Positives Urteil im Rechtsstreit: First Majestic Silver Corp. werden 89,6 Mio. US$ zugesprochen
26.04.2013 | IRW-Press
First Majestic Silver Corp. (AG: NYSE; FR: TSX) (das "Unternehmen" oder "First Majestic") freut sich bekannt zu geben, dass am 24. April 2013, nach einem langwierigen Gerichtsverfahren, der Oberste Gerichtshof der Provinz British Columbia im Hinblick auf den Rechtsstreit zwischen First Majestic und Hector Davila Santos ("Hector Davila") (nicht mit Ramon Davila, dem CEO des Unternehmens, verwandt) bzw. Minera Arroyo Del Agua, S.A. de C.V. (anschließend in Minerales y Minas Mexicana, S.A. de C.V. umbenannt) zugunsten von First Majestic entschieden hat. Es wurde über den Rechtsstreit berichtet.
Im November 2007 reichten das Unternehmen und seine 100 %-Tochter First Silver Reserve Inc. ("FSR") gegen Hector Davila, den früheren Director, President & Chief Executive Officer von FSR, eine Klage ein. Das Unternehmen vermutete unter anderem, dass Hector Davila während seiner Zeit als Director, President und Chief Executive Officer von FSR gegen seine Treuepflichten gegenüber FSR verstoßen und anschließend über Minera Arroyo die Mine Bolaños von Grupo Mexico ("Grupo") für seine privaten Zwecke erworben hat. FSR wurde im September 2006 eine 100 %-Tochter von First Majestic.
Der ehrenwerte Richter Myers kam zum Schluss, dass die Kaufgelegenheit Bolaños tatsächlich FSR zustand und Hector Davila durch den Erwerb der Mine Bolaños gegen seine Treuepflichten verstieß. In seinem Urteil errechnete Richter Myers einen Nettoverlust in Höhe von 89,6 Millionen US$ zugunsten von First Majestic, der sich aus den 111 Millionen US$, die von Hector Davila nach dem Erwerb in die Mine Bolaños investiert wurden, nach Abzug von 15 % für Rücklagen ergibt. Der laut Urteil festgestellte Betrag von 89,6 Millionen US$ enthält keine Zinsen vor Urteilsverkündung oder Gerichtskosten; ein Teil davon kann eingefordert werden. Auch hat das Gericht noch kein Urteil im Zusammenhang mit Hector Davilas Gegenklage gefällt, die unter anderem Zinszahlungen auf die rund 14,25 Millionen CDN$, die seit Juli 2009 auf einem Treuhandkonto von Hector Davilas Anwalt liegen, beansprucht. Diese und andere noch anstehende Angelegenheiten werden im Anschluss zu einem erst festzulegenden Termin von Richter Myers behandelt. Nach Rechtsprechung der Provinz British Columbia hat Hector Davila 30 Tage lang Zeit, um gegen das am 24. April 2013 ergangene Urteil zu berufen.
Die Urteilsbegründung kann auf der Website des Unternehmens ( www.firstmajestic.com/s/RelatedArticles ) bis 30. Mai 2013 eingesehen werden. Hier die wichtigsten Auszüge aus dem 100 Seiten langen Urteil:
- "Aus den nachfolgenden Gründen komme ich zum Schluss, dass die Kaufgelegenheit Bolaños eigentlich First Silver zusteht und Herr (Hector) Davila gegen seine Treuepflichten gegenüber First Silver verstoßen hat".
- "Herr (Hector) Davila verfügte als früherer Eigentümer über umfangreiche Kenntnisse, welche die Mine Bolaños betreffen. First Silver hatte Anspruch darauf, von diesem Wissen zu profitieren, vor allem nachdem Herr (Hector) Davila es für angebracht hielt, dass First Silver die Chance nutzt. Er hatte kein Recht, einseitig zu entscheiden, die Mine für sich selbst zu kaufen".
- "Der einzig zulässige Schluss angesichts der Beweislage ist, dass Herr (Hector) Davila durch Übersendung des Briefes vom 4. April (2006) gegen seine Treuepflichten gegenüber First Silver verstoßen hat?"
