalen Zusammenarbeit, bei der nationale Souveränitätsrechte zumindest teilweise auf gemeinsame, überstaatliche Institutionen (z.B. die EU-Kommission) übertragen werden.

Vor diesem Hintergrund sollte sich niemand mehr darüber wundern, daß die deutschen Wohnzimmer tagtäglich von tendenziell EU-freundlichen Reportagen und Kommentaren heimgesucht werden, in denen die Nachteile der Union heruntergespielt und deren vermeintliche Vorteile überbetont werden. Schließlich erfüllen die öffentlich-rechtlichen Sender damit nur eine über den Rundfunkstaatsvertrag vorgegebene Berichterstattungs-Richtlinie...!


© Vertrauliche Mitteilungen

Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 4073



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