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Uranium Energy Corp wickelt Kauf des Workman Creek-Projekts in Arizona ab

06.12.2011  |  DGAP
- In den 70ern wurden von Wyoming Minerals Corp über 400 Explorations- und Entwicklungsbohrungen durchgeführt

- 1980 wurde von Dravo Engineers eine Machbarkeitsstudie mit positivem Ergebnis durchgeführt

- Alle alten und kürzlich erfassten Daten werden von Geologen des Unternehmens ausgewertet

Corpus Christi, Texas - 6. Dezember 2011 -- Die Uranium Energy Corp (NYSE-AMEX: UEC, das 'Unternehmen') freut sich, bekannt geben zu können, dass der am 8. November 2011 angekündigte Kauf des Workman Creek-Uranprojekts im Gila County in Arizona, das sich ehemals im Besitz von Cooper Minerals, Inc. ('Cooper') befand, nun abgeschlossen ist.

Präsident und CEO Amir Adnani kommentierte: 'Das Workman Creek-Projekt ist das nunmehr vierte Projekt des Unternehmens im unternehmensfreundlichen Arizona, das auch Vorteile für den Bergbau bietet. Dieser Kauf zeigt, dass die Erweiterung und Diversifizierung unseres Projektportfolios für das Unternehmen nach wie vor hohe Priorität hat, zumal dadurch langfristiges Wachstum zu einem vernünftigen Preis realisiert werden kann.'


Das Workman Creek-Projekt

Das Workman Creek-Projekt umfasst 176 nicht patentierte Hartgesteinsgrubenfelder über 3.520 Morgen. Es befindet sich in einem entlegenen Teil des Dripping Springs-Bergbaugebiets des Gila County in Arizona, ca. 30 Meilen nördlich von Miami, und 85 Meilen nordöstlich von Phoenix. Die derzeitig im Besitz des Unternehmens befindlichen Grubenfelder bestehen aus den Projekten Workman Creek North und Workman Creek South, die ursprünglich in den 70ern und 80ern von Wyoming Minerals Corp ('WMC'), einer Tochtergesellschaft von Westinghouse, gehalten und erschlossen wurden.

WMC legte in den 70ern eine große Anbaufläche an und begann mit einem systematischen Erschließungsprogramm. Zu den wichtigsten Arbeiten von WMC zählen über 400 Explorations- und Erschließungsbohrungen, geologische Kartierungen, detaillierte und regionale geochemische Studien, petrographische Studien, mineralogisch-paragenetische Studien, geophysische Analysen und metallurgische Studien, die in ihrer Gesamtheit zu einer positiven Machbarkeitsstudie führten, die 1980 von Dravo Engineers durchgeführt wurde.

Auf Grundlage günstiger Wirtschaftsdaten im Rahmen der Machbarkeitsstudie von Dravo Engineers wurden genaue Pläne für Tage- und Untertagebauoperationen angefertigt, die zusammen mit einem konventionellen Säurelaugungs-, Ausschüttelungs- und Ammoniakfällungsverfahren vorgesehen waren. Metallurgische Laugungsstudien ergaben, dass die Uranrückgewinnung im Bereich von 94 % lag. Die Arbeit von Dravo Engineers wurde weiterhin gestützt und erweitert durch Mountain States Research and Development aus Tucson, Arizona, sowie durch das Forschungsinstitut der Colorado School of Mines in Golden, Colorado. Diese alten Studien erfolgten jedoch vor Einführung des NI 43-101, und gelten daher nicht als aktuell. Das Unternehmen hat nicht die nötigen Schritte eingeleitet, um diese alten Studien zu belegen, und die Ergebnisse gelten nicht als verlässlich. Anfang der 80er hat WMC bedingt durch damals aktuelle Entwicklungen und aufgrund der vorherrschenden Marktsituation ihre Grubenfelder des Projekts aufgegeben.

Das Workman Creek-Projekt wurde an Cooper übertragen, das Optionskaufrecht ging 2004/05 an Rodinia Minerals ('Rodinia'). Rodinia unterhielt die Liegenschaft bis ins Jahr 2010, als beschlossen wurde, das Optionsrecht auslaufen zu lassen. Die derzeit im Rahmen des Projektes sowohl von Cooper als auch von Rodinia ergriffenen Maßnahmen umfassen radiometrische Studien, geochemische Untersuchungen sowie detaillierte geologische Kartierungen. Sämtliche alten und aktuellen Daten wurden durch das Unternehmen erworben und werden gegenwärtig von Geologen des Unternehmens ausgewertet.

