Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Candlesticks: Devisen aus Wochensicht

11.08.2009  |  Stefan Salomon
- Seite 2 -
Wochenchart - Candles GBP/USD:

Open in new window


Nach Test der 1, 70er Marke setzten deutliche Gewinnmitnahmen im Laufe der letzten Woche ein. Es bildete sich ein gravestone doji. Dieses potentielle Trendwendemuster in Verbindung mit dem aktuellen Test des Aufwärtstrends läßt das Risiko zu, dass der Break der 1, 6661 sich als Fehlsignal erweist und in den nächsten Wochen nicht nur die Marke von 1, 60, sondern auch die Unterstützung bei ca. 1, 5799 gebrochen wird. Noch ist die aktuelle Woche jedoch nicht aussagekräftig - eine Erholung über das bisherige Wochenhoch würde daher einen neuerlichen Anlauf an die 1, 70 offerieren. Auf Grund des gravestone doji erhalten jedoch neue Verkaufssignale in den Tageskerzen eine gute Aussagekraft und jedes neue Tief stellt letztlich auch ein Verkaufssignal dar.


© Stefan Salomon

Open in new window




Anmerkung: Die Analysen dienen nicht als konkrete Handelsempfehlung. Eine Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"