Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Montezuma Mining Company Ltd.: Weitere Treffer auf drittem Ziel!

12.11.2015  |  Hannes Huster
Montezuma Mining gab heute die restlichen Ergebnisse des ersten Bohrprogrammes bekannt (News).

Nachdem das Unternehmen bereits zwei Zielgebiete definieren konnte, wurden auch auf dem dritten Zielgebiet Cruskit vergleichbare Goldgehalte entdeckt (Bohrungen Nr. 184-197, siehe Tabelle)

Somit hat man nun mit nur einem ersten Bohrprogramm gleich drei potentielle Goldtrends definieren können: Jatz, Captains und Cruskit.

In der folgenden Karte sehen Sie die drei Zielgebiete.

Die Tatsache, dass Montezuma im Vorfeld der ersten Bohrungen durch den Test von Gestein an der Oberfläche diese Ziele ermittelt hat und nun alle drei Oberflächenanomalien auch bei den Bohrungen erhöhte Goldgehalte gezeigt haben, ist hervorragend. Die drei Ziele decken jetzt bereits ein Gebiet von rund 5 Kilometern in der Länge ab. Es kann sein, dass es sich um einzelne "Pötte" handelt, aber auch, dass diese in den tieferen Schichten zusammenhängen. Dies werden die nächsten Bohrungen zeigen.

Den Rest vom Gebiet im Süden und den kompletten Teil, der die Gebiete von Gold Road im Osten tangiert, wurde noch überhaupt nicht überprüft!

Open in new window

Fazit:

Ich bin weiterhin sehr optimistisch. Das sieht bislang sehr gut aus und Montezuma ist hier auf den Spuren von Gold Road. Die Geologie scheint identisch und man kann davon ausgehen, dass Montezuma auf der Verlängerung des Grünstein-Gürtels sitzt.

Das nächste Bohrprogramm wird nun vorbereitet und soll auf jedem Fall noch in diesem Jahr starten!

Die Aktie reagierte mit einem Anstieg von gut 10% bei 133.743 gehandelten Stücken.

Open in new window

© Hannes Huster
Quelle: Auszug aus dem Börsenbrief "Der Goldreport"



Pflichtangaben nach §34b WpHG und FinAnV

Wesentliche Informationsquellen für die Erstellung dieses Dokumentes sind Veröffentlichungen in in- und ausländischen Medien (Informationsdienste, Wirtschaftspresse, Fachpresse, veröffentlichte Statistiken, Ratingagenturen sowie Veröffentlichungen des analysierten Emittenten und interne Erkenntnisse des analysierten Emittenten).
Zum heutigen Zeitpunkt ist das Bestehen folgender Interessenkonflikte möglich: Hannes Huster und/oder Der Goldreport Ltd. mit diesen verbundene Unternehmen:
1) stehen in Geschäftsbeziehungen zu dem Emittenten.
2) sind am Grundkapital des Emittenten beteiligt oder könnten dies sein.
3) waren innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate an der Führung eines Konsortiums beteiligt, das Finanzinstrumente des Emittenten im Wege eines öffentlichen Angebots emittierte.
4) betreuen Finanzinstrumente des Emittenten an einem Markt durch das Einstellen von Kauf- oder Verkaufsaufträgen.
5) haben innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate mit Emittenten, die selbst oder deren Finanzinstrumente Gegenstand der Finanzanalyse sind, eine Vereinbarung über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Investmentbanking-Geschäften geschlossen oder Leistung oder Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung erhalten.




Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Element 25 Ltd.
Bergbau
A2JMGQ
AU0000012098
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"