Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Golden Star Resources Ltd.: Market Perform mit Kursziel 2,00 USD

12.01.2013  |  Minenportal.de
Golden Star Resources Limited veröffentlichte in dieser Woche die Produktionsergebnisse des vierten Quartals und des Gesamtjahres 2012. Während der drei Monate bis 31. Dezember erreichte die Produktion 92.614 Unzen Gold. Die Verkäufe beliefen sich auf 87.544 Unzen. Die Schätzung von BMO Research hatte bei 92.500 Unzen gelegen.

Die Produktionsplanung für das Jahr 2013 liegt bei 320.000 - 350.000 Unzen Gold zu Cash-Betriebskosten von 1.050 - 1.150 $/oz (vor Royalties). BMOs Schätzung für 2013 hatte dagegen bei 383.500 oz zu 935 USD/oz gelegen.

BMO hat die Prognosen für das laufende Jahr reduziert und erwartet im Gesamtjahr nun einen Gewinn pro Aktie von 0,30 USD (bislang 0,51 USD) und einen Cashflow von 0,69 USD je Aktie (bislang 0,90 USD).

Andrew Breichmanas wiederholt in der Einschätzung vom 8. Januar 2013 die Bewertung mit "Market Perform", senkt aber das Kursziel von 2,25 USD auf 2,00 USD.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Rundblick


Mineninfo
Golden Star Resources Ltd.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"