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Das neue OECD-Agreement "Gemeinsamer Meldestandard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten"

25.07.2014  |  Dr. Dietmar Siebholz
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  • e) Bei Verwahr-(also auf gut Deutsch "Depot"-) Konten sind zu melden:
    - I) Gesamtbruttobetrag der Zinsen, der Dividenden und anderer Einkünfte, die mittels der Vermögenswerte auf den Verwahrkonten erzielt, eingezahlt oder gutgeschrieben wurden.
    - II) Gesamterlöse aus der Veräußerung oder den Rückkauf von Vermögens-werten, die in den Verwahrkonten eingezahlt oder gutgeschrieben wurden.

  • f) Bei Einlagen- und Sparkonten sind es die Gesamtbruttozinsen, die auf das Konto eingezahlt oder dem Konto gutgeschrieben wurden

  • g) Bei allen anderen Konten, die nicht unter die Absätze e) und f) fallen, sind die Beträge der Einzahlungen für den Kontoinhaber bzw. die ihm gutgeschrieben wurden und für den das meldepflichtige Finanzinstitut Schuldner ist, einschließlich aller Einlösungsbeträge, die während des Kalenderjahres an den Kontoinhaber geleistet wurden.

Es folgen dann 26 Seiten mit Einzelanweisungen und Abwicklungsempfehlungen.

Die teilnehmenden Länder müssen die Vorbereitungen bis zum 31.12.2014 fertigstellen, da die Wirksamkeit der durch länderspezifische Gesetze zu legalisierenden Meldestandards für den 01.01.2015 festgelegt wurde.


Welche Länder haben dieses Agreement am 06. Mai 2014 unterschrieben? Es sind:

Alle EU-Länder, namentlich genannt sind: Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Großbritannien, sowie Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, VR-China, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Island, Indien, Indonesien, Israel, Japan, Südkorea, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Saudi Arabien, Schweden, Singapur, Südafrika, die Schweiz, Türkei, und die USA.


Zusätzliche Einfügung: Gestaltung der FATCA und damit Auswirkungen auf den OECD-Meldestandard und das weitere Procedere:

Ich füge dieser Mitteilung noch meinen Exkurs zum Thema FATCA vom 06.10.2013 an; es ist nun mehr als 9 Monate her und Sie können daraus ersehen, dass meine Hoffnung bzw. Einschätzung (Hoffnung: Hoffentlich kommt das Verfahren nicht auch zu uns - Einschätzung: Das ist das Ende jedes Bankgeheimnisses und eine gemeine Abschöpfung von Liquidität sowie ein Einschnitt in die Freiheit jedes Einzelnen) richtig waren. Und Sie werden sehen, dass meine Bedenken von heute bald Wahrheit werden; immerhin soll ja die Praxis des neuen "Meldestandards" ab dem 01.01.2015 beginnen. Mein Tipp: "Carpe diem" = "pflücke den Tag" und suchen Sie nach Lösungen.

Die Unterzeichner-Staaten sind nun gehalten, die fürs jeweilige Land erforderlichen Gesetze zu erlassen; wir werden es sehen, wie sich der Bundestag zum Mustermodell unserer "großen Freunde" jenseits des großen Teiches" stellt. Rechnen Sie damit, dass es aus "Vereinfachungsgründen" das gleiche Modell werden wird wie in den USA.


© Dr. Dietmar Siebholz
wthlz2@gmx.de
www.emuro.de


NS 1: Es wird wohl nicht mehr vermeidbar sein, die 26 Seiten mit den vorgeschlagenen Ablaufbeschreibungen im Detail zu studieren.

NS 2: Nun dürfte klar sein, wohin die Reise geht: Der Kapitalverkehr ins Ausland wird dadurch erheblich eingeschränkt, ist aber möglich, wenn man sich dabei FATCA-angepasster Bankinstitute bedient, die über jedes Details die Finanzbehörde des Steuerpflichtigen bzw. des ausländischen Ansässigen gemäß OECD-Beschluss unterrichten.

NS 3: Es wird nun aber Zeit (und man hat die nur noch für knapp fünf Monate), seine inter-nationalen Finanzkonzepte zu ordnen oder solche neu anzulegen. Nach dem 01.01.2015 – und das spätestens - rechne ich mit Kapitalverkehrskontrollen bei den Unterzeichner-Staaten des OECD-Beschlusses.

Wenn Sie Fragen haben sollten, sprechen Sie mich bitte unter wthlz2@gmx.de an.



Anlage: MEINE MEINUNG ZU ... - Kommentar zum FATCA-Modell der USA - EDV: MM0798 vom 06.10.2013

Wissen Sie eigentlich, was gerade in den USA stattfindet und was uns auch bald blühen kann?



Nachsatz

Einige meiner Leser sprechen mich immer wieder auf die launigen Vergleiche oder die komischen Episoden an, mit denen ich die an sich extrem traurige Berichterstattung über unsere Politik erträglicher machen will. Nun denn mein heutiger Versuch, Sie dennoch zu erheitern.

Ich habe ja fast 18 Jahre im Raum Stuttgart gewohnt und habe dabei den hintergründigen schwäbischen Humor schätzen und lieben gelernt. Und so genau trifft dieser Humor - wenn auch nun in Hochdeutsch und nicht auf Schwäbisch vorgetragen - meine derzeitige Stimmung:

Treffen sich zwei Landwirte im schwäbischen Oberland. Sagt der eine, "Du kennst doch meine preisgekrönte Kuh, die Elsa? Mit der habe ich jetzt großen Ärger". Der andere: "Natürlich, die hat ja immer maximale Milchleistungen geliefert; was ist mit der jetzt?" Antwort: "Ich habe mir mit ihr so viel Mühe gemacht, ihre Milchleistungen immer weiter zu erhöhen aber gleichzeitig ihr tägliches Futter erheblich zu reduzieren. Und was ist jetzt, wo sie es nach sechs Monaten gelernt hat? Sie ist mir gestern verreckt!".

So sehe ich die derzeitige Lage unseres Landes. Das war meine Meinung vom Anfang Oktober 2013 - nun sehe ich es noch viel klarer…

Und heute kam die letzte Nachricht: Der ESFS, der ja limitiert wurde in seinen Finanzierungen durch die EU-Länder hat jetzt eine Erlaubnis, sich am Markt zu verschulden, also über die Einlagen der EU-Länder (die BRD hat ja den Löwenanteil zu tragen) hinaus Geld als Schuldner aufzunehmen. Wir sprechen hier von einer ersten Anleihe von 4 Mrd. €, also wieder ein Bruch der damaligen Versprechen, wieder neue Schulden. Und die Anleihe ist sehr "attraktiv", das zumindest aus Sicht der Emittenten: Sie hat eine 30-jährige Laufzeit. Ein Glück, dass ich das Ende nicht mehr erleben werde, so hoffe ich wenigstens.



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