Kapitalverkehrskontrollen und totale Kontenoffenlegung für US-Bürger?
02.04.2010 | Redaktion
Bisher von der Öffentlichkeit unbeachtet, wurden in den USA mit der Verabschiedung des "Hiring Incentives to Restore Employment Act" (Gesetz für Anreize bei Neueinstellungen) Kapitalverkehrskontrollen und strenge Konten-Offenlegungspflichen erlassen. Warum diese Änderungen des "Internal Revenue Coe von 1986" im Gesetz für Neueinstellungen verborgen wurden, bleibt Mutmaßung.
Konkret geht es um die Einbehaltung von 30% von aus den USA stammenden Zahlungen, die auf "US-Konten", unterhalten bei ausländische Finanzinstituten, einlaufen. Bei den Zahlungen muss es sich um Dividenden, Zinsen, Gehälter, Renten oder andere Einkommen bzw. Gewinne handeln. Man vermeidet dies, wenn folgende Informationen an Finanzministerium und Steuerbehörde (IRS) weitergegeben werden:
Falls diese Infos also nicht geliefert werden, verlangen die US-Behörden also 30% aller der o.g. Zahlung ein. Ausgenommen von der Offenlegungspflicht sind nur Konten von Privatpersonen unter 50.000 $ Guthaben oder wenn vom Finanzministerium festgestellt wurde, dass es sich beim fraglichen Kontoinhaber um ein Subjekt handelt, bei dem das Risiko Steuerhinterziehung niedrig ist. Damit ist also eine Hintertür für offengelassen.
Wenn es im Land, das besagtes Konto unterhält, ein "Bankgeheimnis" gibt, dann wird das Institut angehalten, das Konto zu schließen.
© Redaktion GoldSeiten.de
Konkret geht es um die Einbehaltung von 30% von aus den USA stammenden Zahlungen, die auf "US-Konten", unterhalten bei ausländische Finanzinstituten, einlaufen. Bei den Zahlungen muss es sich um Dividenden, Zinsen, Gehälter, Renten oder andere Einkommen bzw. Gewinne handeln. Man vermeidet dies, wenn folgende Informationen an Finanzministerium und Steuerbehörde (IRS) weitergegeben werden:
- Informationen über jedes bei der besagten Institution unterhaltene Konto, um festzustellen, ob es sich um US-Konten (von US-Bürgern oder US-Unternehmen unterhalten) handelt
- Nachforschungen der Behörden unterstützen, um herauszufinden, ob es US-Konten sind.
- Falls es sich um ein US-Konto handelt, ist jährlich über das Konto Bericht zu erstatten (Nama, Adresse, Kontonummer, Kontostand, Eingänge und Abhebungen)
Falls diese Infos also nicht geliefert werden, verlangen die US-Behörden also 30% aller der o.g. Zahlung ein. Ausgenommen von der Offenlegungspflicht sind nur Konten von Privatpersonen unter 50.000 $ Guthaben oder wenn vom Finanzministerium festgestellt wurde, dass es sich beim fraglichen Kontoinhaber um ein Subjekt handelt, bei dem das Risiko Steuerhinterziehung niedrig ist. Damit ist also eine Hintertür für offengelassen.
Wenn es im Land, das besagtes Konto unterhält, ein "Bankgeheimnis" gibt, dann wird das Institut angehalten, das Konto zu schließen.
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