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Monument Mining berichtet über den neuesten Stand der Phase-IV-Entwicklung auf Selinsing und des Selinsing-Rechtsstreits

29.07.2014  |  DGAP
Vancouver, British Columbia, Kanada. 28. Juli 2014. Monument Mining Ltd. (Frankfurt: WKN A0MSJR; TSX-V: MMY) ("Monument" oder das "Unternehmen") berichtet über den neuesten Stand der Phase-IV-Entwicklung auf Selinsing zur Aufbereitung des Übergangs- und Sulfidmaterials sowie über die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich des früher bekannt gegebenen Rechtsstreits bezüglich einer angeblichen Joint-Venture-Beteiligung am Selinsing-Projekt.


Selinsing Forschung und Entwicklung - Phase IV Aufbereitungsprogramme zur biologischen Oxidation von Sulfiden

Von Inspectorate Exploration and Mining Services wurden in Kanada unabhängige metallurgische Tests an schwer aufschließbaren Sulfiderzproben aus den Projekten Selinsing Deeps und Buffalo Reef durchgeführt. Die Testarbeiten schlossen eine Vielzahl von Verfahren ein, einschließlich Hochdruckoxidation, Ultra-Feinstmahlung, Röstverfahren und Säurelaugungstechniken.

Die besten Ausbringungsraten für Sulfiderz wurden im mittleren bis oberen 80-%-Bereich mit einer biologischen Oxidation durch die Kombination von Flotation mit einer Bio-Laugung erzielt. Laut einer technischen Studie von Lycopodium Minerals Pty. Ltd. aus Australien wäre für die Aufbereitungsanlagen eine Investition von ca. 50,0 Mio. USD notwendig, sowie weitere Kosten in Höhe von geschätzten 10,0 Mio. USD für eine neue Hochspannungsleitung, deren Bauzeit auf 2 bis 3 Jahre geschätzt wird.

Eine nachfolgende technische Studie von Tetratech in Kanada zeigt, dass einige Einsparungen durch einen modifizierten Entwurf erzielt werden könnten. Das Management setzt seine Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zur Abschätzung weniger kapitalintensiver Alternativen fort.

Eine solche vor Kurzem zur Überprüfung weitergeleitete Alternative ist die biologische Haufenlaugung. Die biologische Haufenlaugung zielt auf die Verwendung von Säure, die aus den im Erz vorkommenden Sulfidmineralen produziert wird, um das natürliche Vorkommen von Bodenmikroben zu stimulieren. Diese Mikroben lösen dann die im Erz vorkommenden Sulfide auf. Nach Auflösung der Sulfide in den Laugungsbecken wird das oxidierte Sulfiderz in den gleichen Becken oder in dem bestehenden Vermahlungs- und CIL-Kreislauf weiter ausgelaugt. Dem folgt dann das Schmelzen zu Goldbarren für den Transport zu einer Affinerie, wie es zurzeit mit dem oxidischen Erz geschieht.

Das biologische Haufenlaugungsverfahren besitzt den Vorteil niedriger Investitionskosten. Eine Anlage zur Herstellung eines Sulfidkonzentrats und Änderungen bei der Zerkleinerung des Fördererzes sind für diese Methode nicht notwendig. Das im gegenwärtigen Zerkleinerungskreislauf zerkleinerte Erz kann direkt in den permanenten Haufenlaugungsbecken behandelt werden. Diese permanenten, wiederverwendbaren Haufenlaugungsbecken können bei niedrigen Investitionskosten betriebsintern vom gegenwärtigen Personal auf Selinsing gebaut und betrieben werden. Es werden dazu mehrere Zellen, geeignet ausgekleidete Becken und ein Leitungsnetzwerk, Pumpen und Metallgewinnungssysteme benötigt. Obwohl die Ausbringungsraten für Gold niedriger als in einer Biolaugungsanlage sein können, so können mögliche Haufenlaugungsprobleme wie z. B. das sogenannte "Heap Blinding" (Abwanderung des Feinmaterials und der Tonminerale) und "Slumping") (Zusammensacken und Verdichtung des aufgeschichteten Erzes) durch besondere Verfahren wie z. B. durch spezielles Aufschichten des Erzes, Entschlämmung, Unterbindung einer Erzverdichtung und andere zurzeit in Betracht gezogene Vorgehensweisen minimiert werden.

