Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Barrick Gold Corp.: Quartals- und Jahresergebnisse

18.02.2013  |  Minenportal.de
Barrick Gold Corporation veröffentlichte vergangene Woche die Ergebnisse des Dezemberquartals und des Gesamtjahres 2012:

• In den drei Monaten wurde ein Nettoverlust von 3,06 Mrd. USD oder 3,06 USD je Aktie verzeichnet. Der adjustierte Nettogewinn betrug 1,11 Mrd. USD oder 1,11 USD je Aktie.

• Im Gesamtjahr ergab sich ein Nettoverlust von 0,67 Mrd. USD oder 0,66 USD je Aktie. Der adjustierte Nettogewinn betrug in den zwölf Monaten 3,83 Mrd. USD oder 3,82 USD je Aktie .

• Der operative Cashflow des Unternehmens nahm im Dezemberquartal im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 37% zu und belief sich auf 1,67 Mrd. USD. Im Gesamtjahr betrug der operative Cashflow 5,44 Mrd. USD und erreichte damit einen Rekordwert.

• Die Goldproduktion belief sich im 4. Quartal auf 2,02 Mio. oz zu gesamten Cashkosten von 584 USD/oz. In den zwölf Monaten produzierte Barrick Gold 7,42 Mio. oz Gold ebenfalls zu gesamten Cashkosten von 584 USD/oz.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!



Rundblick


Mineninfo
Barrick Gold Corp.
Bergbau
870450
CA0679011084
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"