- "Tatsächlich bin ich nicht der Meinung, dass es eine gemeinsame Annahme bezüglich Bolaños gab. Herr (Hector) Davila ging nicht davon aus, dass es seine Kaufgelegenheit war; er wusste sehr wohl, dass First Silver Anspruch darauf hatte. Dies kommt im folgenden Auszug aus seiner Aussage ausreichend deutlich zum Ausdruck:
F: Zu dem Zeitpunkt, an dem Sie mit Ramon Davila zu Beginn des Meetings am 3. April 2006 zusammentreffen, hält also First Silver die Option auf den Erwerb der Konzession Bolanos, nicht Hector Davila Santos persönlich. Ist das richtig?
A: Das ist richtig.
F: Und wenn Sie am 3. April 2006 Bolanos in keinster Weise erwähnt hätten, als First Majestic zum Mehrheitseigentümer von First Silver würde, dann hätte das Unternehmen - in seiner Funktion als Mehrheitseigentümer - unter anderem die Option von FSR auf den Erwerb der Konzession Bolanos erhalten. Ist das richtig?
A: Das ist richtig.
Q: Sie werden mir zustimmen, dass es sich bei Ihrem Treffen mit Ramon Davila am 3. April 2006 um die Option von First Silver und nicht um die von Hector Davila Santos handelte. Ist das richtig? Darüber haben wir bereits gesprochen?
A: OK. Ja, Sir".
- "Wenden wir uns Herrn Neumeyer zu. Bis zum Abschluss der Aktienkaufvereinbarung glaubte er nicht oder nahm er nicht an, dass es sich bei Bolaños nicht um eine Kaufgelegenheit von First Silver handelte. Er schöpfte Verdacht und hatte die Absicht, die Angelegenheit genauer zu erforschen. Und wenn er fälschlicherweise davon ausging, dass es sich um Herrn (Hector) Davilas persönliche Kaufgelegenheit handelte, so war dies zur Gänze bzw. zum Teil darauf zurückzuführen, dass Herr (Hector) Davila den Sachverhalt falsch dargestellt hat. Es kann nicht sein, dass ein Beklagter eine angemessene Verteidigung auf seinem eigenen Fehlverhalten aufbaut".
- "Außerdem schließe ich aus der Beweislage, dass Herr (Hector) Davila den Verkauf seiner Aktien gezielt dazu genutzt hat, die Verhandlungen zu Bolaños zu verschleiern. Er fädelte die Sache so ein, dass, würde First Majestic sein Bergematerial nicht kaufen, er Bolaños für sich selbst erwerben könnte - und das alles in einer recht nebulosen und unübersichtlichen Situation, wie sie unweigerlich im Rahmen von großen Unternehmenstransaktionen auftritt".
- "Ich habe mir ausgerechnet, dass der Verlust für First Silver 105,4 Millionen $ ausmacht?unter Berücksichtigung eines Abzugs von 15 % für Rücklagen, ergibt sich eine Entschädigungssumme in Höhe von 89,6 Millionen US$".
Keith Neumeyer, President und CEO von First Majestic, meint dazu: "Wir freuen uns selbstverständlich sehr über das Urteil des Obersten Gerichtshofes, das uns eine Entschädigungssumme von 89,6 Millionen US$ zuspricht. Ich war schon lange der Meinung, dass Hector Davilas Aktivitäten zu Beginn des Jahres 2006, als wir die Mehrheitsbeteiligung an FSR erwarben, nicht rechtens waren. Nach einem langwierigen, zeitaufwändigen, teuren und schwierigen Verfahren ist es eine große Genugtuung zu sehen, dass der Oberste Gerichtshof von British Columbia sich unserer Beweisführung anschließt und uns eine so großzügige Entschädigung zuspricht. Wir möchten unsere Aktionäre allerdings warnen. Wir gehen davon aus, dass Hector Davila angesichts der Höhe der Summe gegen das Urteil berufen wird. Dann wird es zu weiteren rechtlichen Schritten kommen, um die zugesprochene Summe einfordern zu können. Ich bin der Meinung, dass Direktoren und Führungskräfte börsennotierter Gesellschaften den höchsten ethischen und moralischen Grundsätzen gerecht werden müssen und als Vorbilder der Branchen gelten sollten. Nur so kann der nötigen Transparenz und Ehrlichkeit zugunsten aller Beteiligten Rechnung getragen werden. Ich möchte mich persönlich bei unseren Rechtsexperten unter der Leitung von Shapray Cramer LLP bedanken, die in den vergangenen fünf Jahren endlose Stunden damit zugebracht haben, unseren Fall und dessen Beweisführung mit großer Sorgfalt vorzutragen. Diese Bemühungen finden nun ihren Höhepunkt in diesem Urteil, das nach einem 58 Tage dauernden Gerichtsverfahren gefällt wurde."