Die Uranmineralisierung des Dripping Springs-Bergbaugebiets steht in einem engen Zusammenhang mit der Oberschicht des Dripping Springs-Quarzit aus dem Zeitalter des Präkambriums. Die mineralisierten Bereiche lassen sich am besten als eine Art schichtgebundene Zone beschreiben, die sich einer thermischen Metamorphose unterzogen, welche zu einer Neuverteilung und Konzentration des Urans führte.


Vertragsbedingungen

Gemäß den Bestimmungen des Grundstückskaufvertrags mit Cooper in der aktuellen Fassung vom 7. November 2011 (der 'Vertrag') hat das Unternehmen nun 300.000 gesperrte unternehmenseigene Stammaktien zu einem vereinbarten Ausgabepreis von 3,15 USD je Aktie emittiert, und Zahlungen in einer Gesamthöhe von 84.640 USD an Cooper getätigt, um das Workman Creek-Projekt zu erwerben.

Zudem hat sich das Unternehmen gemäß den Bedingungen bestimmter zugrundliegender Grundstückskaufverträge, die von Cooper eingegangen wurden, dazu bereit erklärt, zwei Personen (beide die 'Verkäufer') eine Gewinnbeteiligung von drei Prozent (3,0 %) der Netto-Lizenzgebühr für Schmelze (NSR), die dem Unternehmen im Zusammenhang mit dem auf dem Workman Creek-Projekt produzierten und verkauften Uran zufließen, zu gewähren. Die Gewinnbeteiligung unterliegt einer jährlich vorausgezahlten Lizenzgebühr von 100.000 USD (die 'jährliche Vorauszahlung'), die von der Zahlung der Gewinnbeteiligung abzuziehen ist. Das Unternehmen hat das Recht, die Gewinnbeteiligung von drei Prozent (3,0 %) auf anderthalb (1,5 %) herabzusetzen, indem den Verkäufern ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.000.000 USD ausgezahlt wird. Von diesem Recht kann bis zum 21. Januar 2024 jederzeit Gebrauch gemacht werden.

Das Unternehmen hat ebenfalls alle Rechte, Anteile und Verpflichtungen Coopers übernommen, die aus einem Optionsrecht hervorgehen, das von Cooper drei Personen gewährt wurde (alle zusammen die 'Optionshalter'), und ein Anrecht auf eine Gewinnbeteiligung von einem halben Prozent (0,5 %) zu den selben Konditionen verbrieft, die auch für die Gewinnbeteiligung gelten, und das bis 21. Januar 2024 durch die Optionshalter ausgeübt werden kann, indem an das Unternehmen eine Gesamtsumme in Höhe von 333.340 USD gezahlt wird.

Die vorangegangene Beschreibung des Vertrags ist nicht vollständig und gilt in Bezugnahme auf den zuvor eingereichten Vertrag uneingeschränkt als qualifiziert.

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen technischen Informationen wurden im Einklang mit den regulatorischen Anforderungen Kanadas ausgearbeitet, die in NI 43-101 dargelegt sind, und wurden von Clyde L. Yancey, P. G., dem Vizepräsidenten für Exploration, einer qualifizierten Person gemäß den Standards des NI 43-101,geprüft.


Kontakt Nordamerika:

Investor Relations, Uranium Energy Corp:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com


Börseninformation:

NYSE-AMEX: UEC
Tickersymbol Frankfurter Börse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103



Safe Harbor Erklärung

Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über Fakten aus der Vergangenheit sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten sind, zukunftsgerichtete Aussagen [forward-looking statements] im dem Sinne, wie der Begriff in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen verwendet wird. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Projektionen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon 'aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen odererreicht werden) sind keine Aussagen über Tatsachen aus der Vergangenheit und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen wie in solchen zukunftsgerichteten Aussagen dargelegt, unterscheiden.

Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizieren abweichen. Viele dieser Faktoren lassen sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere dar. Die im Rahmen des Privatplatzierungsangebots angebotenen und verkauften Wertpapiere wurden nicht gemäß dem amerikanische Securities Act von 1933 in seiner geltenden Fassung (das 'Wertpapiergesetz') oder gemäß sonstigen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden, sofern sie nicht gemäß dem Wertpapiergesetz oder den maßgeblichen staatlichen Wertpapiervorschriften registriert wurden oder eine Befreiung von der entsprechenden Registrierungspflicht vorliegt.

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