European Uranium Resources unterzeichnet Aktienkaufvereinbarung zur Veräußerung seiner Uranprojekte in der Slowakei
09.05.2014 | IRW-Press
Vancouver, 9. Mai 2014 European Uranium Resources Ltd. (das Unternehmen) (TSXV: EUU) hat eine Aktienkaufvereinbarung (SPA) unterzeichnet, die eine am 4. April 2014 unterzeichnete und bekannt gegebene verbindliche Absichtserklärung (Heads of Agreement) ersetzt. Vertragsgegenstand der SPA ist der Verkauf der unternehmenseigenen Uranprojekte Kuriskova und Novoveska Huta in der Slowakei an Forte Energy NL (Forte) (ASX/AIM: FTE).
Mit diesem Verkauf veräußert das Unternehmen seine einzigen noch verbleibenden Mineralprojekte. Das Unternehmen hat die Absicht, Mineralprojekte in Form einer Optionsbeteiligung oder den Erwerb verschiedener anderer Rohstoffprojekte in ganz Europa zu prüfen. Nach Abschluss der Transaktion verfügt das Unternehmen über die für die Umsetzung seines Geschäftsplans nötige erste Finanzierung.
Die SPA bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörden und der Aktionäre beider Unternehmen (European Uranium Resources und Forte). Die Vereinbarung enthält folgende Bestimmungen:
1. Forte emittiert 915.937.500 voll einbezahlte Stammaktien (die Consideration Shares), die am 4. April 2014 einen Kurswert von rund 7.500.000 $ erzielten.
2. Forte bezahlt an das Unternehmen bei Abschluss 1.000.000 $.
3. Forte gewährt dem Unternehmen eine zeitlich unbegrenzte Förderbeteiligung von 1 % für die Urankonzessionen Kuriskova und Novoveska Huta.
Am 4. April 2014 entsprach der Verkaufspreis vor der Festsetzung des Wertes der Förderbeteiligung rund 8,5 Millionen $. Die Marktkapitalisierung der Aktien des Unternehmens zum Zeitpunkt der Aussetzung des Handels Anfang Dezember 2013 betrug 6,3 Millionen $. Der Verkaufspreis entspricht einem Aufschlag von annähernd 35 %.
Im Rahmen der Absichtserklärung (Heads of Agreement) und deren Bekanntgabe durch das Unternehmen am 4. April 2014 war ursprünglich vorgesehen, dass das Unternehmen 854.875.000 der Consideration Shares anteilig auf die Aktionäre des Unternehmens verteilt.
Im Rahmen der SPA ist nunmehr vorgesehen, dass diese Consideration Shares ratierlich auf das Unternehmen übertragen werden, um nicht gegen das in Australien gesetzlich vorgeschriebene Übernahmeverbot (Australia Takeovers Prohibition) zu verstoßen, das unter anderem - mit bestimmten Ausnahmen - den Erwerb einer relevanten Beteiligung an einem Unternehmen in Form von ausgegebenen Stimmanteilen verbietet, wenn im Zuge der entsprechenden Transaktion eine Person mehr als 20 % der Stimmanteile erhält bzw. sich die von einer Person gehaltenen Stimmanteile von über 20 % auf weniger als 90 % erhöhen.
Bei Abschluss der SPA erhält das Unternehmen jene Anzahl an Consideration Shares, mit denen das Unternehmen unmittelbar nach Abschluss in den Besitz von rund 19,9 % der ausstehenden Forte-Stammaktien (die ersten Consideration Shares") gelangt. Die Ausgabe der übrigen Consideration Shares (dieser zeitweise verbleibende Restbetrag wird als nachrangige Consideration Shares bezeichnet) erfolgt nach und nach im Laufe der Zeit.
Zusätzlich zu diesem Übernahmeverbot (Australia Takeovers Prohibition) wurde auch klar, dass zwar die Ausgabe der Consideration Shares an die Aktionäre des Unternehmens von der Prospektpflicht ausgenommen ist, jedoch keine Ausnahmegenehmigung für jene Aktionäre besteht, welche die Consideration Shares anschließend nach eigenem Ermessen veräußern können.
Aus besagten Gründen wird das Unternehmen stattdessen die in Empfang genommenen Consideration Shares behalten und nicht an die Aktionäre ausgeben. Das Unternehmen kann einige seiner Consideration Shares von Zeit zu Zeit veräußern, um damit seine Geschäftstätigkeit zu finanzieren. In diesem Fall erhält Forte die Gelegenheit sich an der Platzierung der Aktien zu beteiligen, damit ein allfälliger Verkauf ordnungsgemäß erfolgt.
European Uranium Resources Ltd.
Dusty Nicol
Dorian L. (Dusty) Nicol, President und CEO
Nähere Informationen erhalten Sie über Dorian (Dusty) Nicol unter der Telefonnummer (604) 536-2711 bzw. auf der Website www.euresources.com.
Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.