First Majestic ist ein Silberproduktionsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf der Silberproduktion in Mexiko liegt und das seine Unternehmensstrategie konsequent darauf konzentriert, durch die Erschließung seiner bestehenden Rohstoffkonzessionen und den Erwerb zusätzlicher Rohstoffkonzessionen zu einem führenden Silberproduzent zu werden und seine Wachstumsziele zu erreichen.
WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie über info@firstmajestic.com oder auf unserer Website unter www.firstmajestic.com bzw. unter unserer gebührenfreien Telefonnummer 1.866.529.2807.
FIRST MAJESTIC SILVER CORP.
Unterschrift:
Keith Neumeyer, President & CEO
BESONDERER HINWEIS AUF ZUKUNFTSGERICHTETE INFORMATIONEN
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und anderen geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen. In dieser Pressemeldung werden mit Begriffen wie "vorhersehen", "glauben", "schätzen", "erwarten", "Ziel", "Plan", "Prognose", "möglicherweise", "planen" und ähnlichen Worten oder Ausdrücken zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen gekennzeichnet. Diese zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beziehen sich u.a. auf weitere Gerichtsverfahren und deren Termine sowie dem Erhalt der im Urteil zugesprochenen Beträge.
Diese Aussagen spiegeln die derzeitige Auffassung des Unternehmens im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar vom Unternehmen als realistisch eingeschätzt werden, jedoch beträchtlichen Unsicherheiten und Eventualitäten in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, den Mitbewerb und die politische und gesellschaftliche Situation unterliegen. Viele bekannte und unbekannte Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen direkt oder indirekt genannt werden. Das Unternehmen hat Annahmen und Schätzungen erstellt, die in vieler Hinsicht auf diesen Faktoren basieren bzw. mit ihnen in Verbindung stehen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem: die zeitliche Verfügbarkeit in Abstimmung auf den Terminkalender der Gerichte in Kanada und anderen Ländern; die Anerkennung der kanadischen Urteile nach mexikanischem Recht; die Möglichkeit von Vergleichsgesprächen; das Risiko einer Berufung gegen das Urteil; und die unzureichende Liquidität des Beklagten zur Begleichung der im Urteil genannten Summe.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass man sich auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen nicht bedingungslos verlassen sollte. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Das Unternehmen hat nicht die Absicht bzw. ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen so anzupassen, dass sie geänderte Annahmen oder Umstände oder auch andere Ereignisse widerspiegeln, die Einfluss auf solche Aussagen oder Informationen haben, es sei denn, dies wird in den einschlägigen Gesetzen gefordert.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!
Im November 2007 reichten das Unternehmen und seine 100 %-Tochter First Silver Reserve Inc. ("FSR") gegen Hector Davila, den früheren Director, President & Chief Executive Officer von FSR, eine Klage ein. Das Unternehmen vermutete unter anderem, dass Hector Davila während seiner Zeit als Director, President und Chief Executive Officer von FSR gegen seine Treuepflichten gegenüber FSR verstoßen und anschließend über Minera Arroyo die Mine Bolaños von Grupo Mexico ("Grupo") für seine privaten Zwecke erworben hat. FSR wurde im September 2006 eine 100 %-Tochter von First Majestic.
Der ehrenwerte Richter Myers kam zum Schluss, dass die Kaufgelegenheit Bolaños tatsächlich FSR zustand und Hector Davila durch den Erwerb der Mine Bolaños gegen seine Treuepflichten verstieß. In seinem Urteil errechnete Richter Myers einen Nettoverlust in Höhe von 89,6 Millionen US$ zugunsten von First Majestic, der sich aus den 111 Millionen US$, die von Hector Davila nach dem Erwerb in die Mine Bolaños investiert wurden, nach Abzug von 15 % für Rücklagen ergibt. Der laut Urteil festgestellte Betrag von 89,6 Millionen US$ enthält keine Zinsen vor Urteilsverkündung oder Gerichtskosten; ein Teil davon kann eingefordert werden. Auch hat das Gericht noch kein Urteil im Zusammenhang mit Hector Davilas Gegenklage gefällt, die unter anderem Zinszahlungen auf die rund 14,25 Millionen CDN$, die seit Juli 2009 auf einem Treuhandkonto von Hector Davilas Anwalt liegen, beansprucht. Diese und andere noch anstehende Angelegenheiten werden im Anschluss zu einem erst festzulegenden Termin von Richter Myers behandelt. Nach Rechtsprechung der Provinz British Columbia hat Hector Davila 30 Tage lang Zeit, um gegen das am 24. April 2013 ergangene Urteil zu berufen.
