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Wortlaut des Gesetzestextes vom Goldverbot in den USA (ab 1933)

20.03.2007  |  Redaktion
Herr Karsten Koch aus Berlin übermittelte uns den Wortlaut des Goldverbot-Erlasses von Franklin Roosevelt. Der US-Präsident untersagte im Jahr 1933 seinen Bürgern für fast 40 Jahre den Besitz von Gold. Das Verbot wurde Anfang der Siebziger Jahre, mit der Aufkündigung von Bretten Woods, aufgehoben. Dem ersten Entwurf vom 9. März 1933 folgte eine geänderte und letztendlich bindende Version, die am 5. April 1933 erlassen wurde.



Durchführungsverordnung des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, 9. März 1933

Aufgrund von der mir übertragenen Vollmacht aus Abschnitt 5 (b) des Gesetzes vom 6. Oktober 1917, geändert durch Abschnitt 2 des Gesetzes vom 9. März 1933 (...), in dem der Kongress erklärte, dass ein ernsthafter Notstand existiert, verkünde ich als Präsident, dass der nationale Notstand noch besteht existiert und dass das fortgesetzte private Gold- und Silberhorten der Bürgern der Vereinigten Staaten eine ernsthafte Bedrohung für den Frieden, die Gerechtigkeit und das Wohlergehen der Vereinigten Staaten darstellt. Um die Interessen unseres Volkes zu schützen, müssen geeignete Maßnahmen sofort ergriffen werden.

Daher verkünde ich in Ausübung der obengenannten Vollmacht, dass solcher Gold- und Silberbesitz verboten ist und dass jeder solche Münzen, Anlagemünzen oder anderen Gold- und Silberbesitz innerhalb von vierzehn Tagen bei amtlichen Beauftragten der Regierung der Vereinigten Staaten gegen Erstattung zum offiziellen Preis in offiziellen Zahlungsmitteln der Regierung abzuliefern hat.

Alle Tresorfächer in Banken oder Geldinstituten sind versiegelt worden und warten auf bevorstehende gesetzliche Maßnahmen. Mithin ist jeder Verkauf, Ankauf oder die Bewegung von solchem Gold oder Silber innerhalb der Grenzen der Vereinigten Staaten und ihrer Gebiete verboten, sowie jedes Devisengeschäft und jede Bewegung von solchen Metallen über die Grenze.

Der Besitz dieser verbotenen Metalle sowie die Unterhaltung eines Schließfachs für deren Lagerung ist der Regierung durch die Bank- und Versicherungsunterlagen bekannt. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihr Schließfach versiegelt bleiben muss und nur in Anwesenheit eines Vertreters des Finanzamtes geöffnet werden darf.

Per gesetzlicher Verordnung, erlassen an diesem Tage.

Der Präsident der Vereinigten Staaten.
Franklin Roosevelt, 9. März 1933




By Executive Order Of The President of The United States, March 9, 1933

By virtue of the authorities vested in me by Section 5 (b) of the Act of October 6, 1917, as amended by Section 2 of the Act of March 9, 1933 (...), in which Congress declared that a serious emergency exists, I as President, do declare that the national emergency still exists; that the continued private hoarding of gold and silver by subjects of the United States poses a grave threat to the peace, equal justice, and well-being of the United States; and that appropriate measures must be taken immediately to protect the interests of our people.

Therefore, pursuant to the above authority, I hereby proclaim that such gold and silver hoardings are prohibited, and that all such coin, bullion or other possessions of gold and silver be tendered within fourteen days to agents of the Government of the United States for compensation at the official price, in the legal tender of the Government.

All safe deposit boxes in banks or financial institutions have been sealed, pending action in the due course of the law. All sales or purchases or movements of such gold and silver within the borders of the United States and its territories and all foreign exchange transactions or movements of such metals across the border are hereby prohibited.

Your possession of these proscribed metals and/or your maintenance of a safe deposit box to store them is known by the government from bank and insurance records. Therefore, be advised that your vault box must remain sealed, and may only be opened in the presence of an agent of the Internal Revenue Service.

By lawful order given this day.

The President of the United States.
Franklin Roosevelt, March 9, 1933





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