Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Avino Silver & Gold Mines Ltd. steigert Quartalsproduktion um 28%

15.10.2014  |  Minenportal.de
Avino Silver & Gold Mines Limited veröffentlichte gestern die Produktionsergebnisse des dritten Quartals. Wie aus diesen hervorgeht, erreichte die Silberproduktion bei der Avino-Liegenschaft in Mexiko während dieses Zeitraums 217.024 Unzen, was gegenüber dem dritten Quartal 2013 einen Anstieg um 21% bedeutet. Die Goldproduktion konnte unterdessen um 27% auf 1.105 Unzen gesteigert werden.

Zuzüglich der zahlbaren Kupferproduktion, die im Septemberquartal begonnen wurde und 34.919 Kilogramm erreichte, ergibt sich hieraus eine Gesamtproduktion von 298.381 Unzen Silberäquivalent, was im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum ein Plus von 28% darstellt.

Im bisherigen Verlauf des Jahres summierte sich der Ausstoß Avinos auf 905.914 Unzen Silberäquivalent. Hierin enthalten sind 672.608 Unzen Silber, 3.536 Unzen Gold und 76.983 Kilogramm Kupfer.


© Redaktion MinenPortal.de



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Avino Silver & Gold Mines Ltd.
Bergbau
862191
CA0539061030
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"