Für die Konstruktion der Haufenlaugungszellen und der Teiche vor Ort sind ausreichende geeignete Landflächen vorhanden sowie ein reichlicher Kalksteinvorrat auf Selinsing für die Neutralisierung der Lösungen vor dem Ableiten in die Bergeteiche.

Die gegenwärtigen Forschungs- und Entwicklungsprogramme für verschiedene alternative Oxidationsverfahren werden parallel zu diesen Haufenlaugungsversuchen fortgesetzt werden, bevor eine endgültige kommerzielle Entscheidung getroffen wird. Sobald eine wirtschaftliche Methode als zufriedenstellend identifiziert wird und von einer qualifizierten Person genehmigt wird, erwartet das Unternehmen, einen aktualisierten technischen Bericht, der in Übereinstimmung mit National Instrument 43-101 angefertigt wurde, fertigzustellen und zu veröffentlichen.

Während die Laugungsversuche an dem Sulfiderz durchgeführt werden, wird das Unternehmen in der Zwischenzeit die Selinsing-Goldaufbereitungsanlage weiterhin mit dem niedrig-haltigen oxidischen Haldenmaterial und dem aus der Mühle während der Anfangsphase der Produktion stammenden Haldenmaterial, insgesamt ca. 3.000.000 Tonnen, beschicken.

Die Information in diesem Abschnitt wurde von Michael John Kitney, der ein Mitglied des Australasian Institute of Mining & Metallurgy ist, zusammengestellt, überprüft und genehmigt. Michael Kitney ist ein qualifizierter Metallurge, der von Monument Mining Ltd. beauftragt wurde. Er ist gemäß der JORC-Richtlinien und NI 43-101 eine qualifizierte Person. Er arbeitet in Australien für Monument Mining als ein unabhängiger Berater.


Neuester Stand des Selinsing-Rechtsstreites

Selinsing Mine Sdn Bhd (der "Kläger") gegen Selinsing Gold Mine Manager Sdn Bhd, Able Return Sdn Bhd und Monument Mining Ltd. ("SMSB gegen Monument") über eine Forderung für einen 5%-JV Anteil an Selinsing.

Eine vollständige Verhandlung dieser Angelegenheit wurde im Obersten Gerichtshof in Shah Alam, Malaysia, für Oktober 2014 festgelegt, nachdem das Berufungsgericht im Juli 2013 ein zusammenfassendes Urteil, das vom Obersten Gerichtshof in Shah Alam im März 2013 zugunsten des Klägers gegen Monument gefällt wurde, einschließlich eines bedingten Aufschubs des Urteils für Monument gegen Barzahlung von ca. 10 Mio. USD in ein von Anwälten beider Parteien gemeinsam unterhaltenes Bankkonto, kostenpflichtig abgewiesen hat.

Der Kläger hat jedoch vor Kurzem beim Obersten Gerichtshof in Shah Alam einen neuen Antrag auf einen einstweiligen Unterlassungsanspruch eingereicht, einschließlich, und unter anderem, zur Verhinderung und Unterbindung der Veräußerung und/oder der Übertragung des 5-%-Anteils des Klägers an den Gewinnen der Selinsing-Mine an Monuments Tochtergesellschaft Able Return Sdn Bhd (100 % Monument), Monument oder an andere dritte Parteien durch Monuments Tochtergesellschaft Selinsing Gold Mine Manager Sdn Bhd (100 % Monument) gemäß des vom Kläger behaupteten angeblichen Joint-Venture-Abkommens. Ferner wird verlangt, dass 9,4 Mio. USD innerhalb von 30 Tagen in ein gemeinsames Konto eingezahlt werden, das von den Anwälten der entsprechenden Parteien des Rechtsstreits verwaltet wird in Erwartung der Anhörung und des Beschlusses der kommenden Gerichtsverhandlung. Der einstweilige Unterlassungsanspruch wurde vom Obersten Gerichtshof in Shah Alam gewährt.

