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Neue Datenbanken für ihre Sicherheit

01.12.2009  |  Vertrauliche Mitteilungen
Das US-amerikanische FBI (das "Gegenstück" zum deutschen Bundeskriminalamt) arbeitet zur Zeit an der "biometrischen Datenbank der Zukunft", wie einer seiner Direktoren, Louis Grever, kürzlich bestätigte. Darin sollen DNA-Proben, dreidimensionale Aufnahmen des Gesichts, die Struktur der Augen-Iris, Fingerabdrücke und Stimmfrequenzverläufe gespeichert werden. Geht es nach dem FBI, sollen alle diese Daten bei sämtlichen Personen erhoben werden, die in die USA einreisen möchten. Für das FBI soll es dann selbstverständlich werden, die so gewonnenen Informationen auch an befreundete Behörden anderer Länder (in denen eine derartig umfangreiche "Datenerhebung" rechtlich nicht zulässig wäre) weiterzuleiten...

Auch die optische Überwachung von Fußgängern, Wanderern oder Kraftfahrzeugen wird weiter "optimiert". Inzwischen gaben die ersten "Online-Kartendienste" Kostproben ihrer "Kunst": Sie führen dazu die Aufnahmen der in zahlreichen Ballungsräumen installierten Überwachungskameras mit Satellitenaufnahmen (z.B. "Google-Earth") zusammen und können auf diese Weise die Bewegung von einzelnen Autos oder Fußgängern wie in einer dreidimensionalen Videopräsentation zeigen. Unterdessen mußte ein Sprecher der britischen Polizei (wo die weltweit meisten Überwachungskameras installiert sind) eingestehen, daß die Video-Überwachung kaum dazu beiträgt, die Zahl der schweren Straftaten zu senken.

Einer erleichterten Überwachung dient in Deutschland jetzt auch die Vergabe einer einheitlichen Steuernummer, die jeder Steuerpflichtige sein Leben lang behält, auch wenn er infolge von Umzügen oder Änderungen des Geschäftssitzes in den Einzugsbereich verschiedener Finanzämter fällt.

Bei aller Kritik darf in diesem Zusammenhang auch einmal auf einen positiven Effekt verwiesen werden: Die bei manchen "Mitbürgern" (z.B. häufig im "Gemüsebereich") zu beobachtende Taktik, das Geschäft alle paar Jahre aufzugeben und sich an einem anderen Ort niederzulassen, ist ab sofort weniger erfolgversprechend. Konnten sich diese "Mitbürger" bisher nach der Gründungsphase (in der sich die Finanzämter im allgemeinen zurückhalten) in etlichen Fällen dem regulären Zugriff des Fiskus durch Umzug teilweise entziehen, wird nun bei einer "Neugründung" das dann zuständige Finanzamt über die vorausgegangenen "Taten" weitgehend informiert sein!


© Vertrauliche Mitteilungen



Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 3849



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