Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Italien pfändet Einnahmen der Deutschen Bahn

28.05.2010  |  Redaktion
Bereits Ende April berichtete die TV-Sendung "Report Mainz", daß die Deutsche Bahn AG seit März 2009 keinen Anteil mehr aus dem Verkauf von Fahrkarten für Strecken zwischen Italien und Deutschland erhält.

Grund für die Beschlagnahmung der Erlöse ist die Verweigerung der Bundesrepublik, eine Schadensersatzzahlung an Überlebende und Angehörige von Opfern eines angeblichen SS-Massakers im griechischen Distomo während des zweiten Weltkriegs zu zahlen.

Ein Gerichtsbeschluss besagt, dass den Opfern ein Schadensersatz in einer Höhe von insgesamt 51 Mio. Euro gewährt werden muss. Ein italienisches Gericht legte fest, dass die Vollstreckung des Schadensersatzanspruchs auf italienischem Hoheitsgebiet stattfinden darf. Nun muss die staatseigene Bahn ihre sogenannte Drittschuldnerhaftung erfüllen.

Deutschland drohen noch weitere, deutlich höhere Schadensersatzforderungen. Im Dezember des vergangenen Jahres reichte Italien beim Internationalen Gerichtshof Klage ein. Die Bundesrepublik soll finanziell für Schäden aufkommen, die deutsche Truppen während des Weltkriegs in Italien verursachten.


© Redaktion GoldSeiten.de








Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"