Endlich - Gold für Stiftungen
05.08.2015
Ohne Stiftungen würde in Deutschland unter sozialen Aspekten höchstwahrscheinlich ein deutlich kälteres Klima herrschen. Während sich der Staat - zumindest bei sozialen Aufgaben - in erster Linie Gedanken über Einsparungen macht, versuchen gemeinnützige Stiftungen, verfügbares Kapital für den vordefinierten Stiftungszweck möglichst effektiv einzusetzen. Mittlerweile können Stiftungen zum Zwecke des Vermögenserhalts auch auf Gold setzen.
Zahl der Stiftungen gestiegen
Laut Angaben des Bundesverbands deutscher Stiftungen kletterte im Jahr 2014 die Zahl rechtsfähiger Stiftungen bürgerlichen Rechts um drei Prozent auf 20.784 (Stand: 31.12.2014). Damit hat sich deren Zahl seit 2001 fast verdoppelt. Bei den neun größten (auskunftsbereiten) Stiftungen reichen die ausgewiesenen Vermögen von 1,1 bis 6,2 Milliarden Euro.
Die große Masse bringt zwar deutlich weniger auf die Waage, doch ein Problem stellt sich allen gleichermaßen: Die Explosion der Geldmenge und die Niedrigzinspolitik der wichtigsten Notenbanken stellen die Manager der Vermögen vor gewaltige Aufgaben. So wird es immer schwieriger, attraktive Kapitalerträge zu erzielen, mit denen dann gemeinnützige Projekte finanziert werden. Und selbst der Vermögenserhalt stellt heutzutage kein leichtes Unterfangen dar.
Staatsanleihen bester Bonität haben im Mai gezeigt, wie schnell deren Kurse einbrechen können. So stürzte das hierzulande bekannteste Anleihe-Barometer Bund-Future zum Beispiel vom 17. April bis zum 7. Mai 2015 - also innerhalb von weniger als drei Wochen - in der Spitze um 925 Basispunkte ab und hat damit gezeigt, dass auch ein vermeintlich sicherer Hafen relativ schnell unsicher werden kann. Gold musste im Gegensatz zu unzähligen Staatsanleihen, Aktien oder Währungen während seiner Existenz noch nie einen Totalverlust hinnehmen und hat somit auf lange Sicht mehr als jede andere Anlageklasse Kaufkraft erhalten.
Fazit: Was für ganz normale Vermögen gilt - nämlich Gold als Inflations- und Krisenschutz einzusetzen -, macht auch bei Stiftungen Sinn. In Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse Göppingen und der Volksbank Löbau-Zittau ermöglicht pro aurum, Stiftungen durch physische Goldinvestments einen Risikoausgleich zu realisieren, um sich von hochpreisigen Anleihen mit mageren Renditen oder gut gelaufenen Aktien weniger abhängig zu machen.
Sinn und Zweck von Stiftungen
Um eine Stiftung ins Leben zu rufen, muss man nicht unbedingt ein Multimillionär sein. Grundsätzlich sind Stiftungsgründungen über eine Stiftergemeinschaft bereits ab 25.000 Euro möglich. So kooperiert zum Beispiel die Kreissparkasse Göppingen in diesem Zusammenhang mit der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG. Wer einen Teil seines Privatvermögens in eine gemeinnützige Stiftung einbringen möchte, kommt dadurch aber nicht nur in den Genuss steuerlicher Vorteile, sondern kann über die vordefinierte Zweckbestimmung zeitlebens und auch danach Gutes tun.
Es gibt aber auch sogenannte Familienstiftungen. Sie zielen in erster Linie darauf ab, dass das Vermögen nicht durch Erbgänge zersplittert und gleichzeitig eine Versorgung und wirtschaftliche Absicherung der Nachkommen gewährleistet wird. Für diese Form der Stiftung entscheiden sich häufig erfolgreiche Unternehmerpersönlichkeiten.
Wolfgang Zürn, der Vorstandsvorsitzende der Volksbank Löbau-Zittau, weist darauf hin, dass den meisten Stiftungen aufgrund der auferlegten Anlagerestriktionen physische Goldkäufe nicht erlaubt sind.
Da Stiftungen auf lange Sicht angelegt sind und mitunter Generationen überdauern, sollten gerade sie dem Vermögenserhalt eine hohe Priorität einräumen. Gegenwärtig ist die Finanzwelt dem größten geldpolitischen Experiment aller Zeiten ausgesetzt, dessen Ausgang völlig offen ist. Deshalb sollte das Thema Gold auch bei Stiftungsvermögen keineswegs außen vor bleiben. "Mit unserem Goldsparplan oder dem Goldkonto werden physische Edelmetalle auch für Stiftungen investierbar und helfen dadurch, Vermögen langfristig zu sichern bzw. Risiken besser zu verteilen", meint der Chef der sächsischen Volksbank.
