Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Crazy Horse Resources Inc. gibt Fusion mit Ballyliffin Capital Corp. bekannt

03.05.2014  |  Minenportal.de
Wie der auf den Phillippinen tätige Gold- und Kupferexplorer Crazy Horse Resources in dieser Woche meldete, ist das Unternehmen eine Absichtserklärung mit Ballyliffin Capital Corporation eingegangen, die den Zusammenschluss beider Unternehmen vorsieht. Das fusionierte Unternehmen soll den Namen "Asia Arc Inc." tragen und an der TSX Venture Exchange gehandelt werden.

Sämtliche ausgegebenen und ausstehenden Stammaktien von Crazy Horse und Ballyliffin werden in einem Verhältnis von 1:1 gegen Stammaktien von Asia Arc getauscht. Selbiges Tauschverhältnis gilt auch für die ausstehenden Warrants von Crazy Horse.

CEO des Unternehmens soll Devinder Randhawa, der derzeitige CEO Ballyliffins, werden, welcher bereits als CEO für Strathmore Minerals, Fission Energy Corporation, Fission Uranium Corporation und Toro Resources Corporation fungierte.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Strathmore Plus Uranium Corp.
Bergbau
A3DQAW
CA86308P1027
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"