Die Urteilsbegründung kann auf der Website des Unternehmens ( www.firstmajestic.com/s/RelatedArticles ) bis 30. Mai 2013 eingesehen werden. Hier die wichtigsten Auszüge aus dem 100 Seiten langen Urteil:
- "Aus den nachfolgenden Gründen komme ich zum Schluss, dass die Kaufgelegenheit Bolaños eigentlich First Silver zusteht und Herr (Hector) Davila gegen seine Treuepflichten gegenüber First Silver verstoßen hat".
- "Herr (Hector) Davila verfügte als früherer Eigentümer über umfangreiche Kenntnisse, welche die Mine Bolaños betreffen. First Silver hatte Anspruch darauf, von diesem Wissen zu profitieren, vor allem nachdem Herr (Hector) Davila es für angebracht hielt, dass First Silver die Chance nutzt. Er hatte kein Recht, einseitig zu entscheiden, die Mine für sich selbst zu kaufen".
- "Der einzig zulässige Schluss angesichts der Beweislage ist, dass Herr (Hector) Davila durch Übersendung des Briefes vom 4. April (2006) gegen seine Treuepflichten gegenüber First Silver verstoßen hat?"
- "Tatsächlich bin ich nicht der Meinung, dass es eine gemeinsame Annahme bezüglich Bolaños gab. Herr (Hector) Davila ging nicht davon aus, dass es seine Kaufgelegenheit war; er wusste sehr wohl, dass First Silver Anspruch darauf hatte. Dies kommt im folgenden Auszug aus seiner Aussage ausreichend deutlich zum Ausdruck:
F: Zu dem Zeitpunkt, an dem Sie mit Ramon Davila zu Beginn des Meetings am 3. April 2006 zusammentreffen, hält also First Silver die Option auf den Erwerb der Konzession Bolanos, nicht Hector Davila Santos persönlich. Ist das richtig?
A: Das ist richtig.
F: Und wenn Sie am 3. April 2006 Bolanos in keinster Weise erwähnt hätten, als First Majestic zum Mehrheitseigentümer von First Silver würde, dann hätte das Unternehmen - in seiner Funktion als Mehrheitseigentümer - unter anderem die Option von FSR auf den Erwerb der Konzession Bolanos erhalten. Ist das richtig?
A: Das ist richtig.
Q: Sie werden mir zustimmen, dass es sich bei Ihrem Treffen mit Ramon Davila am 3. April 2006 um die Option von First Silver und nicht um die von Hector Davila Santos handelte. Ist das richtig? Darüber haben wir bereits gesprochen?
A: OK. Ja, Sir".
- "Wenden wir uns Herrn Neumeyer zu. Bis zum Abschluss der Aktienkaufvereinbarung glaubte er nicht oder nahm er nicht an, dass es sich bei Bolaños nicht um eine Kaufgelegenheit von First Silver handelte. Er schöpfte Verdacht und hatte die Absicht, die Angelegenheit genauer zu erforschen. Und wenn er fälschlicherweise davon ausging, dass es sich um Herrn (Hector) Davilas persönliche Kaufgelegenheit handelte, so war dies zur Gänze bzw. zum Teil darauf zurückzuführen, dass Herr (Hector) Davila den Sachverhalt falsch dargestellt hat. Es kann nicht sein, dass ein Beklagter eine angemessene Verteidigung auf seinem eigenen Fehlverhalten aufbaut".
- "Außerdem schließe ich aus der Beweislage, dass Herr (Hector) Davila den Verkauf seiner Aktien gezielt dazu genutzt hat, die Verhandlungen zu Bolaños zu verschleiern. Er fädelte die Sache so ein, dass, würde First Majestic sein Bergematerial nicht kaufen, er Bolaños für sich selbst erwerben könnte - und das alles in einer recht nebulosen und unübersichtlichen Situation, wie sie unweigerlich im Rahmen von großen Unternehmenstransaktionen auftritt".
- "Ich habe mir ausgerechnet, dass der Verlust für First Silver 105,4 Millionen $ ausmacht?unter Berücksichtigung eines Abzugs von 15 % für Rücklagen, ergibt sich eine Entschädigungssumme in Höhe von 89,6 Millionen US$".
