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ETF Securities: Kreditsicherheiten von physisch gesicherten ETCs

18.03.2009  |  Redaktion
Anmerkung GoldSeiten: Der nachfolgende Beitrag bezieht sich hauptsächlich auf einen Artikel von Martin Siegel, der vor knapp zwei Jahren auf GoldSeiten.de veröffentlicht wurde.


Sehr geehrte Redaktion,

unserer Ansicht nach beschreibt der Artikel einige zentrale Produkteigenschaften des Gold Bullion Securities unklar und ist damit für Ihre Leser irreführend, wie uns einige Reaktionen auf den Artikel gezeigt haben. Beispielsweise stellt der Autor die Struktur und Kreditrisiken von Gold Bullion Securities - einem Produkt von ETF Securities, das gemeinsam mit dem World Gold Council (WGC) entwickelt wurde - nicht zutreffend dar.

So ist die Interpretation des Prospectus zur Ausgabe neuer ETC-Anteile irreführend. Neue Anteile am Gold Bullion Securities können nicht ausgegeben werden, bis die Goldbarren im Tresor des Depotverwahrers hinterlegt sind. Der Treuhänder The Law Debenture Trust Corporation p.l.c. handelt im Interesse der Anteilseigner und genehmigt alle Entnahmen von Goldbarren, die vom Depotverwahrer gehalten werden. Ferner verfügt der Treuhänder stellvertretend für die Wertpapierbesitzer über alle Rechte und Rechtsansprüche im Fall der Insolvenz.

Die Beschreibung des Verkaufs von Gold an autorisierte Gegenparteien ist ebenfalls missverständlich dargestellt. Das beschriebene Gegenparteirisiko gilt nicht, wenn die Transaktion über die Börse erfolgt. Gold Bullion Securities kann an der Deutschen Börse und vier anderen europäischen Börsen gehandelt werden. Falls die Gegenpartei während einer Transaktion an der Börse ausfällt, erfolgt das Settlement, also der Abschluss der Transaktion, über die jeweilige Börse.

Zur Beschreibung der Depotverwaltung durch HSBC ist zu ergänzen: HSBC verwaltet die Tresore für Goldbarren, seit die London Bullion Market Association (LBMA) 1919 mit der Preisfestsetzung begonnen hat und ist der Depotverwalter für nahezu 80 Prozent aller physisch gedeckten ETCs in der Welt. Die Goldbarren werden physisch in individuell identifizierbaren Barren gehalten. Die Identifikationsnummern werden regelmäßig unter www.etfsecurities.com aktualisiert. Die Edelmetall-Bestände werden über die Gewichtsliste der Barren individuell zugeordnet. Diese Listen weisen die individuellen Identifikationsnummern der Barren und deren Spezifikationen aus. Die Goldbarren sind also nicht, wie in dem Beitrag dargestellt, "völlig unkontrolliert" und können auch nicht "verlorengehen".

Generell lassen sich entgegen der Argumentation des Beitrags drei wichtige Punkte zusammenfassen: Die hinterlegten Goldbarren müssen den Regeln und Standards der London Bullion Market Association (LBMA) entsprechen. Wertpapiere werden nur ausgegeben, sofern bestätigt wird, dass die jeweiligen Barren tatsächlich hinterlegt sind. Der Tresor des Depotverwalters wird zweimal jährlich von einem externen Prüfer kontrolliert. Die Prüfer sind BSI Inspectorate und das interne Audit von HSBC zu einem zufälligen Zeitpunkt. Die Berichte der Prüfer können auf der Webseite eingesehen werden: www.etfsecurities.com/de/securities/etfs_physical_exposure.asp#bars


Mit freundlichen Grüßen


© Nigel Longley
Director ETF Securities










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