Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Gold: Mittelfristiger Ausblick

01.11.2013  |  Przemyslaw Radomski
Dieser Artikel wurde auf Grundlage des Premium-Updates vom 31.Oktober 2013 erstellt. Besuchen Sie auch unser Archiv mit weiteren Artikeln zum Thema Gold & Silber.

In unserem letzten Artikel hatten wir uns die Situation beim Silber und den Minenwerten im Detail angeschaut (genauer gesagt: SLV und GDX-ETF) und erörtert, was das für den Edelmetallmarkt zu bedeuten hat. Wir hatten in der Zusammenfassung Folgendes geschrieben:

[…] Wenn wir die Auswirkungen des (…) zyklischen Wendepunkts beim Silber, der unmittelbar bevorsteht, in die Betrachtung einbeziehen und auch die Tatsache, dass die kurzfristige Widerstandlinie im Fall des GDX-ETF schon erreicht wurde, so können wir davon ausgehen, dass das Top der jüngsten Aufwärtsbewegung bei den Edelmetallen schon erreicht wurde (oder in kürzester Zeit erreicht wird).

Kurz nach Veröffentlichung dieses Artikels bewegte sich der Silberkurs im Tageshandel leicht über seine mittelfristig sinkende Widerstandslinie hinaus, konnte diese Gewinne aber nicht halten. Daher ist es durchaus möglich, dass sich der zyklische Silber-Wendepunkt schon beim weißen Metall bemerkbar gemacht hat. Darüber hinaus wurde der Ausbruch im GDX-ETF über die 50-Tage-Linie und über das 38,2%-Fiabonacci-Retracement-Niveau schnell wieder außer Kraft gesetzt. Wenn wir uns zudem die jüngsten Kursbewegungen beim Silber und GDX anschauen, können wir zu dem Schluss kommen, dass unsere Prognosen aus dem letzten Artikel weiterhin Bestand haben.

Diese Umstände haben schließlich bewogen, den interessantesten Vermögenswert - Gold - in den Fokus zu nehmen. Bestätigt es die Hinweise und Signale, die wir vom Silber und den Minenwerten erhalten haben? Um einen Erwartungshorizont für den Goldmarkt zu bekommen, wollen wir uns jetzt der Welt der Charts zuwenden. Heute fangen wir mit dem Langzeit-Chart für das gelbe Metall an (mit freundlicher Genehmigung durch http://stockcharts.com).

Open in new window

Hier sehen wir erneut, dass sich an der Situation aus langfristiger Perspektive nicht viel geändert hat. Sie war negativ, da Gold schon zuvor seine langfristig steigende Unterstützungslinie nach unten durchbrochen hatte; und dieser Durchbruch konnte diese Woche mitnichten außer Kraft gesetzt werden.

Denken Sie auch daran, dass der Goldkurs im Jahr 2008 - als er noch einmal stieg, bevor er zum finalen Sturz ansetzte - während der Handelswoche mehrere Anstiegsversuche hinter sich brachte, bevor er schließlich nachgab. Aus diesem Grund sollte uns ein Doppel-Top-Muster an dieser Stelle nicht überraschen.

Tatsächlich war in letzter Zeit auch ein ähnliches Muster zu beobachten - nur im kleineren Umfang. Es lässt sich besser im kurzfristigen Chart erkennen. Schauen wir es uns an.

Open in new window

Im Chart oben können wir zwei Dinge sehen:

  • 1. Gold hat die sinkende Widerstandslinie und das 61,8%-Fiabonacci-Retracement-Niveau in den letzten 3 Tagen 3-mal (Tageshandel-Hochs) erreicht, es konnte diese aber nicht durchbrechen.
  • 2. Das gelbe Metall hat die kurzfristig steigende Unterstützungslinie durchbrochen (in Rot im Chart oben)




Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"