Die verhasste 80:20-Regelung - Goldhandel in Indien wird kreativ
26.09.2014 | Redaktion
Bereits seit dem vergangenen Jahr ist in Indien eine Regelung in Kraft, die vorschreibt, dass ein Fünftel der Goldimporte mit einem Mehrwert re-exportiert wird.
Als Antwort auf diese Vorschrift und die sonstigen Goldimportbeschränkungen, die die indische Regierung im vergangenen Jahr erlassen hatte, floriert seit geraumer Zeit der Schmuggel mit dem gelben Metall. Einige Schmuckhändler sollen nach eigener Aussage ganze 70% ihres Bedarfs auf diese Weise decken, heißt es in einem Artikel von The Hindu Business Line.
Doch der Schmuggel ist keineswegs die einzige Strategie, die Schmuckhändler in Indien derzeit verfolgen. Demnach sei es anonymen Quellen zufolge inzwischen an der Tagesordnung, das für den Re-Export bereitzustellende Gold zu billigem, maschinengefertigtem Schmuck zu verarbeiten, der nach erfolgtem Export wieder zu Barren eingeschmolzen würde und damit den Weg zurück nach Indien fände.
Für maschinell hergestellten Goldschmuck liegt die Norm laut dem Artikel bei einem Mehrwert von 1,5%. Handgefertigte Produkte liegen mit einem Prozentsatz von 3% immerhin beim Doppelten dessen.
Ein nicht namentlich genannter Repräsentant des Finanzministeriums hätte bereits bestätigt, dass einige Goldhändler auf diese Weise versuchen würden, die Vorschriften zu umgehen. Allerdings sei man aufgrund des damit verbundenen Aufwands nicht in der Lage, sämtliche Lieferungen auf die Einhaltung der Nomen hin zu überprüfen.
© Redaktion GoldSeiten.de
Als Antwort auf diese Vorschrift und die sonstigen Goldimportbeschränkungen, die die indische Regierung im vergangenen Jahr erlassen hatte, floriert seit geraumer Zeit der Schmuggel mit dem gelben Metall. Einige Schmuckhändler sollen nach eigener Aussage ganze 70% ihres Bedarfs auf diese Weise decken, heißt es in einem Artikel von The Hindu Business Line.
Doch der Schmuggel ist keineswegs die einzige Strategie, die Schmuckhändler in Indien derzeit verfolgen. Demnach sei es anonymen Quellen zufolge inzwischen an der Tagesordnung, das für den Re-Export bereitzustellende Gold zu billigem, maschinengefertigtem Schmuck zu verarbeiten, der nach erfolgtem Export wieder zu Barren eingeschmolzen würde und damit den Weg zurück nach Indien fände.
Für maschinell hergestellten Goldschmuck liegt die Norm laut dem Artikel bei einem Mehrwert von 1,5%. Handgefertigte Produkte liegen mit einem Prozentsatz von 3% immerhin beim Doppelten dessen.
Ein nicht namentlich genannter Repräsentant des Finanzministeriums hätte bereits bestätigt, dass einige Goldhändler auf diese Weise versuchen würden, die Vorschriften zu umgehen. Allerdings sei man aufgrund des damit verbundenen Aufwands nicht in der Lage, sämtliche Lieferungen auf die Einhaltung der Nomen hin zu überprüfen.
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