Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Endeavour Silver Corp. stößt bei San Sebastian auf hochgradige Silber- und Goldmineralisierungen

11.06.2013  |  Minenportal.de
Endeavour Silver Corporation veröffentlichte heute neue Ergebnisse des Bohrprogramms, welches das Unternehmen derzeit bei der San-Sebastian-Liegenschaft durchführt. Wie aus der Meldung hervorgeht, ist Endeavour Silver dabei erneut auf teils hochgradige Silber- und Goldmineralisierungen gestoßen:

• Bohrloch TR3-5: 1.226 g/t Silber und 2,19 g/t Gold über 3,5 m wahre Weite (darin 5.580 g/t Silber und 15,9 g/t Gold über 0,52 m wahre Weite)

• Bohrloch TR4-5: 421 g/t Silber und 0,84 g/t Gold über 11,5 m wahre Weite (darin 1.085 g/t Silber und 2,11 g/t Gold über 1,21 m wahre Weite)

Im Februar dieses Jahres hatte das Unternehmen eine erste Ressourcenschätzung für San Sebastian veröffentlicht, derzufolge sich die angezeigten Ressourcen auf insgesamt 11,4 Mio. Unzen Silber sowie 69.300 Unzen Gold und die abgeleiteten Ressourcen auf 19,5 Mio. Unzen Silber und 138.100 Unzen Gold belaufen.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Endeavour Silver Corp.
Bergbau
A0DJ0N
CA29258Y1034
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"