Keith Neumeyer, President und CEO von First Majestic, meint dazu: "Wir freuen uns selbstverständlich sehr über das Urteil des Obersten Gerichtshofes, das uns eine Entschädigungssumme von 89,6 Millionen US$ zuspricht. Ich war schon lange der Meinung, dass Hector Davilas Aktivitäten zu Beginn des Jahres 2006, als wir die Mehrheitsbeteiligung an FSR erwarben, nicht rechtens waren. Nach einem langwierigen, zeitaufwändigen, teuren und schwierigen Verfahren ist es eine große Genugtuung zu sehen, dass der Oberste Gerichtshof von British Columbia sich unserer Beweisführung anschließt und uns eine so großzügige Entschädigung zuspricht. Wir möchten unsere Aktionäre allerdings warnen. Wir gehen davon aus, dass Hector Davila angesichts der Höhe der Summe gegen das Urteil berufen wird. Dann wird es zu weiteren rechtlichen Schritten kommen, um die zugesprochene Summe einfordern zu können. Ich bin der Meinung, dass Direktoren und Führungskräfte börsennotierter Gesellschaften den höchsten ethischen und moralischen Grundsätzen gerecht werden müssen und als Vorbilder der Branchen gelten sollten. Nur so kann der nötigen Transparenz und Ehrlichkeit zugunsten aller Beteiligten Rechnung getragen werden. Ich möchte mich persönlich bei unseren Rechtsexperten unter der Leitung von Shapray Cramer LLP bedanken, die in den vergangenen fünf Jahren endlose Stunden damit zugebracht haben, unseren Fall und dessen Beweisführung mit großer Sorgfalt vorzutragen. Diese Bemühungen finden nun ihren Höhepunkt in diesem Urteil, das nach einem 58 Tage dauernden Gerichtsverfahren gefällt wurde."
First Majestic ist ein Silberproduktionsunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf der Silberproduktion in Mexiko liegt und das seine Unternehmensstrategie konsequent darauf konzentriert, durch die Erschließung seiner bestehenden Rohstoffkonzessionen und den Erwerb zusätzlicher Rohstoffkonzessionen zu einem führenden Silberproduzent zu werden und seine Wachstumsziele zu erreichen.
WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie über info@firstmajestic.com oder auf unserer Website unter www.firstmajestic.com bzw. unter unserer gebührenfreien Telefonnummer 1.866.529.2807.
FIRST MAJESTIC SILVER CORP.
Unterschrift:
Keith Neumeyer, President & CEO
BESONDERER HINWEIS AUF ZUKUNFTSGERICHTETE INFORMATIONEN
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und anderen geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen. In dieser Pressemeldung werden mit Begriffen wie "vorhersehen", "glauben", "schätzen", "erwarten", "Ziel", "Plan", "Prognose", "möglicherweise", "planen" und ähnlichen Worten oder Ausdrücken zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen gekennzeichnet. Diese zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beziehen sich u.a. auf weitere Gerichtsverfahren und deren Termine sowie dem Erhalt der im Urteil zugesprochenen Beträge.
Diese Aussagen spiegeln die derzeitige Auffassung des Unternehmens im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar vom Unternehmen als realistisch eingeschätzt werden, jedoch beträchtlichen Unsicherheiten und Eventualitäten in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, den Mitbewerb und die politische und gesellschaftliche Situation unterliegen. Viele bekannte und unbekannte Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen direkt oder indirekt genannt werden. Das Unternehmen hat Annahmen und Schätzungen erstellt, die in vieler Hinsicht auf diesen Faktoren basieren bzw. mit ihnen in Verbindung stehen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem: die zeitliche Verfügbarkeit in Abstimmung auf den Terminkalender der Gerichte in Kanada und anderen Ländern; die Anerkennung der kanadischen Urteile nach mexikanischem Recht; die Möglichkeit von Vergleichsgesprächen; das Risiko einer Berufung gegen das Urteil; und die unzureichende Liquidität des Beklagten zur Begleichung der im Urteil genannten Summe.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass man sich auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen nicht bedingungslos verlassen sollte. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Das Unternehmen hat nicht die Absicht bzw. ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen so anzupassen, dass sie geänderte Annahmen oder Umstände oder auch andere Ereignisse widerspiegeln, die Einfluss auf solche Aussagen oder Informationen haben, es sei denn, dies wird in den einschlägigen Gesetzen gefordert.
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