Rubicon-Vorstand übernimmt Richtlinien für Vorankündigungen
15.05.2014 | Marketwired
TORONTO, ONTARIO -- (Marketwired - May 15, 2014) - Rubicon Minerals Corporation (TSX: RMX) (NYSE MKT: RBY) ("Rubicon" oder das "Unternehmen") teilt mit, dass sein Vorstand (der "Vorstand") Richtlinien für die Vorankündigung der Wahlen von Vorstandsmitgliedern beschlossen hat.
Die Richtlinien für Vorankündigungen wurden am 13. Mai 2014 beschlossen, um das Engagement des Unternehmens in folgenden Bereichen fördern: (i) Erleichterung eines geordneten und effizienten Verfahrens für die Durchführung der Jahreshauptversammlung oder, falls notwendig, einer außerordentlichen Versammlung; (ii) Gewährleistung, dass alle Aktionäre eine angemessene Mitteilung hinsichtlich der Vorstandskandidaturen und ausreichend Information über alle Vorstandskandidaten erhalten; und (iii) Gewährleistung, dass Aktionäre ihre Stimme auf der Basis einer informierten Entscheidung abgeben können.
Die Richtlinie für Vorankündigungen legt ein Stichdatum fest, bis zu welchem die Aktionäre des Unternehmens Vorstandsnominierungen vor der Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Versammlung des Unternehmens einreichen können und erläutert die Informationen, die ein Aktionär in der Mitteilung an das Unternehmen angeben muss.
Im Falle von Jahreshauptversammlungen muss die Mitteilung an das Unternehmen hinsichtlich der Nominierung möglicher Vorstandsmitglieder nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 65 Tage vor dem Datum der Versammlung ergehen. Falls die Jahreshauptversammlung jedoch weniger als 50 Tage vor dem Datum der ersten öffentlichen Bekanntmachung des Datums der Jahreshauptversammlung stattfindet, muss die Mitteilung bis spätestens zum Geschäftsschluss am 15. Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung erfolgen. Bei außerordentlichen Hauptversammlungen, die zum Zweck der Wahl von Vorstandsmitgliedern einberufen werden (unabhängig davon, ob sie auch zu anderen Zwecken einberufen werden), muss die Mitteilung an das Unternehmen hinsichtlich der Nominierung möglicher Vorstandsmitglieder bis spätestens zum Geschäftsschluss am 15. Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung des Datums der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen.
Die Richtlinie für Vorankündigungen ist bereits in Kraft. Auf seiner nächsten Jahreshauptversammlung beabsichtigt das Unternehmen unter anderem, die Aktionäre um die Zustimmung zur Änderung der Firmensatzung zu bitten, um die Bestimmungen der Richtlinie für Vorankündigungen aufnehmen zu können.
Der vollständige Text der Richtlinie für Vorankündigungen ist im Profil des Unternehmens unter www.sedar.com sowie auf der Firmenwebsite (www.rubiconminerals.com) verfügbar.
RUBICON MINERALS CORPORATION
Im Auftrag des Vorstands
Mike Lalonde, President und CEO
Die Toronto Stock Exchange hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit oder Angemessenheit dieser Meldung.
Kontaktinformation:
Rubicon Minerals Corporation
Allan Candelario
Leiter für Investorbeziehungen
+1 (866) 365-4706
ir@rubiconminerals.com
www.rubiconminerals.com
Die Richtlinien für Vorankündigungen wurden am 13. Mai 2014 beschlossen, um das Engagement des Unternehmens in folgenden Bereichen fördern: (i) Erleichterung eines geordneten und effizienten Verfahrens für die Durchführung der Jahreshauptversammlung oder, falls notwendig, einer außerordentlichen Versammlung; (ii) Gewährleistung, dass alle Aktionäre eine angemessene Mitteilung hinsichtlich der Vorstandskandidaturen und ausreichend Information über alle Vorstandskandidaten erhalten; und (iii) Gewährleistung, dass Aktionäre ihre Stimme auf der Basis einer informierten Entscheidung abgeben können.
Die Richtlinie für Vorankündigungen legt ein Stichdatum fest, bis zu welchem die Aktionäre des Unternehmens Vorstandsnominierungen vor der Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Versammlung des Unternehmens einreichen können und erläutert die Informationen, die ein Aktionär in der Mitteilung an das Unternehmen angeben muss.
Im Falle von Jahreshauptversammlungen muss die Mitteilung an das Unternehmen hinsichtlich der Nominierung möglicher Vorstandsmitglieder nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 65 Tage vor dem Datum der Versammlung ergehen. Falls die Jahreshauptversammlung jedoch weniger als 50 Tage vor dem Datum der ersten öffentlichen Bekanntmachung des Datums der Jahreshauptversammlung stattfindet, muss die Mitteilung bis spätestens zum Geschäftsschluss am 15. Tag nach dieser öffentlichen Bekanntmachung erfolgen. Bei außerordentlichen Hauptversammlungen, die zum Zweck der Wahl von Vorstandsmitgliedern einberufen werden (unabhängig davon, ob sie auch zu anderen Zwecken einberufen werden), muss die Mitteilung an das Unternehmen hinsichtlich der Nominierung möglicher Vorstandsmitglieder bis spätestens zum Geschäftsschluss am 15. Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung des Datums der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen.
Die Richtlinie für Vorankündigungen ist bereits in Kraft. Auf seiner nächsten Jahreshauptversammlung beabsichtigt das Unternehmen unter anderem, die Aktionäre um die Zustimmung zur Änderung der Firmensatzung zu bitten, um die Bestimmungen der Richtlinie für Vorankündigungen aufnehmen zu können.
Der vollständige Text der Richtlinie für Vorankündigungen ist im Profil des Unternehmens unter www.sedar.com sowie auf der Firmenwebsite (www.rubiconminerals.com) verfügbar.
RUBICON MINERALS CORPORATION
Im Auftrag des Vorstands
Mike Lalonde, President und CEO
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