Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold-Future: Chartanalyse des Wochencharts

13.05.2012  |  Karsten Kagels
Chartanalyse Gold-Future Kursentwicklung aktuell 2011 Langfristchart Entwicklung Trend Charttechnik historisch Langzeitchart Analysen Prognose Preisentwicklung Goldmarkt


Charttechnische Analyse der mittelfristigen Gold-Kursentwicklung nach dem Gesetz der Charts von Joe Ross.

Der Gold-Futures Kontrakt wird im elektronischen Handel an der CME Globex (Chicago Mercantile Exchange) gehandelt. Die Notierung erfolgt in US$ pro Feinunze. Ein Futureskontrakt umfasst 100 Feinunzen.


Die charttechnische Analyse am 12.05.2012:

Zum Zeitpunkt der Analyse notiert der Gold-Future (Juni-Kontrakt) bei 1.579,9 US$.

Der unten abgebildete Chart (Bild 1) zeigt die Gold-Kursentwicklung von September 2011 bis zum Zeitpunkt der Niederschrift im Mai 2012, dargestellt anhand des mittelfristigen Wochencharts.

Jeder Notierungsstab stellt die Kursbewegung einer Woche dar.

Open in new window

Bild 1: Gold-Future-Wochenchart


Rückblick:

Wie man in dem oben abgebildeten Chart sehen kann, bewegt sich der Goldpreis seit September 2011 in einer großen Seitwärtsbewegung zwischen 1.524 und 1.804 $.

Ausgehend von dem Märzhoch bei 1.792,7 hatte sich eiin großes 1-2-3-Hoch ausgebildet. Als der Punkt 2 dieses 1-2-3-Hochs vor sechs Wochen unterschritten wurde, lag ein definierter Abwärtstrend vor.

Dieser Abwärtstrend hat sich jedoch zunächst nicht weiter fortgesetzt. Stattdessen hat sich der Goldpreis in darauf folgenden fünf Wochen innerhalb einer engen Kursspanne seitwärs bewegt

In der vergangenen Woche hat der Goldpreis dann den Abwärtstrend wieder aufgenommen und das Tief des letzten Ross-Hakens bei 1.613 (Apriltief) unterschritten. Es liegt nun ein etablierter Abwärtstrend vor.


Ausblick:

Das Chartbild des Goldmarktes ist aus Sicht des Wochencharts als negativ einzuschätzen.

Es liegt ein etablierter Abwärtstrend vor. Das nächste Kursziel sehen wir bei 1.523,9 $.

Der Abwärtstrend wäre erst dann unterbrochen, wenn das Vorwochenhoch bei 1.644 überschritten wird. Eine solche Entwicklung halten wir jedoch für sehr unwahrscheinlich.

Der unten abgebildete Chart ist der Monatschart des Goldpreises (Bild 2).

Der lange Kursstab vom September 2011 ist ein sogenannter Meßstab mit einem Tief bei 1.535 und dem Hoch bei 1.923,7.

Die nächsten sieben Kursstäbe haben die Eröffnungs- und Schlußnotierungen innerhalb der Kursspanne des Meßstabes, wonach definitionsgemäß nach dem Gesetz der Charts von Joe Ross eine Konsolidierung aus Sicht des Monatscharts vorliegt

Die Kursentwicklung ist somit aus der Perspektive des Monatscharts noch als verhalten negativ einzuschätzen. Das nächste Kursziel sehen wir am Dezembertief bei 1.523,9.

Das Chartbild würde sich erst dann deutlich verbessern und auf positiv drehen, wenn das Aprilhoch bei 1.685,4 überschritten wird. Eine solche Entwicklung ist relativ unwahrscheinlich.

Open in new window

Bild 2: Gold-Future-Monatschart


© Karsten P. Kagels
www.ross-trading.de



Für Rückfragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich direkt an Herrn Kagels: per Telefon. 0173-3035322 oder per Email: service@ross-trading.de.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"