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Barrick Gold: Information zur Auflösung der Silber-Vorwärts-Verkäufe

07.08.2003  |  Dr. Dietmar Siebholz
Über die Vorwärtsverkäufe der Goldminengesellschaften ist in den vergangenen 3 Jahren immer mehr diskutiert und demzufolge immer detaillierter berichtet worden; der Aufwand, z.B. im Jahre 2000 die damals bestehenden Hedge-Positionen aus den Minenbilanzen zu ermitteln oder überhaupt etwas von den Goldminen über diese Kontrakte zu erfahren, war enorm.

Heute berichten die Goldminen fast ausschließlich ohne Druck über ihre Hedge-Positionen.

Ganz anders ist dies beim Silber gewesen; die eingeweihten Marktteilnehmer haben im Hinblick auf die strategische US-Silberreserven nicht danach gefragt, ob und in welchen Mengen Silber-Produzenten ihre Produktion durch Vorwärts-Verkäufe preislich abgesichert haben.

Durch den Druck der kritischen Aktionäre haben die Gold-/und Silberminen wie z.B. Barrick, Hecla, Coeur d´Alene u.a. jetzt auch darüber berichtet, dass sie und in welchem Umfang sie Vorwärts-Verkäufe getätigt haben.

Bei Barrick ist dies durch die Arbeit des Mitarbeiters vom GATA-Mitglied und GATA-Anwalt Reg Howe (Bob Landis) durch das Essay "Readings of The Book of Barrick" bekannt geworden. Barrick hat zwischen 35 und 36 Mio. Unzen ohne Vereinbarung von Ablaufterminen vorwärts verkauft. Für weitere (geschätzte) 15 Mio. Unzen hat Barrick Calls geschrieben; insgesamt dürfte Barrick mehr als 50 Mio. Unzen Silber short sein, sei es über "defered forward-sales", sei es über "geschriebene" Calls auf Silber.

Das macht ca. 10% der jährlichen Silber-Minenförderung von ca. 535 Mio. Unzen aus.

Die Sensation ist jedoch, dass wohl im Zusammenhang mit dem neuen CEO auch im Bezug auf Silber ein Umdenken stattgefunden haben muss, sonst würde im Quartalsbericht (der am 13.02.2003) veröffentlicht wurde) nicht der Hinweis stehen, dass 14,3 Mio. Unzen als normale Verkäufe angesehen werden, in die jetzt die physische Ware hineingeliefert werden soll und die separate Gruppe von shorts mit 21 Mio. Unzen durch finanzielle Massnahmen "gesettlet" werden soll; das bedeutet, dass diese Kontrakte am Terminmarkt einzudecken wären.

Die geschriebenen Calls werden nach den Aussagen des Quartalsberichtes von Barrick finanztechnisch dann ergebniswirksam verbucht, wenn sie vorkommen, also fällig werden; das bedeutet, dass diese geschriebenen Calls nicht mehr verlängert werden sollen.

Für den Silbermarkt ist dieser kleine Hinweis im Quartalsbericht eine Sensation: Barrick erklärt aus meiner Sicht überdeutlich, dass sie diese Positionen auflösen wollen und somit dem physischen Markt ca. 14,3 Mio. Unzen entziehen und am Terminmarkt als Käufer von weiteren 21 Mio. Unzen auftreten werden.

Bei den sich stetig ausweitenden Anwendungen, die zunehmend für Silber erschlossen werden, wird sich im physischen Markt eine Marktenge ergeben; während der Terminmarkt nun auch noch durch die Barrick-Transaktionen einen zusätzlichen Impetus erfahren wird.

Ich gehe davon aus, dass sich die Teilnehmer am Silbermarkt nach diesen grundsätzlichen Änderungen beim Verhalten eines der Hauptmarktfaktoren neu orientieren müssen.


© Dietmar Siebholz (2/2003)








Anhang: Übersetzung der Anlage zum Quartalsbericht von BARRICK (veröffentlicht am 13-02-2003)

Beginn der Übersetzung der BARRICK-INFORMATION: "(GOLD-LEIHE)" Fortsetzung...
Seite 25 - Notes To Financial Statements

"Das Engagement in Gold-Leih-Kontrakten ist separat von unseren Gold-Verkaufskontrakten mit verschiebbaren Lieferungen verbucht und deren wirtschaftliche Auswirkungen schlagen sich in unseren Gewinnen in jedem Quartal als Teil der nicht-Hegde bezogenen Gewinne (Verluste) nieder.

