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First Majestic Silver Corp. erhält im Rechtsstreit 14,85 Millionen CDN$

02.07.2013  |  IRW-Press
First Majestic Silver Corp. (AG: NYSE; FR: TSX) (das "Unternehmen" oder "First Majestic") freut sich unter Bezugnahme auf seine Pressemeldung vom 26. April 2013 bekannt zu geben, dass das Unternehmen von den insgesamt 93,84 Millionen US$, die First Majestic im Zuge des Gerichtsverfahrens gegen Hector Davila Santos ("Hector Davila") und Minerales y Minas Mexicana, S.A. de C.V. ("MMM") zugesprochen wurden, mittlerweile einen Teilbetrag in Höhe von 14,85 Millionen CDN$ erhalten hat. Ursprünglich wurde ein Betrag von 86,9 Millionen US$ zugesagt, der allerdings aufgrund eines Fehlers in der Erstbewertung auf 93,84 Millionen US$ korrigiert wurde. Der am 28. Juni überwiesene Betrag war zuvor von Hector Davilas Anwälten in Vancouver treuhänderisch verwahrt worden.

Die Verteidiger haben gegen das in diesem Rechtsstreit gegen Hector Davila und MMM ergangene Urteil des Obersten Gerichtshofs der Provinz British Columbia zugunsten von First Majestic Berufung eingelegt; das endgültige Urteil hängt nun vom Ausgang des Berufungsverfahrens ab. Solange nicht über alle Berufungsanträge der Verteidiger entschieden wurde, ist das Urteil nicht als endgültig zu betrachten.

Am 27. Juni 2013 hat das Unternehmen weiters die Verfügung eines Berufungsgerichts der Provinz British Columbia erhalten, in der Hector Davila und MMM aufgefordert wird, für den vom Gericht zugesprochenen Restbetrag in Höhe von 79 Millionen US$ (in etwa die Differenz zwischen 93,84 Millionen US$ abzüglich des bereits erstatteten Teilbetrags in Höhe von 14,85 Millionen CDN$) entsprechende Sicherheiten beizubringen oder andernfalls innerhalb von 90 Tagen nach Aufforderung ein Akkreditiv über denselben Betrag auszustellen. Erforderlichenfalls kann ein Antrag auf weitere Anweisungen hinsichtlich der Art der Sicherheiten gestellt werden. Sollten Hector Davila und MMM der Aufforderung nicht Folge leisten, kann das Unternehmen einen Antrag auf Zurückweisung der Berufung stellen. Hector Davila hat ab dem Zeitpunkt der Aufforderung sieben Tage Zeit, eine Änderung oder Aufhebung der Verfügung zu beantragen.

First Majestic ist ein Silberbergbauunternehmen, dessen Hauptaugenmerk auf der Silberproduktion in Mexiko liegt und das seine Unternehmensstrategie konsequent darauf konzentriert, durch die Erschließung seiner bestehenden Rohstoffkonzessionen und den Erwerb zusätzlicher Rohstoffkonzessionen zu einem führenden Silberproduzent zu werden und seine ambitionierten Wachstumsziele zu erreichen.

WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie über info@firstmajestic.com oder auf unserer Website unter www.firstmajestic.com bzw. unter unserer gebührenfreien Telefonnummer 1.866.529.2807.


FIRST MAJESTIC SILVER CORP.

Unterschrift:
Keith Neumeyer, President & CEO



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Diese Pressemitteilung enthält bestimmte "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und anderen geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen. In dieser Pressemeldung werden mit Begriffen wie "vorhersehen", "glauben", "schätzen", "erwarten", "Ziel", "Plan", "Prognose", "möglicherweise", "planen" und ähnlichen Worten oder Ausdrücken zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen gekennzeichnet. Diese zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beziehen sich u.a. auf weitere Gerichtsverfahren und den Erhalt der im Urteil zugesprochenen Beträge.

Diese Aussagen spiegeln die derzeitige Auffassung des Unternehmens im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar vom Unternehmen als realistisch eingeschätzt werden, jedoch beträchtlichen Unsicherheiten und Eventualitäten in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, den Mitbewerb und die politische und gesellschaftliche Situation unterliegen. Viele bekannte und unbekannte Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen direkt oder indirekt genannt werden. Das Unternehmen hat Annahmen und Schätzungen erstellt, die in vieler Hinsicht auf diesen Faktoren basieren bzw. mit ihnen in Verbindung stehen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem: die zeitliche Verfügbarkeit in Abstimmung mit den Terminkalendern der Gerichte in Kanada und anderen Ländern; die Anerkennung der kanadischen Urteile nach mexikanischem Recht; die Möglichkeit von Vergleichsgesprächen; das Risiko einer Berufung gegen das Urteil; und die unzureichende Liquidität des Beklagten zur Begleichung der im Urteil genannten Summe.

Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass man sich auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen nicht bedingungslos verlassen sollte. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Das Unternehmen hat nicht die Absicht bzw. ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen so anzupassen, dass sie geänderte Annahmen oder Umstände oder auch andere Ereignisse widerspiegeln, die Einfluss auf solche Aussagen oder Informationen haben, es sei denn, dies wird in den einschlägigen Gesetzen gefordert.

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