Suche
 
Folgen Sie uns auf:

Rubicon Minerals gibt Vorlage des Geschäftsberichts für das 3. Quartal 2015 bekannt

13.11.2015  |  Marketwired
TORONTO, ONTARIO -- (Marketwired - Nov 13, 2015) - Die Rubicon Minerals Corp. (TSX: RMX) (NYSE MKT: RBY) ("Rubicon" oder das "Unternehmen") teilte heute mit, dass es seinen Bilanzabschluss für das zum 30. September 2015 abgeschlossene dritte Quartal eingereicht hat. Das Unternehmen bestätigt zudem, dass der Zwischenabschluss und die MD&A (Management Discussion & Analysis) von Rubicon für das am 30. September 2015 abgeschlossene dritte Quartal unter www.rubiconminerals.com oder www.sedar.com oder www.sec.gov/edgar.shtml zur Verfügung stehen.


Änderung der Bilanzierungspolitik bei Explorations- und Evaluierungsausgaben

In Zusammenhang mit der erhöhten geologischen Komplexität der F2-Gold-Lagerstätte, die bei Strossentests in der Projektphase bis zum 30. September 2015 festgestellt wurde (siehe Pressemitteilung von Rubicon vom 3. November 2015), führte das Unternehmen eine freiwillige Änderung seiner Bilanzierungspolitik bei Explorations- und Evaluierungsaufwendungen ("E&E") durch. Die neuen Bilanzierungsrichtlinien des Unternehmens für E&E-Ausgaben bestehen darin, diese Aufwendungen solange in die Kosten zu verbuchen, bis die technische Machbarkeit und die wirtschaftliche Rentabilität festgestellt wurden und die künftige Entwicklung des Phoenix Gold-Projekts gestützt und die entsprechende Projektentwicklung die erforderliche Zustimmung des Vorstands erhält. Die Änderung der Bilanzierungsrichtlinien wurde rückwirkend auf alle Explorationsarbeiten in allen Liegenschaften des Unternehmens angewendet. Siehe dazu "Änderung der Bilanzierungsrichtlinien" in der MD&A (Management Discussion and Analysis) des Unternehmens für das am 30. September 2015 abgeschlossene dritte Quartal. Die Änderung der Bilanzierungspolitik hat keine Auswirkungen auf die Bedeutung, den Umfang und die Natur der laufenden E&E-Aktivitäten.


Über Rubicon Minerals Corp.

Rubicon ist ein Unternehmen für die Entwicklung von Goldprojekten, das sich derzeit darauf konzentriert, das zu 100% in seinem Besitz befindliche Phoenix Gold-Projekt im ertragreichen Red Lake-Goldbezirk im Nordwesten der kanadischen Provinz Ontario in die kommerzielle Produktion zu überführen. Darüber hinaus kontrolliert Rubicon im Goldgebiet Red Lake über 260 Quadratkilometer an Liegenschaften, die sich hervorragend für eine Exploration eignen, und besitzt Beteiligungen an Liegenschaften mit Mineralvorkommen von ungefähr 900 Quadratkilometern in dem aufstrebenden Long Canyon-Goldbezirk, der im gemeinsamen Grenzgebiet der US-Bundesstaaten Nevada und Utah liegt. Die Aktien von Rubicon sind an der NYSE MKT (RBY) und der Toronto Stock Exchange (RMX) gelistet.


Rubicon Minerals Corp.

Michael Winship
Interim-President und Chief Executive Officer



Kontakt:

Rubicon Minerals Corp.
Allan Candelario, CFA
Vice President, Investorbeziehungen
+1 (416) 766-2804
ir@rubiconminerals.com
www.rubiconminerals.com



Die Toronto Stock Exchange hat diese Meldung nicht geprüft und übernimmt keine Verantwortung für die Fehlerfreiheit oder Angemessenheit dieser Meldung.



Bewerten 
A A A
PDF Versenden Drucken

Für den Inhalt des Beitrages ist allein der Autor verantwortlich bzw. die aufgeführte Quelle. Bild- oder Filmrechte liegen beim Autor/Quelle bzw. bei der vom ihm benannten Quelle. Bei Übersetzungen können Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der vertretene Standpunkt eines Autors spiegelt generell nicht die Meinung des Webseiten-Betreibers wieder. Mittels der Veröffentlichung will dieser lediglich ein pluralistisches Meinungsbild darstellen. Direkte oder indirekte Aussagen in einem Beitrag stellen keinerlei Aufforderung zum Kauf-/Verkauf von Wertpapieren dar. Wir wehren uns gegen jede Form von Hass, Diskriminierung und Verletzung der Menschenwürde. Beachten Sie bitte auch unsere AGB/Disclaimer!




Mineninfo
Battle North Gold Corp.
Bergbau
-
-
Minenprofile
Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2024.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"