Verstoß gegen das Grundgesetz?: De Maizière will Verschlüsselung umgehen
22.01.2015 | Redaktion
Der Anschlag auf die Pariser Satirezeitschrift Charlie Hebdo soll nicht ohne Konsequenzen bleiben. Nach Ansicht des Bundesinnenministers Thomas de Maizière hat dieses jüngste Beispiel gezeigt, dass deutlicher Handlungsbedarf besteht, gegen terroristische Aktivitäten vorzugehen - auch im Internet, wie er am Dienstag bei der Eröffnung des Internationalen Forums für Cybersicherheit im nordfranzösischen Lille erklärt haben soll.
Handlungsbedarf - Für de Maizière bedeutet das, Sicherheitsbehörden zu gestatten, künftig die Verschlüsselung von E-Mails, Voice-over-IP, Browserverbindungen und dergleichen zu umgehen. Dabei fordert der Politiker zugleich eine stärkere internationale Zusammenarbeit über die Grenzen Europas hinaus.
Mit seiner Forderung ist de Maizière keineswegs allein. Vergleichbare Äußerungen hatten bereits der britische Premier David Cameron und US-Präsident Barrack Obama getätigt.
Kritiker, darunter aus den Reihen der Piratenpartei, befürchten allerdings, dass durch derlei Maßnahmen die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gerät, und betrachten das Vorhaben de Maizières als klaren Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Briefgeheimnis und das Post- und Fernmeldegeheimnis.
© Redaktion GoldSeiten.de
Handlungsbedarf - Für de Maizière bedeutet das, Sicherheitsbehörden zu gestatten, künftig die Verschlüsselung von E-Mails, Voice-over-IP, Browserverbindungen und dergleichen zu umgehen. Dabei fordert der Politiker zugleich eine stärkere internationale Zusammenarbeit über die Grenzen Europas hinaus.
Mit seiner Forderung ist de Maizière keineswegs allein. Vergleichbare Äußerungen hatten bereits der britische Premier David Cameron und US-Präsident Barrack Obama getätigt.
Kritiker, darunter aus den Reihen der Piratenpartei, befürchten allerdings, dass durch derlei Maßnahmen die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gerät, und betrachten das Vorhaben de Maizières als klaren Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Briefgeheimnis und das Post- und Fernmeldegeheimnis.
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