Suche
 
Folgen Sie uns auf:

New Gold Inc. übernimmt Bayfield Ventures Corp.

10.11.2014  |  IRW-Press
Vancouver, BC - Bayfield Ventures Corp. (TSX-V: BYV) (OTC Pink: BYVVF) (Frankfurt: B4N) (Bayfield oder das Unternehmen) hat heute bekannt gegeben, dass das Unternehmen eine definitive Arrangement-Vereinbarung mit New Gold Inc. (TSX: NGD) (NYSE MKT: NGD) (New Gold) unterzeichnet hat, mit der New Gold im Rahmen eines Arrangement-Plans (das Arrangement) sämtliche ausstehenden Stammaktien von Bayfield erwirbt.

Im Sinne des Arrangements erhalten die Bayfield-Aktionäre für jede gehaltene Bayfield-Aktie 0,0477 Anteile einer New Gold-Stammaktie (die Aktienzuwendung). Die Aktienzuwendung entspricht einem Aufschlag von 47 % pro Bayfield-Aktie auf den volumengewichteten durchschnittlichen Handelspreis der Bayfield-Aktien an der TSX Venture Exchange an 20 aufeinanderfolgenden Tagen (VWAP) bzw. auf den VWAP der New Gold-Aktien an der Toronto Stock Exchange per 7. November 2014, sowie einem Aufschlag von 50 % auf den jeweiligen Schlusskurs dieser Börsen am 7. November 2014, dem letzten Handelstag vor Versendung dieser Mitteilung. Im Angebot wird Bayfield mit rund 16,6 Millionen $ bewertet.

Nach Abschluss des Arrangements werden die Bayfield-Anlagewerte, zu denen auch sämtliche Beteiligungsrechte an drei Mineralkonzessionen in der Region Rainy River über insgesamt 2.536 Acres im Nordwesten von Ontario zählen, in das von New Gold gehaltene Projektportfolio in der Region Rainy River eingegliedert. Die Bayfield-Konzessionen grenzen an New Golds Projekt Rainy River; der von Bayfield gehaltene Burns Block befindet sich unmittelbar östlich des von New Gold geplanten Gold-Silber-Tagebaubetriebs.

Der Burns Block beherbergt angezeigte Ressourcen im Umfang von 59.957 Unzen Gold mit einem Erzgehalt von 1,4 g/t und 685.670 Unzen Silber mit einem Erzgehalt von 16,0 g/t, sowie abgeleitete Ressourcen im Umfang von 150.596 Unzen Gold mit einem Erzgehalt von 1,6 g/t und 1.563.470 Unzen Silber mit einem Erzanteil von 16,3 g/t.


Hier die wichtigsten Vorteile für die Bayfield-Aktionäre:

· Hoher, sofort wirksamer Aufschlag von 50 % auf den aktuellen Aktienkurs und Aufschlag von 47 % auf den 20-Tages-VWAP

· Übergang der New Gold-Aktien führt zu stark erhöhter Handelsliquidität

· All-Share Deal (Aktienübernahme): Aktionäre sind weiterhin an Bayfields Konzessionen beteiligt und profitieren zusätzlich durch die Beteiligung an der diversifizierten Goldproduktion, an der umfangreichen Mineralressourcenbasis und am starken Wachstumsprofil von New Gold

· Beteiligung an New Golds starker Bilanz und Cashflow aus der aktuellen bzw. künftigen Betriebstätigkeit zur Entwicklung des Projekts Rainy River

Mit dieser Transaktion können wir unseren Aktionären unmittelbar ein attraktives Agio sichern. Damit profitieren unsere Aktionäre über ihre New Gold-Aktien auch weiterhin vom Potenzial des Projekts Rainy River, sind aber zusätzlich auch an der diversifizierten Goldproduktion und am starken Wachstum von New Gold beteiligt, erklärt Jim Pettit, Chairman und Chief Executive Officer von Bayfield.


Einzelheiten zur Transaktion

Die Transaktion wird über einen gerichtlich genehmigten Arrangement-Plan abgewickelt und benötigt die Zustimmung von mindestens 66 2/3 % der abgegebenen Stimmanteile jener Aktionäre, die entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten Stellvertreter an der für Januar 2015 geplanten außerordentlichen Bayfield-Aktionärsversammlung teilnehmen. Für den Abschluss der Transaktion sind außerdem diverse behördliche Genehmigungen erforderlich - wie etwa die Genehmigung der Ausgabe von New Gold-Stammaktien durch die Toronto Stock Exchange - und es müssen die bei Abschluss solcher Transaktionen üblichen Bedingungen erfüllt werden.

