Suche
 
Folgen Sie uns auf:

SPDR Gold Trust: Bestände steigen um 9 Tonnen

01.03.2012  |  Redaktion
Wie Bloomberg berichtet, verzeichnete der weltweit größte Gold-ETF SPDR Gold Trust am gestrigen Mittwoch einen weiteren Anstieg seiner Bestände um 9,07 Tonnen auf 1.293,68 Tonnen des gelben Metalls. Vergangene Woche waren insgesamt Zuflüsse in Höhe von 3,3 Tonnen gemeldet worden.

Am 29. Juni des Jahres 2010 hatte der ETF laut Angaben des Emittenten Rekordbestände von 1.320,436 Tonnen erreicht.


© Redaktion GoldSeiten.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Rundblick


Münzen und Barren
Gold Verkauf
Känguru 2.723,75 €
Krügerrand 2.708,62 €
Maple Leaf 2.703,44 €
Panda 2.716,16 €
Philharmoniker 2.711,12 €
Känguru, 1/2 oz 1.408,55 €
Känguru, 1/4 oz 722,25 €
Känguru, 1/10 oz 297,15 €
Vreneli, 20 Fr. 512,93 €
Goldbarren, 100 g 8.547,00 €
Goldbarren, 250 g 21.301,00 €
Silber Verkauf
Kookaburra, 1 kg 1.107,00 €
Silberbarren, 1 kg 1.213,33 €
Platin Verkauf
Schnabeltier 1.271,51 €
Platinbarren, 100 g 3.879,10 €
Palladium Verkauf
Palladiumbarren, 100 g 3.984,12 €

Stand: 02:37 Uhr (*)

weitere Münzkurse

Stand: 02:37 Uhr (*)

weitere Münzkurse

Stand: 02:37 Uhr (*)

weitere Münzkurse

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"