Dieses Gold-Leihe-Engagement umfasst 6,4 Mio. Unzen, deren Fälligkeiten zwischen 2004 und 2012 liegen und von denen überwiegend Kontrakte betroffen sind, bei denen die erwartete Lieferdaten nach dem Jahr 2006 liegen.

KONTRAKTE MIT VARIABLEN GOLD-VERKAUFS-PREISEN
Solche Kontrakte sind Gold-Verkaufs-Abschlüsse, bei denen eine spezielle Menge Goldes zu einem künftigen Datum auszuliefern sind, wobei wir (d.h. BARRICK) das Datum festlegen können. Diese Kontrakte haben ein endgültiges Auslieferungsdatum bis zu 15 Jahre nach dem Abschlusstag, aber wir haben das Recht, das Auslieferungsdatum innerhalb der 15 Jahres-Perioden jederzeit selbst zu bestimmen. Alle diese Verkaufskontrakte mit variablem Auslieferungsdatum haben zu erwartende Auslieferungstage nach dem Jahre 2007. Der Kontraktpreis entspricht dem Spot-Preis des Abschlusstages unter Berücksichtigung eines besonderen, aber begrenzten ("capped") Prämienzuschlags, der sich aus den Marktvorgaben für die Abschlussperiode ergibt. (Hinweis Dietmar Siebholz: BARRICK setzt als "Verkaufspreis" nicht den zugrundliegenden Spotpreis (=Tagespreis) ein, sondern schlägt gleich den mit der Investment-Bank für die Mindestlaufzeit ausgehandelten Zinsdifferenz-Betrag (dieser ergibt sich aus dem Aufwand für die Gold-Leihe und dem Zinsertrag für Anlage der aus dem Verkauf des Goldes erzielten Beträge zusammen) dem Verkaufspreis zu. Nach meiner Meinung eine höchst gefährliche Handhabung, die voraussetzt, dass der Vertragspartner (z.B. JP Morgan-Chase) sowohl die Leihzinsen seinerseits bei den Verleihern, in der Regel: Notenbanken - langfristig gesichert hat und gleichzeitig auch die Zinserträge aus den vereinnahmten Gold-Verkaufserlösen ebenso gesichert sind).

Die Kontraktpreise werden in der gleichen Weise justiert wie bei den Spot-Deferred-Kontrakten, bei denen die Zwischen-Daten der Lieferungen ebenfalls nach dem Jahre 2007 liegen. Bestimmte Teile dieser Kontrakte haben einen besonderen Minimalpreis ("floor").

SILBER-VERKAUFSKONTRAKTE MIT AUSGESCHOBENEN LIEFERTERMINEN UND GESCHRIEBENE (=VERKAUFTE) SILBER-KAUFOPTIONEN
Silber-Verkaufskontrakte mit verschiebbaren Lieferterminen haben die gleiche Ausgestaltung und den gleichen Preismechanismus wie die gleichartigen Gold-Kontrakte. Ein Teil dieser Kontrakte mit einem Umfang von 14,3 Mio. Unzen wurde als normale Verkäufe gebucht, da es wahrscheinlich ist, dass wir die Silberproduktion physisch zur Erfüllung dieser Kontrakte einliefern werden.

Bei einer gesonderten Gruppe von Verkaufs-Kontrakten mit einem Volumen von insgesamt 21 Mio. Unzen beabsichtigen wir, diese finanziell auszugleichen. Daher sind diese Kontrakte als "Derivate" unter der Position FAS 133 verbucht.

(Hinweis Dietmar Siebholz: Offenbar sollen diese Kontrakte am Future-Markt ausgeglichen, d.h. gedeckt werden. Das könnte nicht nur dem Spot-Markt durch die o.g. Maßnahmen, sondern auch dem Future-Markt erhebliche Impulse geben).

Bis zum 8. November 2002 wurden diese Kontrakte unter Marktkonditionen bewertet ("marked-to market"), da wir diese Kontrakte als Cash-Flow-Absicherung gekennzeichnet haben.
Veränderungen beim fairen Wert unserer geschriebenen Silber-Kauf-Optionen werden bei den Erträgen verbucht, sobald sie auftreten.

