Im Februar dieses Jahres kam es zu einer von der breiten Öffentlichkeit nur wenig beachteten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes.
Bis dahin konnten bei drohenden Netzzusammenbrüchen wegen Überlastung einzelne Großverbraucher (aufgrund entsprechender Vertragsgestaltung) zwangsweise vom Netz genommen werden. Jetzt können - ohne Voranmeldung - ganze Bezirke für kürzere oder auch etwas längere Zeit stromlos gestellt werden.
Netzzusammenbrüche ("Blackouts") wurden durch die sogenannte "Energiewende“ nämlich zu einem flächendeckenden Problem. Ursache können sowohl ein Mangel an Strom als auch ein Überangebot sein, wenn der durch Sonne und Wind erzeugte Strom ausfällt oder in einem Übermaß verfügbar ist.
Bei einem drohenden "Blackout" können nun die überregionalen Stromverteiler die örtlichen Versorgungs unternehmen zur Netzabschaltung binnen zwölf Minuten auffordern.
Eine Warnung der einzelnen Kund en ist schon von daher nicht möglich. Unerwartete Stromausfälle von bis zu mehreren Stunden Dauer waren in der Vergangenheit äußerst selten - sie dürften sich nun immer häufiger ereignen.
Schadenersatzansprüche sind in der neuen Regelung nicht vorgesehen. Schließlich will auf verantwortlicher Seite niemand eingestehen, daß die sogenannte „Energiewende“ mit oft zu heißer Nadel gestrickt wurde und daß die daraus resultierende Zeche wieder einmal kein anderer als die deutschen Stromkunden bezahlen müssen.
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