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Rye Patch Gold gibt Einführung einer Vorankündigungsrichtlinie bekannt

30.04.2015  |  IRW-Press
Vancouver, British Columbia, 28. April 2015 - Rye Patch Gold Corp. (TSX.V: RPM; OTCQX: RPMGF; FWB: 5TN) (das Unternehmen oder Rye Patch) gibt bekannt, dass das Unternehmen seine Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 4. Juni 2015 um 10 Uhr Ortszeit Vancouver in der Suite 1740 - 1177 West Hastings Street, in Vancouver, BC, abhalten wird. Der 30. April 2015 wurde als Stichtag zur Festlegung der Stimmberechtigung der Aktionäre auf der Versammlung bestimmt.

Rye Patch gibt ebenfalls die Genehmigung des Board of Directors für eine Vorankündigungsrichtlinie (Advance Notice Policy) bekannt. Diese verlangt eine Vorankündigung an das Unternehmen, wo eine Nominierung von Personen für die Wahl in den Board of Directors durch Aktionäre des Unternehmens erfolgt, außer durch Verlangen einer Versammlung oder eines Aktionärsvorschlags. Der Zweck der Richtlinie ist, den Aktionären, den Directors und der Geschäftsleitung von Rye Patch einen deutlichen Rahmen für die Nominierung von Directors des Unternehmens zu geben. Dies wird gewährleisten, dass alle Aktionäre eine angemessene Ankündigung der Director-Nominierungen und ausreichende Informationen hinsichtlich der als Directors vorgeschlagenen Personen erhalten. Ferner wird dies die Durchführung einer ordnungsgemäßen und effizienten Aktionärsversammlung erleichtern und es den Aktionären ermöglichen, eine informierte Stimme abzugeben, nachdem eine angemessene Bedenkzeit eingeräumt wurde.

Die Vorankündigungsrichtlinie legt unter anderem einen Stichtag fest, bis zu dem die eingetragenen Inhaber von Stammaktien des Unternehmens die Nominierungen dem Unternehmen vor der Jahreshaupt- oder Sonderversammlung der Aktionäre schriftlich vorlegen müssen, auf der die Directors zur Wahl vorgeschlagen werden. Die Richtlinie legt auch die Information fest, die ein Aktionär in die Ankündigung an das Unternehmen einschließen muss. Keine Person ist als ein Director der Rye Patch wählbar, sofern sie nicht gemäß der Regelungen dieser Vorankündigungsrichtlinie nominiert wurde.

Das Unternehmen muss nicht weniger als 30 Tage und nicht mehr als 65 Tage vor dem Datum einer Jahreshauptversammlung benachrichtigt werden. Wird jedoch die Jahreshauptversammlung an einem Datum abgehalten, das weniger als 50 Tage nach dem Datum der öffentlichen Ankündigung der Jahreshauptversammlung liegt, kann die Benachrichtigung nicht später als zu Geschäftsschluss am 10. Tag nach dieser öffentlichen Ankündigung erfolgen.

Im Fall einer Sonderversammlung der Aktionäre, die nicht ebenfalls eine Jahreshauptversammlung ist, kann die Benachrichtigung an das Unternehmen nicht später als zu Geschäftsschluss am 15. Tag nach der ersten öffentlichen Ankündigung des Datums der Sonderversammlung erfolgen.

Für die kommende Jahreshauptversammlung der Aktionäre gilt jede Ankündigung als rechtzeitig abgegeben, die vor Geschäftsschluss am 8. Mai 2015 beim Unternehmen eingeht.

Die Vorankündigungsrichtlinie ist mit sofortiger Wirkung gültig und wird den Aktionären auf der Jahreshauptversammlung am 4. Juni 2015 zur Verabschiedung vorgelegt. Den vollständigen Text der Richtlinie finden Sie unter dem Unternehmensprofil von Rye Patch bei www.sedat.com und auf der Webseite des Unternehmens. Die Vorankündigungsrichtlinie bleibt gültig, sofern sie nicht abgeändert oder von den Aktionären auf der Versammlung abgelehnt wird.


Über Rye Patch Gold Corp.

Rye Patch Gold Corp. ist ein kapitalkräftiges Tier-1-Junior-Bergbauunternehmen, das von einem erfahrenen Managementteam geleitet wird. Das Team war an Goldentdeckungen im Umfang von über 100 Millionen Unzen beteiligt. Es beschäftigt sich mit der Akquisition, der Exploration und der Entwicklung hochwertiger Gold- und Silberprojekte entlang des aufstrebenden Oreana Trends und des produktiven Cortez Trends. Aufgrund seiner soliden Finanzlage ist es die Strategie des Unternehmens, die Entwicklung mit dem Explorationsrisiko abzuwägen und Wert zu generieren durch:

· Das Voranbringen des Projekts Lincoln Hill bis zur Produktion;

· Die Verfolgung einer Weltklasse-Entdeckung - Garden Gate und Patty - die an Barricks Lagerstätte Goldrush angrenzt und im Streichen dieser liegt; und

· Das Aufsuchen neuer Projektmöglichkeiten und wertsteigernder Transaktionen.

Der Kassenstand und die Lizenzeinnahmen des Unternehmens ermöglichen Fortschritte ohne eine weitere Verwässerung des Aktienkapitals. Weitere Informationen zum Unternehmen erhalten Sie auf unserer Website unter www.ryepatchgold.com.


Im Namen des Direktoriums

William Howald
William C. (Bill) Howald, CEO & President



Nähere Informationen erhalten Sie über:

Rye Patch Gold Corp
info@ryepatchgold.com
Tel.: (604) 638-1588
Fax: (604) 638-1589

Für Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
info@resource-capital.ch
www.resource-capital.ch

Suite 1740 - 1177 West Hastings St.,
Vancouver, BC, V6E 2K3, Canada
Phone 604-638-1588
Fax 604-638-1589
www.ryepatchgold.com



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