Uranium Energy bringt Genehmigung für das ISR-Projekt Burke Hollow voran
16.07.2015 | DGAP
Corpus Christi, TX, 15. Juli 2015 - Uranium Energy Corp. (NYSE MKT: UEC, das "Unternehmen") freut sich, bekanntgeben zu können, dass die Texas Commission on Environmental Quality zwei endgültige Genehmigungen der Klasse I für Injektionsbrunnen für das Projekt Burke Hollow im südlichen Texas ausgestellt hat.
Die Bergbaugenehmigung, Grundwasserleiterfreistellung und die Lizenz für radioaktives Material befinden sich im fortgeschrittenen Stadium der technischen Prüfung und werden von der Beantragung einer Genehmigung für das erste Produktionsgebiet gefolgt. Mit dem Erhalt dieser Genehmigungen sowie den bereits genehmigten Injektionsbrunnen können die Arbeiten an diesem Projekt, einem der größten ISR-Projekte des Unternehmens, beginnen.
UEC begann 2012 mit Schürfbohrungen für das Projekt Burke Hollow und stieß dabei Ende desselben Jahres auf drei mineralisierte Adern. Daraufhin wurde das Projekt auf die gegenwärtige Größe von fast 8.100 ha erweitert. Bisher wurden Uranmineralisierungen in drei unterschiedlichen mineralisierten Bodenschichten in zwei abgegrenzten und getrennten Adern in dem Gebiet entdeckt. Dadurch ergibt sich eine mögliche Abbaumenge von ca. 2,32 Millionen kg Uran ("U3O8") mit einer Güte von 0,09 % U3O8.*Die Schätzung der Abbaumenge beruht auf Bohrungen über eine Länge von 75.103 Metern in 526 Bohrlöchern seit Mitte 2012.* Nur ungefähr 50 % des Gesamtgebiets des Projekts wurden dabei bisher erkundet. Das Projekt befindet sich ca. 72 km von der unternehmenseigenen Verarbeitungsanlage in Hobson entfernt.
Im Zusammenhang mit den Genehmigungen startet das Unternehmen ein Bohrprogramm zur Abgrenzung der Ausdehnung bereits entdeckter mineralisierter Adern, die noch weitere 6,5 km in südlicher und westlicher Richtung der beiden entdeckten Adern verlaufen und die im aktuellen technischen Bericht NI 43-101 vermuteten Ressourcen enthalten. Das Unternehmen erwartet im vierten Quartal des Kalenderjahres neue Bohrungsergebnisse.
Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der kanadischen Behörden erstellt, die in NI 43-101 dargelegt sind, und wurden durch Clyde L. Yancey, Berufsgeologe, stellvertretender Explorationsleiter des Unternehmens und qualifizierte Person gemäß den NI-43-101-Standards, geprüft.
Über Uranium Energy Corp
Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uranabbau- und Explorationsgesellschaft. Die volllizensierte und zugelassene Hobson-Aufbereitungsanlage des Unternehmens ist die zentrale Stelle für alle firmeneigenen Projekte im Süden von Texas, darunter auch die In-Situ-Rückgewinnungsmine Palangana, sowie das genehmigte In-Situ-Rückgewinnungsprojekt Goliad und das ISR-Projekt Burke Hollow, das sich derzeit in der Entwicklungsphase befindet. Des Weiteren befindet sich das Unternehmen in der Umsetzungsphase von fortgeschrittenen Projekten in Arizona, Colorado und Paraguay. Die Tätigkeiten von UEC werden von Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse verfügt, welche über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen Elementen der Uranexploration bzw. -erschließung und des Uran-Abbaus gewonnen wurden..
