Uranium Energy Corp ernennt den Branchenkenner Scott Melbye zum Executive Vice President
08.09.2014 | DGAP
Corpus Christi (Texas) den 8. September 2014 - Uranium Energy Corp. ("UEC" oder "das Unternehmen") freut sich, die Ernennung von Scott Melbye zum Executive Vice President mit sofortiger Wirkung verkünden zu können.
Scott verfügt über eine dreißigjährige Erfahrung in der Kernenergiebranche und hatte Führungspositionen in großen Uranbergbauunternehmen sowie in überbetrieblichen Organisationen inne. Bis Juni 2014 war Scott als Executive Vice President im Bereich Marketing für Uranium One für den globalen Uranabsatz verantwortlich.
Davor war Scott 22 Jahre bei der Cameco-Unternehmensgruppe tätig, sowohl in der Zentrale in Saskatoon als auch bei den US-amerikanischen Tochtergesellschaften. Zuletzt übte er die Funktion als Präsident von Cameco Inc. aus, der Tochtergesellschaft, die für die Marketing- und Handelsaktivitäten verantwortlich ist (mit einem Jahresabsatz von über 30 Millionen Pounds U3O8.
Derzeit hat Scott die Posten als Vorstandsvorsitzender von World Nuclear Fuel Market ("WNFM"), Präsident der Uranium Producers of America ("UPA") und Vice President für kaufmännische Angelegenheiten der Uranium Participation Corp. ("UPC") inne.
"UEC verfügt über das Personal, das Vermögen und den Ehrgeiz, eine Expansion in den Vereinigten Staaten und weltweit als Uranförderunternehmen durchzuführen. Dies wird auch durch unsere Fähigkeit, eine Person vom Kaliber von Scott zu verpflichten, unterstrichen. Scott verfügt über eine enorme Erfahrung und ist ein leidenschaftlicher Verfechter des Ausbaus des nuklearen Brennstoffzyklus, um den ständig wachsenden weltweiten Bedarf an sauberer, erschwinglicher und zuverlässiger Energie zu decken", erklärte Amir Adnani, Präsident und CEO. "Durch seine aktuellen Funktionen bei UPC, UPA und WNFM ist er weiterhin auf dem Markt für nuklearen Brennstoff aktiv, was mit ausgezeichneten Synergieeffekten für UEC einhergeht."
"Ich bin sehr gespannt auf meine neue Aufgabe bei UEC", erklärte Herr Melbye. "In den letzten Jahren haben sich in unserer Branche neue Möglichkeiten aufgetan, und ich freue mich darauf, einen Beitrag zum Wachstum von UEC auf dem Weg zu einem großen Uranproduzenten leisten zu können."
Über Uranium Energy Corp
Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uranabbau- und Explorationsgesellschaft. Die vollständig lizensierte Hobson-Aufbereitungsanlage des Unternehmens ist der Mittelpunkt all seiner Projekte im südlichen Texas, einschließlich der sich in Betrieb befindlichen Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsmine (ISR), des zugelassenen Goliad-ISR-Projekts sowie des sich derzeit noch im Aufbau befindlichen In-Situ-ISR-Projekts Burke Hollow. Des Weiteren befindet sich das Unternehmen in der Umsetzungsphase von fortgeschrittenen Projekten in Arizona, Colorado und Paraguay. Die Tätigkeiten von UEC werden von Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse verfügt, welche über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen Elementen der Uranexploration bzw. -erschließung und des Uran-Abbaus gewonnen wurden.
Kontakt zu Investor Relations der Uranium Energy Corp. unter
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen:
NYSE MKT: UEC
Symbol an der Frankfurter Börse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103
Safe Harbor Statement
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen sind sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten, Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts behördlicher Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung oder bezüglich des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren herauszuarbeiten, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können, gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten verlassen sollten, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch nicht versichern, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken, Trends und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren entziehen sich der Kontrolle des Unternehmens oder sind durch das Unternehmen nicht vorhersagbar. Wichtige Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere dar.
Scott verfügt über eine dreißigjährige Erfahrung in der Kernenergiebranche und hatte Führungspositionen in großen Uranbergbauunternehmen sowie in überbetrieblichen Organisationen inne. Bis Juni 2014 war Scott als Executive Vice President im Bereich Marketing für Uranium One für den globalen Uranabsatz verantwortlich.
Davor war Scott 22 Jahre bei der Cameco-Unternehmensgruppe tätig, sowohl in der Zentrale in Saskatoon als auch bei den US-amerikanischen Tochtergesellschaften. Zuletzt übte er die Funktion als Präsident von Cameco Inc. aus, der Tochtergesellschaft, die für die Marketing- und Handelsaktivitäten verantwortlich ist (mit einem Jahresabsatz von über 30 Millionen Pounds U3O8.
Derzeit hat Scott die Posten als Vorstandsvorsitzender von World Nuclear Fuel Market ("WNFM"), Präsident der Uranium Producers of America ("UPA") und Vice President für kaufmännische Angelegenheiten der Uranium Participation Corp. ("UPC") inne.
"UEC verfügt über das Personal, das Vermögen und den Ehrgeiz, eine Expansion in den Vereinigten Staaten und weltweit als Uranförderunternehmen durchzuführen. Dies wird auch durch unsere Fähigkeit, eine Person vom Kaliber von Scott zu verpflichten, unterstrichen. Scott verfügt über eine enorme Erfahrung und ist ein leidenschaftlicher Verfechter des Ausbaus des nuklearen Brennstoffzyklus, um den ständig wachsenden weltweiten Bedarf an sauberer, erschwinglicher und zuverlässiger Energie zu decken", erklärte Amir Adnani, Präsident und CEO. "Durch seine aktuellen Funktionen bei UPC, UPA und WNFM ist er weiterhin auf dem Markt für nuklearen Brennstoff aktiv, was mit ausgezeichneten Synergieeffekten für UEC einhergeht."
"Ich bin sehr gespannt auf meine neue Aufgabe bei UEC", erklärte Herr Melbye. "In den letzten Jahren haben sich in unserer Branche neue Möglichkeiten aufgetan, und ich freue mich darauf, einen Beitrag zum Wachstum von UEC auf dem Weg zu einem großen Uranproduzenten leisten zu können."
Über Uranium Energy Corp
Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uranabbau- und Explorationsgesellschaft. Die vollständig lizensierte Hobson-Aufbereitungsanlage des Unternehmens ist der Mittelpunkt all seiner Projekte im südlichen Texas, einschließlich der sich in Betrieb befindlichen Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsmine (ISR), des zugelassenen Goliad-ISR-Projekts sowie des sich derzeit noch im Aufbau befindlichen In-Situ-ISR-Projekts Burke Hollow. Des Weiteren befindet sich das Unternehmen in der Umsetzungsphase von fortgeschrittenen Projekten in Arizona, Colorado und Paraguay. Die Tätigkeiten von UEC werden von Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse verfügt, welche über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen Elementen der Uranexploration bzw. -erschließung und des Uran-Abbaus gewonnen wurden.
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Gebührenfrei: (866) 748-1030
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Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen sind sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten, Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts behördlicher Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung oder bezüglich des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren herauszuarbeiten, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können, gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten verlassen sollten, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch nicht versichern, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken, Trends und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren entziehen sich der Kontrolle des Unternehmens oder sind durch das Unternehmen nicht vorhersagbar. Wichtige Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere dar.