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Iconic unterzeichnet Optionsabkommen für Konzessionsgebiet Yellow Lake in Quebec

14.03.2013  |  IRW-Press
(13. März 2003 - Vancouver, B.C.) Iconic Minerals Ltd. (TSX-V: ICM) (FSE: YQG) gibt bekannt, dass das Unternehmen ein Konzessionsoptionsabkommen mit zwei Optionsgebern (die "Optionsgeber") unterzeichnet hat, das auf dem Fremdvergleichsgrundsatz ("Arm's Length") basiert. Gegenstand des Abkommens ist der Erwerb von bis zu 85 % der Exklusivrechte und -beteiligungen an bestimmten Oberflächen- und Bergbaukonzessionen in einem 1.784,59 Hektar großen Areal, das sich 40 km südöstlich von Chapais und 40,8 km südwestlich von Chibougamau (Sheet NTS 32 G10) im Gebiet von James Bay (Quebec) befindet und als Konzessionsgebiet Yellow Lake bekannt ist. Das Abkommen bedarf der Genehmigung der TSX Venture Exchange (TSX-V).

Vereinbarungsgemäß kann Iconic zunächst 50% der Anteile am Konzessionsgebiet erwerben, indem es an die Optionsgeber innerhalb von 24 Monaten einen Barbetrag von 50.000 $ und 1.500.000 Stammaktien in Form von Teilzahlungen übergibt und im selben Zeitraum 500.000 $ in die Exploration investiert (Erstoption).

Im Rahmen des Abkommens kann das Unternehmen zusätzlich 35% der Anteile am Konzessionsgebiet Yellow Lake erwerben, wobei folgende Regelung gilt:

(a) eine Beteiligung von zusätzlich 20% ist möglich, wenn innerhalb von 36 Monaten ein Barbetrag von 100.000 $ und nochmals 500.000 Stammaktien übergeben und im Laufe von 48 Monaten zusätzlich 1.000.000 $ in die Exploration investiert werden;

(b) eine Beteiligung von zusätzlich 15 % ist möglich, wenn innerhalb von 60 Monaten ein Barbetrag von 100.000 $ und nochmals 1.500.000 Stammaktien übergeben und im Laufe von 60 Monaten zusätzlich 1.000.000 $ in die Exploration investiert werden.

Im Rahmen des Abkommens ist eine NSR-(Net Smelter Royalty)-Gebühr von 2 % fällig, wobei 1% von Iconic jederzeit unter Wahrung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen für 1.500.000 $ erworben werden kann. Das Unternehmen hat das Vorkaufsrecht auf die NSR-Gebühr von 1 %.

Das Abkommen stellt lediglich eine Option dar; nachdem Iconic im Rahmen der Erstoption den Optionsgebern eine Summe von 50.000 $ in bar sowie 500.000 Stammaktien übergeben hat, ist das Unternehmen zu keinen weiteren Optionsleistungen verpflichtet, wenn es diese nicht wahrnehmen möchte.


Hier eine kurze Zusammenfassung über das Konzessionsgebiet:

Die Gesteinsmasse in dieser Region ist Teil der Provinz Superior und entwicklungsgeschichtlich dem Archaikum und Proterozoikum zuzuordnen. Einige der Gesteinsformationen bei Yellow Lake scheinen Ähnlichkeiten mit jenen im 4 km südwestlich gelegenen Projekt Monster Lake aufzuweisen (das Projekt wird von Toma Gold betrieben). Die Goldmineralisierung bei Monster Lake befindet sich innerhalb einer 4 km langen und in nordöstlicher Richtung verlaufenden Scherungszone und ist in Basaltgestein eingebettet. Die Formation Obatogamau im nordöstlichen Anteil des Konzessionsgebiets Yellow Lake besteht größtenteils aus vulkanischem, strukturlosen Basalt und Basaltkissen und gilt aktuell als aussichtsreichste Zone des Konzessionsgebiets. Interessant ist auch das von Tawsho Mining betriebene Goldkonzessionsgebiet Chevrier 12 km in östlicher Richtung, das ähnliche geologische Eigenschaften aufweist.

Richard Kern ist ein zertifizierter Fachgeologe (Nr. 11494) und CEO von Iconic. Er hat als qualifizierter Sachverständiger diese Pressemeldung im Einklang mit den NI 43-101-Berichterstattungsrichtlinien erstellt und überprüft.


Für das Board of Directors:

Richard Kern, Chief Executive Officer
Kontakt: (604) 718-2800



Weitere Informationen über ICM erhalten Sie auf unserer Website www.iconicmineralsltd.com.

Die vom Unternehmen veröffentlichten Unterlagen finden Sie auf www.sedar.com.

Diese Pressemitteilung enthält unter anderem auch bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen. Alle nicht auf historischen Fakten basierenden Aussagen in dieser Meldung sind zukunftsgerichtete Aussagen und mit Risiken und Unwägbarkeiten behaftet. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Iconic hat weder die Absicht noch die Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen infolge neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen zu korrigieren bzw. zu aktualisieren, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen vorgeschrieben.

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