Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Societas Europaea (SE)

Societas Europaea (lat.) bedeutet übersetzt Europäische Gesellschaft. Sie ist eine Rechtsform der Aktiengesellschaft in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Diese Form gibt es seit Ende des Jahres 2004 und soll die Gründung von Gesellschaften nach einheitlichem Recht vereinfachen. Umgangssprachliche Bezeichnung ist "Europa-AG". Sie bietet den Vorteil, dass die Unternehmen die Möglichkeit haben, europaweit als rechtliche Einheit mit nationalen Niederlassungen und Betriebsstätten aufzutreten. Allerdings sind die einzelnen nationalen rechtlichen Besonderheiten der AG zu beachten. Diese bleiben nämlich trotzdem bestehen und schränken so die Rechte der Europa-AG dementsprechend ein.


Referenz: Wikipedia.org
Kategorie: Wirtschaft

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • Als "Form 10-K" wird ein genormter Jahresbericht bezeichnet, den Unternehmen mit Sitz in den USA ab einer bestimmten Firmengröße erstellen müssen. Neben dem relevanten Zahlenwerk enthält er u.a. auch Angaben zur Firmengeschichte und zur Struktur der Gesellschaft.Der Form 10-K wird in der EDGAR-Datenbank hinterlegt und ist für jeden Investor [...]
    Kategorie: Wirtschaft

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"