Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Aroway Energy Inc. übertrifft Förderziel für 2011

14.12.2011  |  IRW-Press
Calgary, Alberta, 14. Dezember 2011 - Aroway Energy Inc. (TSX-V: ARW; PINK: ARWJF) (www.arowayenergy.com) (das „Unternehmen”) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen sein Förderziel von 600 Barrel Öleinheiten pro Tag für das Jahresende 2011 erreicht und übertroffen hat. Aroway wird das Jahr 2011 mit einer Nettoförderleistung von 669 Barrel Öleinheiten pro Tag beenden, welche sich aus ungefähr 72 % Öl, 25 % Gas und 3 % Flüssiggas aus Peace River Arch, dem Kerngebiet des Unternehmens, zusammensetzen.

Chris Cooper, President & CEO, meinte, „Dies stellt eine weitere beeindruckende Leistung für Aroway Energy und unsere Joint-Venture-Partner dar. Die Erreichung bzw. das Übertreffen unseres Förderziels für das Jahresende ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir ständig bestrebt sind, unsere gesetzten Ziele zu Gunsten des Unternehmens und unserer Aktionäre zu erreichen. Aroway Energy freut sich auf weiteres Wachstum im Jahr 2012 welches aufgrund eines strategischen Bohrprogramms und zusätzlicher Fördermengen ermöglicht wird.“

Das Unternehmen und seine Joint-Venture-Partner haben außerdem vor kurzem 2 Akquisitionen im Kerngebiet der Partnerschaft abgeschlossen, welche aus variierenden Förderbeteiligungen an 5,5 Netto-Landabschnitten bestehen. Im Rahmen der Akquisitionen erwarb die Partnerschaft ein produzierendes Bohrloch und vier bestehende Bohrlöcher, welche im Optimierungsprogramm von 2012 beinhaltet sein werden.

Weiterhin berichtet Aroway, dass die ersten drei Bohrlöcher des Winterbohrprogramms gebohrt und verrohrt wurden. Die Testarbeiten werden voraussichtlich in den kommenden Wochen beginnen und die Ergebnisse werden Mitte bis Ende Januar 2012 erwartet.


Über Aroway Energy Inc.

Aroway Energy Inc. ist ein in Westkanada ansässiges Junior-Öl- und Gasproduktions- und Explorationsunternehmen, das als Joint Venture-Partner an den Öl- und Gasexplorationsprojekten Peace River Arch beteiligt ist. Die Joint-Venture-Partnerschaft verschafft Aroway eine Rolling Option für 101 Landabschnitte.


FÜR AROWAY ENERGY INC.

Chris Cooper
President & CEO


Weitere Informationen erhalten Sie über:

Aroway Energy Inc.:
Chris Cooper, President & CEO
Gebührenfrei: 1-855-427-6929
E-Mail: cooper@arowayenergy.com

Aroway Energy Inc.:
Judy-Ann Pottinger
Gebührenfrei: 1-855-427-6929
E-Mail: jpottinger@arowayenergy.com

Investor Cubed Inc.:
gebührenfrei: (888) 258-3323
E-Mail: info@investor3.ca



Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. BOEs könnten, vor allem bei isolierter Betrachtung, falsch interpretiert werden. Ein BOE-Umrechnungsfaktor von 6 mcf: 1 bbl basiert auf einer Umrechnungsmethode der Energieäquivalenz, die in erster Linie am Brennerkopf anwendbar ist und keine Wertäquivalenz am Bohrlochkopf darstellt.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!

Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"