Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Coeur Mining Inc. meldet Erhöhung seiner Reserven und Ressourcen

19.02.2014  |  Minenportal.de
Wie der US-amerikanische primäre Silberproduzent Coeur Mining Inc. gestern bekannt gab, konnte das Unternehmen seine Mineralreserven und -ressourcen im vergangenen Jahr deutlich erhöhen.

Demnach stiegen die nachgewiesenen und wahrscheinlichen Reserven nach Abzug der Jahresproduktion von 17,0 Mio. Unzen Silber und 262.217 Unzen Gold auf 255,4 Mio. Unzen Silber und 2,2 Mio. Unzen Gold, was gegenüber dem Vorjahr einer Verbesserung um 15,9 bzw. 12,3% entspricht.

Zusätzlich verfügt Coeur über gemessene und angezeigte Ressourcen von etwa 386,3 Mio. Unzen Silber und 2,5 Mio. Unzen Gold. Zum Ende des Jahres 2012 hatten diese um 26,6 bzw. 1,4% niedriger gelegen. Die abgeleiteten Ressourcen erhöhten sich auf 96, Mio. Unzen Silber (+45,5%) und 1,1 Mio. Unzen Gold (+36,5%).

Das Unternehmen plant, in diesem Jahr zwischen 23 und 28 Mio. $ für Explorationsarbeiten auszugeben.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Coeur Mining Inc.
Bergbau
A0RNL2
US1921085049
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"