Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Allied Nevada Gold Corp. meldet operative Ergebnisse des zweiten Quartals

23.07.2013  |  Minenportal.de
Allied Nevada Gold Corporation veröffentlichte gestern die vorläufigen operativen Ergebnisse des zum 30. Juni 2013 geendeten zweiten Quartals. Demnach wurden während der drei Monate 39.195 Unzen Gold sowie 132.841 Unzen Silber produziert. Die Verkäufe beliefen sich auf 41.512 Unzen Gold und 146.303 Unzen Silber.

In der ersten Hälfte dieses Jahres wurden aus der Hycroft-Mine 77.214 Unzen Gold und 320.841 Unzen Silber gefördert und 68.768 Unzen Gold und 321.069 Unzen Silber verkauft. Damit fielen sowohl Produktion als auch Verkäufe niedriger aus als erwartet. Für das Gesamtjahr 2013 rechnet Allied Nevada Gold daher nun mit einer Produktion und einem Verkauf von 175.000 - 200.000 Unzen Gold und 0,0 - 1,1 Mio. Unzen Silber.

Die finanziellen Ergebnisse des Juniquartals will das Unternehmen voraussichtlich in der Woche vom 5. August veröffentlichen.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Hycroft Mining Holding Corp.
Bergbau
A2P7MN
US44862P1093
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"