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Silbermünzen: Bundestag beschließt Mehrwertsteuererhöhung

13.06.2013  |  Benjamin Summa
Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates vor einigen Tagen das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen.

Eine Konsequenz hieraus ist die Mehrwertsteuererhöhung bei Silbermünzen von derzeit sieben auf 19 Prozent. Diese Erhöhung bezieht sich nicht nur auf Silber-Sammlermünzen, sondern auch auf sämtliche Silber-Anlagemünzen wie beispielsweise den Silber-Philharmoniker, den australischen Kookaburra oder den China-Panda. Silber-Barren waren auch schon in der Vergangenheit mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt.

Wie wurden Silberbarren und -münzen bisher besteuert?

Silberbarren: Generell mit 19 Prozent steuerpflichtig.

Silbermünzen wurden bisher mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt. Es gab allerdings eine Ausnahme: Silbermünzen wurden mit sieben Prozent Mehrwertsteuer besteuert, wenn sie nicht in der "Liste der Silbermünzen“ des Bundesfinanzministeriums genannt waren, die dem vollen Steuersatz unterliegen (unsere gängigen Anlagemünzen wie beispielsweise der Silberphilharmoniker oder der China-Panda waren nicht in dieser Liste genannt und wurden deshalb bisher mit sieben Prozent besteuert). Diese Ausnahme wird jetzt zum 1. Januar 2014 zurückgenommen.          

Künftig unterliegen Sammlermünzen (also alle Silbermünzen und einige Goldmünzen, bei denen der Bruttoverkaufspreis mehr als 80 Prozent vom reinen Materialwert abweicht sowie Münzen aus unedlen Metallen) dem vollen Steuersatz von 19 Prozent beim Verkauf im Inland und in das EU-Ausland (= EU-Mitgliedsstaaten).


Sonderregelung für Anlagegold:

Goldbarren und Goldmünzen sind grundsätzlich von der Mehrwertsteuer befreit, da sie dem „Zwecke der Kapitalanlage“ dienen.

Steuerpflicht bestand hingegen auch schon in der Vergangenheit bei Goldmünzen mit so genanntem münzkundlichem Wert (Sammlermünzen):

Mit 19 Prozent wurden bisher solche Goldmünzen belegt, deren Bruttoverkaufspreis 80 Prozent oder mehr über dem Materialwert lag. Und mit sieben Prozent wurden solche Goldmünzen besteuert, deren  Bruttoverkaufspreis 250 Prozent oder mehr über dem Materialwert lag. Künftig entfällt bei Goldmünzen mit münzkundlichem Wert die 250-Prozent-Grenze. Ab dem 1. Januar 2014 werden alle Goldmünzen, deren Bruttoverkaufspreis 80 Prozent oder mehr über dem Materialwert liegt, mit 19 Prozent besteuert.

 
Einordnung von pro aurum:

"Nach der Mehrwertsteuererhöhung ab Januar 2014 wird die Nachfrage nach Silbermünzen wahrscheinlich erst einmal zurückgehen. Die Anleger werden dann wegen der niedrigeren Produktionskosten auf Silberbarren umsteigen“, sagt Robert Hartmann, Geschäftsführer von pro aurum.

Derzeit ist die Silber-Nachfrage jedoch extrem hoch. An Spitzentagen wurden in den vergangenen Wochen von unseren Kunden bis zu 2,5 Tonnen physisches Silber pro Tag geordert.

"Bisher hat der Goldhandel bei pro aurum knapp 75 Prozent des gesamten Edelmetallhandels ausgemacht, bei Silber kamen wir ungefähr auf einen Anteil von 20 Prozent und die restlichen 5 Prozent teilten sich die Schwestermetalle Platin und Palladium. Silber hat diesen Anteil am Gesamthandel in den vergangenen Wochen sukzessive auf 25 bis 30 Prozent ausgebaut. Gründe hierfür sind sicherlich die günstigeren Einstiegspreise, aber auch die jetzt beschlossene Mehrwertsteuererhöhung zum Jahreswechsel von sieben auf 19 Prozent bei Silbermünzen“, sagt Robert Hartmann.

Derzeit ist die Angebotspalette bei Silbermünzen eingeschränkt. Die Topseller Maple Leaf und American Eagle  sind aufgrund der großen Nachfrage in Nordamerika nicht oder nur mit historisch extrem hohen Aufgeldern zu erwerben. Aus diesem Grund  konzentrieren wir uns bei pro aurum auf die Münzen 1,5 Unzen Polar Bear, die Silberunze Philharmoniker oder die Kilomünzen aus Australien, die zu vergleichsweise günstigen Aufgeldern zu bekommen sind.

pro aurum wird in den kommenden Monaten zudem seine beiden Zollfreilager in der Schweiz und in Hongkong in den Mittelpunkt der Beratung rücken. Wer die weißen Edelmetalle Silber, Platin oder Palladium via Zollfreilager handelt, also kauft und danach verkauft, kann den Steuernachteil gegenüber Gold vollständig eliminieren. Die Mehrwertsteuer fällt nur bei der physischen Entnahme an. In der Schweiz beläuft sich dieser Satz aktuell auf 8 Prozent. Werden die ausgehändigten Silberbarren anschließend nach Deutschland eingeführt, muss der Satz von 19 Prozent entrichtet werden, wobei die schweizerische Mehrwertsteuer gutgeschrieben wird.


© pro aurum OHG
www.proaurum.de
www.proaurum-valueflex.de


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