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Zu den "Abkommen" mit der Schweiz und Liechtenstein

23.11.2010  |  Vertrauliche Mitteilungen
Über die kürzlichen Gespräche zwischen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und dem Schweizer Bundesrat Hans-Rudolf Merz über die zukünftige Zusammenarbeit bei der Besteuerung wurde in manchen Medien (aus Unwissenheit oder bewußt) nur lückenhaft oder gar falsch berichtet. Nachstehend geben wir den aktuellen Verhandlungs- bzw. Gesetzgebungsstand wieder:

1. Merz und Schäuble unterzeichneten Ende Oktober ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen, dessen Hauptbestandteil eine Bestimmung über den Austausch von Informationen in Ablehnung an Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ist. Die schweizerischen Behörden werden danach in Zukunft Auskunft erteilen, wenn die deutschen Behörden ihre Anfrage mit hinreichenden Angaben über die Person oder den Zeitraum vorlegen. Allgemeine Anfragen ("alle deutschen Kunden der XY-Bank") werden nach wie vor nicht beantwortet. Nicht vorgesehen ist ferner ein Informationsaustausch über zurückliegende Veranlagungsjahre.

2. Trotz der Unterzeichnung ist das Abkommen noch nicht in Kraft getreten. Dazu bedarf es noch der "Ratifizierung".

3. Parallel unterzeichneten Merz und Schäuble eine gemeinsame Erklärung zur Aufnahme von Verhandlungen im Steuerbereich. Hier geht es um die Einführung einer "anonymen Abgeltungssteuer", auch für die Vorjahre, über die ab Anfang 2011 verhandelt werden soll. Bezüglich der möglichen Höhe der Steuersätze war aus gewöhnlich gut informierten Kreisen zu erfahren, daß ein deutscher (!) Verhandlungsteilnehmer anmerkte, daß beide Staaten kein Interesse an einem übermäßigen Geldabfluß an Drittländer hätten und auch aus deutscher Sicht eine Balance zwischen Belastung der Steuersünder und der Vermeidung größerer Ausweichmanöver gefunden werden solle!

4. Mit Liechtenstein trat Ende Oktober bereits ein an die OECD-Regeln angelehntes Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen in Kraft. Danach sind beide Seiten verpflichtet, auf Ersuchen Bankinformationen zu erteilen, die für die Durchführung eines Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahrens erforderlich sind. Zusätzlich verständigten sich Liechtensteins Regierungschef Klaus Tschütscher und Schäuble darauf, die mit der Schweiz noch auszuhandelnden Regelungen über eine Abgeltungssteuer zeit- und inhaltsgleich zu übernehmen.


© Vertrauliche Mitteilungen



Auszug aus den wöchentlich erscheinenden Infoblatt Vertrauliche Mitteilungen - aus Politik, Wirtschaft und Geldanlage, Nr. 3900



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