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Lexikon

Nennwert

Nennwert ist in der in Geld ausgedrückte Wert, der auf gesetzlichen Zahlungsmitteln (MünzenBanknoten und Geldscheinen) oder Wertpapieren (Aktien, Schuldverschreibungen) aufgeprägt bzw. aufgedruckt ist.

In der Literatur und im Sprachgebrauch wird der Nennwert auch als Nennbetrag oder Nominalwert bezeichnet.

Der Nennwert eines Zahlungsmittels ist der gesetzlich festgelegte Wert eines Zahlungsmittels, den es kraft seiner Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel erhält. Der Nennwert bildet zugleich die Recheneinheit. Existieren mehrere offizielle Zahlungsmittel nebeneinander, so muss ihr gegenseitiges Wertverhältnis in einem Nennwertsystem festgelegt sein. (z.B.: 1 DM = 100 Pfennige, 1 Euro = 100 Cent)

Der Nennwert eines Wertpapiers ist das Grundkapital oder Schuldsumme einer Aktiengesellschaft, aufgeteilt auf die ausgegebenen Aktien bzw. Obligationen.

Ein Nennwert kann vom Markt- und Vermögenswert stark abweichen. So ist der aufgeprägte Nennwert einer Goldmünze viel niedriger als der tatsächliche Materialwert. Bei einem Geldschein ist es umgekehrt, da ist der Materialwert (Papier, Druckerfarbe) extrem niedrig, der aufgedruckte Nennwert überproportional hoch.


Kategorie: Münzen

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