Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Newmont Mining Corp.: Outperform mit Kursziel 75,00 USD

05.05.2012  |  Presse
Newmont Mining Corporation veröffentlichte vergangene Woche die Ergebnisse des ersten Quartals 2012. Der adjustierte Nettogewinn lag bei 1,17 USD je Aktie. Die Analysten von BMO Capital Markets hatten diesen auf 1,08 USD je Aktie geschätzt.

Die zurechenbare Produktion belief sich auf 1,3 Mio. oz Gold und 35 Mio. Pfund Kupfer zu 620 USD je Unze. Damit konnte das Unternehmen die Erwartungen der Analysten übertreffen, diese waren von 1,2 Mio. oz Gold und 36 Mio. Pfund Kupfer zu 650 USD je Unze ausgegangen.

Newmont erwartet im Gesamtjahr weiterhin eine Produktion von 5,0 - 5,2 Mio. oz Gold zu 625 - 675 USD/oz. BMO rechnet dagegen konservativer mit 5,0 Mio. oz zu 653 USD/oz.

Die Analysten schätzen den Gewinn pro Aktie im Jahr 2012 nun auf 4,58 USD, bisher hatten sie mit 4,54 USD gerechnet.

Die Bewertung für Newmont lautet "Outperform", das Kursziel liegt bei 75,00 USD.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Newmont Corp.
Bergbau
853823
US6516391066
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"