Zürn hält von Papiergold nichts und rät deshalb zu Barren und Münzen aus Gold oder Silber. Er erklärt: "Stiftungen, die bei uns ein Goldkonto oder einen Goldsparplan einrichten, tauschen Geld in physisches Gold und erlangen dadurch einen wirksamen Krisenschutz - und zudem einen Haftungsanspruch gegenüber pro aurum und der Volksbank Löbau-Zittau." Die im Hochsicherheitstresor von pro aurum eingelagerten Edelmetallbestände werden nämlich als Sondervermögen geführt und sind vollumfänglich gegen Diebstahl und Brand versichert.
Des Weiteren besteht aber auch ein Haftungsanspruch gegenüber der Volksbank Löbau-Zittau, die der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) angeschlossen ist. Weil die Volksbank eine jederzeitige Auslieferung des physischen Edelmetalls an die Stiftung garantiert und über den Institutsschutz zugleich die Sicherungseinrichtung der Volks- und Raiffeisenbanken für dieses Gold-Konto haftet, werden somit die Anlagerestriktionen von Stiftungen erfüllt.
Zum Wohle der Allgemeinheit: Gold
Durch die Kooperationen zwischen dem Edelmetallhändler pro aurum und der Kreissparkasse Göppingen bzw. der Volksbank Löbau-Zittau kam es bei physischen Edelmetallinvestments aus Anlegersicht zu einem regelrechten Quantensprung. Beide Banken fungierten damit als Wegbereiter, Gold & Co. in der Finanzwelt wieder hoffähig zu machen. Stiftungen, denen aufgrund von gesetzlichen Regularien und Anlagerestriktionen der Zugriff auf echte Goldbarren und -münzen bislang verwehrt wurde, können nun diesbezügliche Anlagedefizite problemlos beseitigen.
Sämtliche Verzahnungen zwischen Bankinstitut und pro aurum sind nämlich von diversen Aufsichtsbehörden und Compliance-Abteilungen auf Herz und Nieren überprüft worden und unterliegen mehreren Sicherheitsmechanismen. Dies alles sollte dabei helfen, dass die Stiftungen auch künftig ihre dringend nötigen Aufgaben erfüllen können. Vom Staat darf man unter diesem Aspekt wohl eher mit weniger als mehr Engagement rechnen.
Hier finden Sie weitere Informationen über Gold und Stiftungen:
Zahl der Stiftungen gestiegen
Laut Angaben des Bundesverbands deutscher Stiftungen kletterte im Jahr 2014 die Zahl rechtsfähiger Stiftungen bürgerlichen Rechts um drei Prozent auf 20.784 (Stand: 31.12.2014). Damit hat sich deren Zahl seit 2001 fast verdoppelt. Bei den neun größten (auskunftsbereiten) Stiftungen reichen die ausgewiesenen Vermögen von 1,1 bis 6,2 Milliarden Euro.
Die große Masse bringt zwar deutlich weniger auf die Waage, doch ein Problem stellt sich allen gleichermaßen: Die Explosion der Geldmenge und die Niedrigzinspolitik der wichtigsten Notenbanken stellen die Manager der Vermögen vor gewaltige Aufgaben. So wird es immer schwieriger, attraktive Kapitalerträge zu erzielen, mit denen dann gemeinnützige Projekte finanziert werden. Und selbst der Vermögenserhalt stellt heutzutage kein leichtes Unterfangen dar.
Staatsanleihen bester Bonität haben im Mai gezeigt, wie schnell deren Kurse einbrechen können. So stürzte das hierzulande bekannteste Anleihe-Barometer Bund-Future zum Beispiel vom 17. April bis zum 7. Mai 2015 - also innerhalb von weniger als drei Wochen - in der Spitze um 925 Basispunkte ab und hat damit gezeigt, dass auch ein vermeintlich sicherer Hafen relativ schnell unsicher werden kann. Gold musste im Gegensatz zu unzähligen Staatsanleihen, Aktien oder Währungen während seiner Existenz noch nie einen Totalverlust hinnehmen und hat somit auf lange Sicht mehr als jede andere Anlageklasse Kaufkraft erhalten.
Fazit: Was für ganz normale Vermögen gilt - nämlich Gold als Inflations- und Krisenschutz einzusetzen -, macht auch bei Stiftungen Sinn. In Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse Göppingen und der Volksbank Löbau-Zittau ermöglicht pro aurum, Stiftungen durch physische Goldinvestments einen Risikoausgleich zu realisieren, um sich von hochpreisigen Anleihen mit mageren Renditen oder gut gelaufenen Aktien weniger abhängig zu machen.
