Rubicon Minerals veröffentlicht positive Stimmabgabeempfehlungen durch unabhängige Aktionärsberater
15.06.2014 | Marketwired
TORONTO, ONTARIO -- (Marketwired - Jun 15, 2014) - Die Rubicon Minerals Corporation (TSX: RMX) (NYSE MKT: RBY) ("Rubicon" oder das "Unternehmen") teilt mit, dass Institutional Shareholder Services Inc. ("ISS") und Glass Lewis & Co., zwei führende unabhängige Proxy-Berater (Stimmrechtsvertreter), die Empfehlung an die Aktionäre von Rubicon abgegebenen haben, "Für" alle von Rubicon im Informationsrundschreiben ("Rundschreiben") vom 16. Mai 2014 vorgeschlagenen Aspekte zu stimmen, die in Verbindung mit der Jahreshauptversammlung und außerordentlichen Versammlung (die "Versammlung") des Unternehmens stehen, die am Mittwoch, den 25. Juni 2014 um 14:00 Uhr (Ortszeit Toronto) veranstaltet wird.
In Erwiderung auf eine Empfehlung von ISS möchte Rubicon klarstellen, dass die Ergänzungen an der Firmensatzung zur Einbeziehung von Bestimmungen zu Vorabmitteilungen (siehe Anlage "1" zu Anhang "A" des Rundschreibens) überprüft wurden, um den zweiten Satz des vorgeschlagenen Absatzes 10.11(d) zu streichen. Insbesondere wird folgender Satz nicht in die Ergänzung der Firmensatzung aufgenommen: "In keinem Fall führt die Vertagung oder Verschiebung einer Jahreshauptversammlung und außerordentlichen Versammlung oder die Ankündigung einer Vertagung oder Verschiebung zur Festsetzung einer neuen Frist für eine fristgerechte Benachrichtigung".
Eine überarbeitete Anlage "1" zum Anhang "A" des Rundschreibens enthält diese Berichtigung und ist unter dem Unternehmensprofil auf www.sedar.com, auf der Firmenwebsite unter www.rubiconminerals.com und auf Anfrage vom Unternehmen erhältlich.
RUBICON MINERALS CORPORATION
Michael A. Lalonde
President und CEO
Kontaktinformation:
Rubicon Minerals Corporation
Allan Candelario, Leiter für Investorbeziehungen
+1 (866) 365-4706
ir@rubiconminerals.com
www.rubiconminerals.com
In Erwiderung auf eine Empfehlung von ISS möchte Rubicon klarstellen, dass die Ergänzungen an der Firmensatzung zur Einbeziehung von Bestimmungen zu Vorabmitteilungen (siehe Anlage "1" zu Anhang "A" des Rundschreibens) überprüft wurden, um den zweiten Satz des vorgeschlagenen Absatzes 10.11(d) zu streichen. Insbesondere wird folgender Satz nicht in die Ergänzung der Firmensatzung aufgenommen: "In keinem Fall führt die Vertagung oder Verschiebung einer Jahreshauptversammlung und außerordentlichen Versammlung oder die Ankündigung einer Vertagung oder Verschiebung zur Festsetzung einer neuen Frist für eine fristgerechte Benachrichtigung".
Eine überarbeitete Anlage "1" zum Anhang "A" des Rundschreibens enthält diese Berichtigung und ist unter dem Unternehmensprofil auf www.sedar.com, auf der Firmenwebsite unter www.rubiconminerals.com und auf Anfrage vom Unternehmen erhältlich.
RUBICON MINERALS CORPORATION
Michael A. Lalonde
President und CEO
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Rubicon Minerals Corporation
Allan Candelario, Leiter für Investorbeziehungen
+1 (866) 365-4706
ir@rubiconminerals.com
www.rubiconminerals.com