Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Eldorado Gold Corp. meldet gute Quartalsergebnisse

04.05.2012  |  Presse
Eldorado Gold Corporation veröffentlichte gestern die finanziellen und operativen Ergebnisse des ersten Quartals 2012. Am 24. Februar schloss das Unternehmen die Übernahme von European Goldfields Ltd. ab.


Die drei Monate bis zum 31. März im Überblick:

• Die Produktion erreichte 155.535 oz Gold; im Vorjahresquartal waren 148.577 oz Gold ausgestoßen worden.

• Die durchschnittlichen Cash-Betriebskosten beliefen sich auf 452 USD/oz, im Vorjahreszeitraum hatten sie bei 410 USD/oz gelegen.

• Der Umsatz aus Metallverkäufen betrug 271,5 Mio. USD; im Märzquartal 2011 hatte sich dieser auf 219,2 Mio. USD belaufen.

• Der den Aktionären zurechenbare Gewinn erreichte 67,9 Mio. USD oder 0,11 USD je Aktie; im Vorjahresquartal hatte dieser bei 52,5 Mio. USD oder 0,10 USD je Aktie gelegen.

• Vor Änderungen des nicht cash-wirksamen Betriebskapitals belief sich der operative Cashflow auf 102,8 Mio. USD oder 0,17 USD je Aktie.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Eldorado Gold Corp.
Bergbau
A2PA9H
CA2849025093
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"