Suche
 
Folgen Sie uns auf:

CoT-Signale der Metalle per 31.05.2013

03.06.2013  |  Dr. Jürgen Müller
- Seite 2 -
d) Palladium:

Open in new window


Auch Palladium ist nach wie vor in keinem klaren Trend. Die Commercials bauten in die steigenden Kurse der letzten Wochen hinein wieder Shortkontrakte im typischen Muster auf. Dennoch beeindruckt die Stärke des Kurses, der trotz historisch hoher Shortpositionierung zu Beginn dieses Jahres nicht wirklich fiel, bzw. noch nicht fiel?


e) Kupfer:

Die Commercials bauten bei Kupfer in die steigenden Kurse der letzten Wochen Longkontrakte ab, liegen jedoch per Saldo immer noch stark long, sodass die Kupferpreise tendenziell noch weiter steigen sollten, zumindest bis zur oberen Widerstandslinie.

Open in new window


Haftung:

Dieser Artikel stellt keine Handlungsempfehlung dar. Er beinhaltet lediglich die rein private Meinung des Autors. Eine Haftung jedwelcher Art ist ausgeschlossen.


© Dr. Jürgen Müller
www.goldsilber.org, www.technologiemetalle.org, www.werteinlagerung.de, www.cot-signale.de


Open in new window Open in new window




Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"