Die Bayfield-Aktionäre erhalten für jede gehaltene Bayfield-Aktie 0,0477 Anteile einer New Gold-Aktie. Bayfields ausstehende Warrants werden bestimmungsgemäß angepasst und berechtigen ihre Inhaber nach Ausübung zum Erwerb von New Gold-Stammaktien anstelle einer Bayfield-Aktie, wobei dasselbe Tauschverhältnis angewendet wird.

Der Sonderausschuss der unabhängigen Direktoren, der zur Prüfung der Transaktion eingesetzt wurde, erhielt von Primary Capital Inc. die mündliche Mitteilung, dass die im Rahmen der Arrangements vorgesehene Zuwendung an die Aktionäre von Bayfield, die nicht an New Gold beteiligt sind, aus finanzieller Sicht angemessen ist. Die Direktoren von Bayfield haben befunden, dass die Transaktion im besten Interesse der Aktionäre des Unternehmens sei, und die Aktionäre haben sich auch einstimmig für die Transaktion ausgesprochen. Das Board of Directors von Bayfield ist zum Schluss gekommen, dass es im Rundschreiben zur Einberufung der Aktionärsversammlung den Bayfield-Aktionären empfehlen wird, zugunsten der Transaktion zu stimmen. Direktoren, Führungskräfte und andere Aktionäre von Bayfield, die in Summe 2.616.003 Bayfield-Aktien halten, haben sich bereit erklärt, mit ihren Stimmanteilen für die Transaktion zu stimmen.

Die Arrangement-Vereinbarung sieht für Bayfield das übliche Verbot der Angebotseinholung sowie eine Schadenersatzzahlung (break-up fee) in Höhe von 650.000 C$ an New Gold vor, sollte die Transaktion unter bestimmten Umständen nicht zustande kommen. Darüber hinaus gesteht Bayfield New Gold über eine Nachbesserungsklausel auch das Recht zu, mit Konkurrenzangeboten gleichzuziehen. Die Transaktion wird voraussichtlich im Januar 2015, allerspätestens aber bis 31. März 2015 abgeschlossen.

In Verbindung mit der Transaktion hat sich New Gold bereit erklärt, Bayfield ein besichertes Wandeldarlehen in Höhe von bis zu 300.000 $ zur Abdeckung bestimmter Kosten im Zusammenhang mit der Transaktion zu gewähren. Das Darlehen ist mit einem Zinssatz von 6 % p.a. belegt, hat eine Laufzeit von sechs Monaten und kann, vorbehaltlich der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange, auf Wunsch von New Gold in Bayfield-Stammaktien umgewandelt werden, wobei der Schlusskurs der Bayfield-Aktien an der TSX Venture Exchange vom 10. November 2014 gilt.

Sämtliche Einzelheiten der Transaktion sind im Bayfield-Rundschreiben enthalten, mit dem die außerordentliche Aktionärsversammlung zur Abstimmung über das Arrangement einberufen wird. Bayfield plant die Aussendung des Rundschreibens Anfang Dezember. Den Bayfield-Aktionären und anderen beteiligten Parteien wird empfohlen, die Unterlagen zum geplanten Arrangement zu konsultieren, sobald diese von Bayfield auf der SEDAR-Website (www.sedar.com) bereitgestellt werden.

Primary Capital Inc. fungiert als Finanzberater und Tupper Jonsson and Yeadon als Rechtsberater von Bayfield. Miller Thomson LLP ist Rechtsberater des Bayfield-Sonderausschusses. New Gold wird in rechtlichen Angelegenheiten von Cassels Brock & Blackwell LLP vertreten.


Fachinformation

Die Ressourcenberechnung für den Burns Block sowie die damit verbundenen wichtigsten Annahmen, Parameter und Risiken sind in einem unabhängigen Bericht vom 14. Januar 2014 mit dem Titel BURNS BLOCK NATIONAL INSTRUMENT 43-101 COMPLIANT TECHNICAL REPORT enthalten, der von Cliff Duke, P. Eng. (Riverbend Geological Services, Beausejour, Manitoba), einem unabhängigen qualifizierten Sachverständigen gemäß der Vorschrift National Instrument 43-101 Standards of Disclosure for Mineral Projects (NI 43-101) erstellt wurde.

Robert Marvin, P.Geo., CPG, VP Exploration bei Bayfield Ventures und qualifizierter Sachverständiger gemäß National Instrument 43-101, hat sowohl die Arbeiten vor Ort als auch die Erstellung der technischen Informationen dieser Pressemitteilung beaufsichtigt.