Monument hat noch nicht die schriftliche gerichtliche Anordnung erhalten. Dementsprechend sind dem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt die Gründe für die Gewährung des einstweiligen Unterlassungsanspruchs nicht bekannt und unüberschaubar. Monument hat beim Berufungsgericht in Putrajaya am 23. Juli 2014 Berufung eingelegt und ebenfalls beim Obersten Gerichtshof in Shah Alam einen Antrag auf Aussetzung des Unterlassungsanspruchs eingereicht. Das Unternehmen vertritt weiterhin seine Auffassung, die auf der Rechtsberatung und den Tatsachen der Angelegenheit beruht, dass die Forderung des Klägers unbegründet ist.

Der Oberste Gerichtshof in Shah Alam hat ebenfalls unter anderem eine einstweilige Verfügung gewährt, die SMSB daran hindert, die Leitung des Geschäftsbetriebs auf MC 1/113 und MC 1/124 zu stören und zu unterbrechen und mit irgendwelchen dritten Parteien über diese Angelegenheit zu korrespondieren.


Hintergrund:

Am 10. Oktober 2012 reichte der Kläger, Selinsing Mine Sdn Bhd, eine Klageschrift gegen Monument und seine sich vollständig in Unternehmensbesitz befindlichen Tochtergesellschaften Selinsing Gold Mine Manager Sdn Bhd und Able Return Sdn Bhd ein. Selinsing Mine Sdn Bhd ist ein sich vollständig im Besitz von Kesit Pty Ltd., ein australisches Privatunternehmen, befindliches Unternehmen. Kesit Pty Ltd. ist im Besitz und unter der Kontrolle von Peter Steven Kestel und seiner Frau. Der Kläger in diesem Rechtsstreit erhebt unter anderem Anspruch auf einen Joint-Venture-Anteil von 5 % an dem Gewinn der Goldproduktion auf einer der Liegenschaften von Monuments Selinsing-Goldmine. Der Kläger war der ehemalige Pächter und Betreiber, der die Selinsing-Goldmine an Monument und seine Tochtergesellschaften frei von Belastungen verkaufte. Die Transaktion wurde am 25. Juni 2007 abgeschlossen und der Kläger wurde dafür vollständig bezahlt. Die Forderung gegen Monument und ihre Tochtergesellschaften bezüglich des angeblichen "Joint-Venture-Anteils" des Klägers wurden nicht bis zum Jahre 2012 gestellt. Monument bestreitet, dass der Kläger irgendeinen "Joint-Venture-Anteil" an der Selinsing-Goldmine besitzt und beabsichtigt, diese Forderung weiterhin energisch anzufechten.


Über Monument Mining Limited

Monument Mining Ltd. (TSX-V: MMY) ist ein etablierter kanadischer Goldproduzent, der die Selinsing-Goldmine in Malaysia besitzt und betreibt. Das erfahrene Managementteam setzt sich für das Wachstum des Unternehmens ein und avanciert mehrere Explorations- und Entwicklungsprojekte in Malaysia und Australien, einschließlich des sich in der Entwicklungsphase befindlichen Polymetallprojekts Mengapur in Malaysia und des Murchison-Projekts in Australien. Das Unternehmen beschäftigt 300 Mitarbeiter und setzt sich für die höchsten Standards beim Umweltmanagement, bei der Sozialverantwortung und der Gesundheit sowie der Sicherheit seiner Angestellten und der umliegenden Gemeinden ein.



Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Monument Mining Ltd.
Richard Cushing, Investor Relations
Suite 1580 - 1100 Melville Street
Vancouver, BC, Canada V6E 4A6
Tel. +1 (604) 638 1661
Fax +1 (604) 638 1663
www.monumentmining.com

AXINO GmbH
Neckarstraße 45, 73728 Esslingen am Neckar
Tel. +49 (711) 253592 30
Fax +49 (711) 253592 33
www.axino.com

Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung. Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
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