Kontakt zu Investor Relations der Uranium Energy Corp. unter:
Gebührenfrei: (866) 748-1030 FREE
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen:
NYSE MKT: UEC
Frankfurt Stock Exchange Symbol: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103
Safe Harbor Statement
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen sind sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten, Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts behördlicher Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung oder bezüglich des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren herauszuarbeiten, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können, gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten verlassen sollten, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht, dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch nicht versichern, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden. Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken, Trends und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren entziehen sich der Kontrolle des Unternehmens oder sind durch das Unternehmen nicht vorhersagbar. Wichtige Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen. Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere dar.
Die Bergbaugenehmigung, Grundwasserleiterfreistellung und die Lizenz für radioaktives Material befinden sich im fortgeschrittenen Stadium der technischen Prüfung und werden von der Beantragung einer Genehmigung für das erste Produktionsgebiet gefolgt. Mit dem Erhalt dieser Genehmigungen sowie den bereits genehmigten Injektionsbrunnen können die Arbeiten an diesem Projekt, einem der größten ISR-Projekte des Unternehmens, beginnen.
UEC begann 2012 mit Schürfbohrungen für das Projekt Burke Hollow und stieß dabei Ende desselben Jahres auf drei mineralisierte Adern. Daraufhin wurde das Projekt auf die gegenwärtige Größe von fast 8.100 ha erweitert. Bisher wurden Uranmineralisierungen in drei unterschiedlichen mineralisierten Bodenschichten in zwei abgegrenzten und getrennten Adern in dem Gebiet entdeckt. Dadurch ergibt sich eine mögliche Abbaumenge von ca. 2,32 Millionen kg Uran ("U3O8") mit einer Güte von 0,09 % U3O8.*Die Schätzung der Abbaumenge beruht auf Bohrungen über eine Länge von 75.103 Metern in 526 Bohrlöchern seit Mitte 2012.* Nur ungefähr 50 % des Gesamtgebiets des Projekts wurden dabei bisher erkundet. Das Projekt befindet sich ca. 72 km von der unternehmenseigenen Verarbeitungsanlage in Hobson entfernt.
Im Zusammenhang mit den Genehmigungen startet das Unternehmen ein Bohrprogramm zur Abgrenzung der Ausdehnung bereits entdeckter mineralisierter Adern, die noch weitere 6,5 km in südlicher und westlicher Richtung der beiden entdeckten Adern verlaufen und die im aktuellen technischen Bericht NI 43-101 vermuteten Ressourcen enthalten. Das Unternehmen erwartet im vierten Quartal des Kalenderjahres neue Bohrungsergebnisse.
Die technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der kanadischen Behörden erstellt, die in NI 43-101 dargelegt sind, und wurden durch Clyde L. Yancey, Berufsgeologe, stellvertretender Explorationsleiter des Unternehmens und qualifizierte Person gemäß den NI-43-101-Standards, geprüft.
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Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uranabbau- und Explorationsgesellschaft. Die volllizensierte und zugelassene Hobson-Aufbereitungsanlage des Unternehmens ist die zentrale Stelle für alle firmeneigenen Projekte im Süden von Texas, darunter auch die In-Situ-Rückgewinnungsmine Palangana, sowie das genehmigte In-Situ-Rückgewinnungsprojekt Goliad und das ISR-Projekt Burke Hollow, das sich derzeit in der Entwicklungsphase befindet. Des Weiteren befindet sich das Unternehmen in der Umsetzungsphase von fortgeschrittenen Projekten in Arizona, Colorado und Paraguay. Die Tätigkeiten von UEC werden von Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche über ausgezeichnete Kenntnisse verfügt, welche über Jahrzehnte durch praktische Erfahrung in den zentralen Elementen der Uranexploration bzw. -erschließung und des Uran-Abbaus gewonnen wurden..
Kontakt zu Investor Relations der Uranium Energy Corp. unter:
Gebührenfrei: (866) 748-1030 FREE
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Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen sind sämtliche in dieser Pressemitteilung enthaltenen Informationen zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen, Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht', 'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant', 'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht', 'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen enthalten bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten, Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts behördlicher Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung oder bezüglich des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren herauszuarbeiten, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können, gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten verlassen sollten, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.
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