Ende der BARRICK-Mitteilung




Abschließender Kommentar D. Siebholz:

BARRICK beschreibt zur Klarstellung seiner besonderen Konstruktion bei den Spot Deferred Sales nochmals die Einzelheiten; für mich ergibt sich die Frage, wer bei dieser für BARRICK an sich risikolosen Vertragsgestaltung das nicht unerhebliche Gesamtrisiko trägt. Man muss beachten, dass hier erhebliche Volumen von Millionen Unzen nach diesem Verfahren behandelt wurden und die Risiken in folgenden Grundlagen verborgen sind:

  • 1.)Der Vertragspartner muss seine Gegengeschäfte über die Goldleihe ebenso variabel gestalten, wie sich dies bei BARRICK darstellt; jede andere Festlegung führt zu erheblichen Konvergenz-Abweichungen und Risiken, z.B. dann, wenn die Verleiher bei gesunkener Bonitätsbewertung des Investment-Bankers die Verleihungen nicht mehr prolongieren und auf physischer Lieferung bestehen, BARRICK aber zu solcher nicht vertraglich verpflichtet ist.

  • 2.) Der höhere Kontraktwert (Goldpreis zzgl. zugerechneter Zins-Differenz-Ertrag) muss über festgeschriebene Soll- und Habenzinsen-Margen belegt sein; wenn ein Verleiher (in der Regel: Notenbanken) die Leihzinsen während der 15-jährigen Periode wesentlich erhöht und/oder der Zinsertrag für die Anlage des Erlöses aus dem Verkauf des geliehenen Goldes gegenüber der Ausgangskalkulation zurückgeht, dann steigt das Risiko ins Unermessliche.

  • 3.) Fest steht für mich, dass die Vertragsgestaltung einseitig positiv für BARRICK ist, dann ist für die Existenz seines/seiner Vertragspartner zu fürchten, wenn sich Marktänderungen bei den Leihzinsen, bei der Rückforderung der geliehenen Goldmengen vor Ablauf der 15-jahres-Frist oder ein Rückgang der kalkulierten Anlagezinsen ergeben. Da die meisten der abgeschlossenen Kontrakte mit JP Morgan Chase vereinbart sind, ist daraus abzuleiten:

  • 3a.) Die Zündschnur ist bei JP Morgan an beiden Seiten angezündet worden, denn auf solch lange Sicht können alle Veränderungen sich zu Negativst-Folgen addieren.

  • 3b.) JP Morgan hat diese ("Harakiri"-)Konditionen nicht fürs eigene Risiko übernommen, sondern für andere (..die Bank hat schon immer für das Government Aufgaben übernommen...). Dann kann JP Morgan auch für den Fall des Falles mit einem Bail-Out rechnen.

  • 3c.) Es wäre nicht das erste Mal, dass eine Bank die Konditionen-Gleichheit von Aktiv- und Passivgeschäft ignoriert. Die Geschichte hat uns aber gelehrt, dass derartige Geschäftspraktiken ("mach aus kurzem Geld langes Geld und Du wirst reich"...) bislang immer beim Insolvenzverwalter geendet haben.

  • 3d.) Wenn aber BARRICK Sondervereinbarungen in den Kontrakten unterschlägt oder falsch interpretiert, dann gibt es nur eine Konsequenz: VERKAUFEN und für Hartgesottene: SHORT GEHEN.

  • 3e.) Aus den oben geschilderten Fakten ist zu ersehen, dass bei einer Fortsetzung des Bull-Marktes für Gold und bei einer (eventuell durch BARRICK durch seine oben beschriebenen Deckungsmaßnahmen für die SILBER-Derivate auch selbst ausgelöste) Hausse beim Silber entweder BARRICK selbst oder seine Investment-Banken - insbesondere J.P. Morgan Chase auf der Strecke bleiben wird. Vielleicht klärt sich die Risikolage durch die Verhandlung beim von BLANCHARD & Cie, New Orleans ausgelösten Prozeß gegen BARRICK und J.P.Morgan Chase, bei dem Blanchard wegen der Manipulaton des Goldpreises Schadensersatzansprüche gegen BARICK und JPM geltend macht.

    Wie ich hörte, soll es aber Blanchard vor allem darum gehen, im Rahmen des US-Prozeßverfahrens Rechte auf Auslieferung von bestimmten Urkunden zu erhalten, die Aufklärung über die Inhalte der außergewöhnlichen Vertragsgestaltung zwischen BARRICK und JPM geben können.

    Wenn dies geschieht, dann ist damit zu rechnen, dass einer der beiden Vertragsparteien umfassende Probleme offen legen muss, oder die US-Regierung die indirekte Marktbeeinflussung durch Einschaltung von JPM und die "außergewöhnliche Sonderkonstruktion" des BARRICK-Hedgebuches eingestehen muss.


    © Dietmar Siebholz






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