Glenmark Capital Corp. schließt erste Tranche seiner Privatplatzierung ab
22.12.2014 | IRW-Press
Glenmark Capital Corp. (TSX.V: GLM und Frankfurt: 17G) (Glenmark) 19. Dezember 2014 freut sich bekannt zu geben, dass die erste Tranche der im Vorfeld angekündigten Privatplatzierung abgeschlossen und ein Bruttoerlös von 1.100.000 $ erzielt wurde. In Verbindung mit dem Abschluss der Transaktion hat Glenmark 2.750.000 Flow-Through-Stammaktien zum Preis von 0,40 $ pro Aktie begeben und eine Finder's Fee von 88.000 $ entrichtet. Alle im Rahmen der Privatplatzierung begebenen Stammaktien unterliegen einer Haltedauer von vier Monaten und einem Tag.
Wie bereits im Vorfeld angekündigt, wird Glenmark die Mittel aus der Finanzierungstransaktion für die weiteren Erschließungsaktivitäten in den Mineralkonzessionen, an denen das Unternehmen beteiligt ist, verwenden und die empfohlenen Arbeitsprogramme umsetzen.
Nähere Informationen zu dieser Pressemeldung erhalten Sie über:
Richard W. Grayston, President & CEO
Tel: (604) 990-1012
E-Mail: rwgrayston@glenmark.ca
Rob Gamley, Contact Financial Corp.
Tel: (604) 689-7422 begin_of_the_skype_highlighting
E-Mail: rob@contactfinancial.com
Glenmark Capital Corp.
1600 - 609 Granville Street
Vancouver, BC V7Y 1C3
www.glenmark.ca
Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. Die in dieser Pressemeldung enthaltenen Informationen wurden von keiner Regulierungsbehörde genehmigt oder abgelehnt.
Hinweis für die Vereinigten Staaten
Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden bzw. werden gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (U.S. Securities Act) nicht registriert. Sie wurden gemäß Vorschrift S des U.S. Securities Act autorisierten Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten bzw. an diese verkauft. Ein Angebot, Verkauf oder Wiederverkauf in den Vereinigten Staaten bzw. an oder zugunsten von US-Bürgern (laut Definition des Begriffes in der Vorschrift S des United States Securities Act) ist untersagt, sofern die Wertpapiere nicht gemäß dem U.S. Securities Act registriert wurden oder keine Ausnahmegenehmigung von dieser Registrierungsverpflichtung nach dem U.S. Securities Act besteht. Hedging-Transaktionen mit Wertpapieren, die nicht den Bestimmungen des U.S. Securities Act entsprechen, sind untersagt. Diese Pressemeldung stellt in dem betreffenden US-Bundesstaat, wo ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, ein Verkaufsangebot bzw. Vermittlungsangebot zum Kauf der Wertpapiere dar.
NICHT ZUR VERBREITUNG ÜBER US-NACHRICHTENDIENSTE BZW. ZUR VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN BESTIMMT. BEI NICHTEINHALTUNG DIESER EINSCHRÄNKUNGSBESTIMMUNG KANN EINE VERLETZUNG DER US-WERTPAPIERGESETZE ENTSTEHEN.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!
Wie bereits im Vorfeld angekündigt, wird Glenmark die Mittel aus der Finanzierungstransaktion für die weiteren Erschließungsaktivitäten in den Mineralkonzessionen, an denen das Unternehmen beteiligt ist, verwenden und die empfohlenen Arbeitsprogramme umsetzen.
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E-Mail: rwgrayston@glenmark.ca
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Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden bzw. werden gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (U.S. Securities Act) nicht registriert. Sie wurden gemäß Vorschrift S des U.S. Securities Act autorisierten Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten bzw. an diese verkauft. Ein Angebot, Verkauf oder Wiederverkauf in den Vereinigten Staaten bzw. an oder zugunsten von US-Bürgern (laut Definition des Begriffes in der Vorschrift S des United States Securities Act) ist untersagt, sofern die Wertpapiere nicht gemäß dem U.S. Securities Act registriert wurden oder keine Ausnahmegenehmigung von dieser Registrierungsverpflichtung nach dem U.S. Securities Act besteht. Hedging-Transaktionen mit Wertpapieren, die nicht den Bestimmungen des U.S. Securities Act entsprechen, sind untersagt. Diese Pressemeldung stellt in dem betreffenden US-Bundesstaat, wo ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre, ein Verkaufsangebot bzw. Vermittlungsangebot zum Kauf der Wertpapiere dar.
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