Vorsorglicher Hinweis:
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf den derzeitigen Erwartungen und Schätzungen des Unternehmens basieren. Zukunftsgerichtete Aussagen zeichnen sich häufig durch Worte aus wie planen, erwarten, prognostizieren, beabsichtigen, glauben, vorhersehen, schätzen, annehmen, hinweisen und ähnliche Begriffe oder Aussagen, wonach bestimmte Ereignisse oder Bedingungen eintreten können oder werden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten sowie anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den erwarteten Ereignissen oder Ergebnissen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt zum Ausdruck gebracht werden, abweichen. Zu diesen Faktoren zählen u.a. die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsaktivitäten; Schlussfolgerungen zu wirtschaftlichen Bewertungen; Änderungen der Rahmenbedingungen von Projekten im Zuge der weiteren Planung; mögliche Abweichungen bei Erzgehalt und Ausbeute; Unfälle; arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie andere im Bergbau auftretende Risiken; Verzögerungen bei der behördlichen Genehmigung bzw. bei Finanzierungstransaktionen; und Schwankungen bei den Metallpreisen. Auch andere Faktoren können dazu führen, dass Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse anders als erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt, zu dem sie erstellt werden. Das Unternehmen hat daher nicht die Absicht oder Verpflichtung, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, weder aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse bzw. Ergebnisse noch aus sonstigen Gründen, es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen gefordert. Zukunftsgerichtete Aussagen stellen keine Garantie für zukünftige Leistungen dar und es ist daher zu empfehlen, solche Aussagen aufgrund der darin enthaltenen Unsicherheiten nicht überzubewerten.
Kontaktdaten:
EUROPEAN URANIUM
Unit 1 - 15782 Marine Drive
White Rock, BC
Canada V4B 1E6
Tel: +1.604.536.2711
Fax: +1.604.536.2788
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Mit diesem Verkauf veräußert das Unternehmen seine einzigen noch verbleibenden Mineralprojekte. Das Unternehmen hat die Absicht, Mineralprojekte in Form einer Optionsbeteiligung oder den Erwerb verschiedener anderer Rohstoffprojekte in ganz Europa zu prüfen. Nach Abschluss der Transaktion verfügt das Unternehmen über die für die Umsetzung seines Geschäftsplans nötige erste Finanzierung.
Die SPA bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörden und der Aktionäre beider Unternehmen (European Uranium Resources und Forte). Die Vereinbarung enthält folgende Bestimmungen:
1. Forte emittiert 915.937.500 voll einbezahlte Stammaktien (die Consideration Shares), die am 4. April 2014 einen Kurswert von rund 7.500.000 $ erzielten.
2. Forte bezahlt an das Unternehmen bei Abschluss 1.000.000 $.
3. Forte gewährt dem Unternehmen eine zeitlich unbegrenzte Förderbeteiligung von 1 % für die Urankonzessionen Kuriskova und Novoveska Huta.
Am 4. April 2014 entsprach der Verkaufspreis vor der Festsetzung des Wertes der Förderbeteiligung rund 8,5 Millionen $. Die Marktkapitalisierung der Aktien des Unternehmens zum Zeitpunkt der Aussetzung des Handels Anfang Dezember 2013 betrug 6,3 Millionen $. Der Verkaufspreis entspricht einem Aufschlag von annähernd 35 %.
Im Rahmen der Absichtserklärung (Heads of Agreement) und deren Bekanntgabe durch das Unternehmen am 4. April 2014 war ursprünglich vorgesehen, dass das Unternehmen 854.875.000 der Consideration Shares anteilig auf die Aktionäre des Unternehmens verteilt.
Im Rahmen der SPA ist nunmehr vorgesehen, dass diese Consideration Shares ratierlich auf das Unternehmen übertragen werden, um nicht gegen das in Australien gesetzlich vorgeschriebene Übernahmeverbot (Australia Takeovers Prohibition) zu verstoßen, das unter anderem - mit bestimmten Ausnahmen - den Erwerb einer relevanten Beteiligung an einem Unternehmen in Form von ausgegebenen Stimmanteilen verbietet, wenn im Zuge der entsprechenden Transaktion eine Person mehr als 20 % der Stimmanteile erhält bzw. sich die von einer Person gehaltenen Stimmanteile von über 20 % auf weniger als 90 % erhöhen.
Bei Abschluss der SPA erhält das Unternehmen jene Anzahl an Consideration Shares, mit denen das Unternehmen unmittelbar nach Abschluss in den Besitz von rund 19,9 % der ausstehenden Forte-Stammaktien (die ersten Consideration Shares") gelangt. Die Ausgabe der übrigen Consideration Shares (dieser zeitweise verbleibende Restbetrag wird als nachrangige Consideration Shares bezeichnet) erfolgt nach und nach im Laufe der Zeit.
Zusätzlich zu diesem Übernahmeverbot (Australia Takeovers Prohibition) wurde auch klar, dass zwar die Ausgabe der Consideration Shares an die Aktionäre des Unternehmens von der Prospektpflicht ausgenommen ist, jedoch keine Ausnahmegenehmigung für jene Aktionäre besteht, welche die Consideration Shares anschließend nach eigenem Ermessen veräußern können.
Aus besagten Gründen wird das Unternehmen stattdessen die in Empfang genommenen Consideration Shares behalten und nicht an die Aktionäre ausgeben. Das Unternehmen kann einige seiner Consideration Shares von Zeit zu Zeit veräußern, um damit seine Geschäftstätigkeit zu finanzieren. In diesem Fall erhält Forte die Gelegenheit sich an der Platzierung der Aktien zu beteiligen, damit ein allfälliger Verkauf ordnungsgemäß erfolgt.
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