Über Bayfield Ventures Corp.:

Bayfield Ventures Corp. führt in der Region Rainy River im Nordwesten von Ontario Gold- und Silberexplorationen durch. Ziel von Bayfield Ventures ist es, den Unternehmenswert durch die Exploration und Erschließung von Projekten im Umfeld erstklassiger Lagerstätten, die das Potenzial für Neuentdeckungen haben, zu steigern.

Weitere Informationen über Bayfield Ventures Corp. (TSX-V: BYV) erhalten Sie auf der Website des Unternehmens unter www.bayfieldventures.com.


FÜR DAS BOARD OF DIRECTORS:

Jim Pettit
James G. Pettit, Chairman & CEO



Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an mich bzw. an:

Don Myers, Director
Bayfield Ventures Corp.
Tel: 604-687-3376
Tel: 800-567-8181 (gebührenfrei)
Fax: (604) 687-3119
E-Mail: info@bayfieldventures.com



DIE TSX VENTURE EXCHANGE UND DEREN REGULIERUNGSORGANE ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DES INHALTS DIESER MELDUNG.

Diese Mitteilung stellt kein Kauf- oder Tauschangebot bzw. keine Vermittlung zum Verkauf oder Tausch von Bayfield-Wertpapieren und auch kein Verkaufs- oder Tauschangebot bzw. keine Vermittlung zum Kauf oder Tausch von New Gold-Wertpapieren dar. Darüber hinaus darf kein Verkauf oder Tausch dieser Wertpapiere in Rechtssystemen stattfinden, in denen ein solches Angebot, eine solche Vermittlung oder ein Verkauf bzw. Tausch vor der Registrierung oder Qualifizierung gemäß den in diesem Rechtssystem geltenden Gesetzen rechtswidrig wäre. In einigen Ländern ist die Aussendung dieser Mitteilung möglicherweise per Gesetz beschränkt. Demnach sollten sich Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, über solche Beschränkungen informieren und diese entsprechend berücksichtigen.

Zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen basieren auf verschiedenen Annahmen und auf den nach Bayfields bestem Wissen vorgenommenen Schätzungen zum aktuellen Zeitpunkt und unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge von New Gold oder Bayfield (und dem Unternehmen, das aus dem erfolgreichen Abschluss des geplanten Arrangements hervorgeht) wesentlich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen direkt oder indirekt erwähnten abweichen. Dazu zählen unter anderem auch: Unsicherheiten in Bezug auf die allgemeine Geschäftstätigkeit sowie wirtschaftliche, den Mitbewerb betreffende, politische und gesellschaftliche Unsicherheiten; die tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Explorationsaktivitäten; dass die Aktionäre oder Behörden der Transaktion mit Verspätung oder gar nicht zustimmen; dass andere für den Abschluss des Arrangements erforderliche Bedingungen nicht erfüllt werden; dass die Geschäftsverbindung zwischen New Gold und Bayfield nicht erfolgreich verläuft oder eine Einbindung schwieriger, zeitaufwändiger oder teurer ist als erwartet; dass der potentielle Nutzen des geplanten Arrangements nicht umgesetzt werden kann; Abschlüsse wirtschaftlicher Evaluierungen; Änderungen bei den Projektparametern im Zuge der Ausarbeitung von Plänen, die zukünftigen Preise für Rohstoffe; unvorhergesehene Betriebsausfälle bei den Anlagen, Maschinen oder Prozessen; Unfälle, arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie andere im Bergbau typischerweise auftretende Risiken; Verzögerungen beim Erhalt der Regierungsgenehmigungen oder der notwendigen Finanzmittel sowie beim Abschluss der entsprechenden Aktivitäten. Darüber hinaus zählen dazu auch Risiken, die der gesetzlich verpflichtenden Berichterstattung beschrieben werden. Diese Unterlagen werden in regelmäßigen Abständen von New Gold bei der kanadischen Wertpapierbehörde und bei der U.S. Securities and Exchange Commission (siehe www.sedar.com und www.sec.gov) bzw. von Bayfield bei der kanadischen Wertpapierbehörde (siehe www.sedar.com) eingereicht. Obwohl sich sowohl New Gold als auch Bayfield bemüht haben, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen unterscheiden, kann es auch andere Faktoren geben, die zu Ergebnissen führen, die nicht vorhersehbar, einschätzbar oder beabsichtigt sind. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Informationen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Die Leser sollten sich daher nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Informationen verlassen.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!

Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Bayfield Ventures Corp.
Bergbau
-
-

weitere Unternehmen:

Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"