Sinn und Zweck von Stiftungen
Um eine Stiftung ins Leben zu rufen, muss man nicht unbedingt ein Multimillionär sein. Grundsätzlich sind Stiftungsgründungen über eine Stiftergemeinschaft bereits ab 25.000 Euro möglich. So kooperiert zum Beispiel die Kreissparkasse Göppingen in diesem Zusammenhang mit der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG. Wer einen Teil seines Privatvermögens in eine gemeinnützige Stiftung einbringen möchte, kommt dadurch aber nicht nur in den Genuss steuerlicher Vorteile, sondern kann über die vordefinierte Zweckbestimmung zeitlebens und auch danach Gutes tun.
Es gibt aber auch sogenannte Familienstiftungen. Sie zielen in erster Linie darauf ab, dass das Vermögen nicht durch Erbgänge zersplittert und gleichzeitig eine Versorgung und wirtschaftliche Absicherung der Nachkommen gewährleistet wird. Für diese Form der Stiftung entscheiden sich häufig erfolgreiche Unternehmerpersönlichkeiten.
Wolfgang Zürn, der Vorstandsvorsitzende der Volksbank Löbau-Zittau, weist darauf hin, dass den meisten Stiftungen aufgrund der auferlegten Anlagerestriktionen physische Goldkäufe nicht erlaubt sind.
Da Stiftungen auf lange Sicht angelegt sind und mitunter Generationen überdauern, sollten gerade sie dem Vermögenserhalt eine hohe Priorität einräumen. Gegenwärtig ist die Finanzwelt dem größten geldpolitischen Experiment aller Zeiten ausgesetzt, dessen Ausgang völlig offen ist. Deshalb sollte das Thema Gold auch bei Stiftungsvermögen keineswegs außen vor bleiben. "Mit unserem Goldsparplan oder dem Goldkonto werden physische Edelmetalle auch für Stiftungen investierbar und helfen dadurch, Vermögen langfristig zu sichern bzw. Risiken besser zu verteilen", meint der Chef der sächsischen Volksbank.
Zürn hält von Papiergold nichts und rät deshalb zu Barren und Münzen aus Gold oder Silber. Er erklärt: "Stiftungen, die bei uns ein Goldkonto oder einen Goldsparplan einrichten, tauschen Geld in physisches Gold und erlangen dadurch einen wirksamen Krisenschutz - und zudem einen Haftungsanspruch gegenüber pro aurum und der Volksbank Löbau-Zittau." Die im Hochsicherheitstresor von pro aurum eingelagerten Edelmetallbestände werden nämlich als Sondervermögen geführt und sind vollumfänglich gegen Diebstahl und Brand versichert.
Des Weiteren besteht aber auch ein Haftungsanspruch gegenüber der Volksbank Löbau-Zittau, die der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) angeschlossen ist. Weil die Volksbank eine jederzeitige Auslieferung des physischen Edelmetalls an die Stiftung garantiert und über den Institutsschutz zugleich die Sicherungseinrichtung der Volks- und Raiffeisenbanken für dieses Gold-Konto haftet, werden somit die Anlagerestriktionen von Stiftungen erfüllt.
Zum Wohle der Allgemeinheit: Gold
Durch die Kooperationen zwischen dem Edelmetallhändler pro aurum und der Kreissparkasse Göppingen bzw. der Volksbank Löbau-Zittau kam es bei physischen Edelmetallinvestments aus Anlegersicht zu einem regelrechten Quantensprung. Beide Banken fungierten damit als Wegbereiter, Gold & Co. in der Finanzwelt wieder hoffähig zu machen. Stiftungen, denen aufgrund von gesetzlichen Regularien und Anlagerestriktionen der Zugriff auf echte Goldbarren und -münzen bislang verwehrt wurde, können nun diesbezügliche Anlagedefizite problemlos beseitigen.
Sämtliche Verzahnungen zwischen Bankinstitut und pro aurum sind nämlich von diversen Aufsichtsbehörden und Compliance-Abteilungen auf Herz und Nieren überprüft worden und unterliegen mehreren Sicherheitsmechanismen. Dies alles sollte dabei helfen, dass die Stiftungen auch künftig ihre dringend nötigen Aufgaben erfüllen können. Vom Staat darf man unter diesem Aspekt wohl eher mit weniger als mehr Engagement rechnen.
Hier finden Sie weitere Informationen über Gold und Stiftungen:
- 1. pro aurum
- 2. Volksbank Löbau-Zittau
- 3. Kreissparkasse Göppingen
- 4. Bundesverband Deutscher Stiftungen
- 5. DT Deutsche Stiftungstreuhand