Inca One Gold und Standard Tolling einigen sich über eine Abkommensänderung
02.12.2015 | IRW-Press
VANCOUVER, BC - 30. November 2015 - Inca One Gold Corp. (TSX.V: IO) (Inca One) und Standard Tolling Corp. (TSX.V: TON) (Standard) (zusammen dieVertragsparteien) geben bekannt, dass die am 7. Oktober 2015 angekündigte verbindliche Absichtserklärung (verbindliche LOI) aufgekündigt wurde. Eine überarbeitete verbindliche Absichtserklärung (überarbeitete LOI) wird ausgehandelt. Sie wird eine wesentliche Überarbeitung der Transaktionskonditionen reflektieren, da während der Due Diligence (Prüfung mit gebührender Sorgfalt) mehrere signifikante Probleme in Verbindung mit dem langfristigen Bestand der Genehmigungen für Standards Aufbereitungsanlage Minera La Quinua S.A.C. (MLQ oder die Aufbereitungsanlage MLQ) auf der Liegenschaft Huamachuco, Peru, zum Vorschein kamen.
Die Probleme tauchten Anfang November 2015 auf, als Materiallieferungen von der Aufbereitungsanlage MLQ an Inca Ones Aufbereitungsanlage Chala One durch die Regionalbehörden verzögert wurden. Ferner wurde Inca One von Standard benachrichtigt, dass die Regionalbehörde vor Kurzem andeutete, dass sie einen Entzug der Genehmigung für die Aufbereitungsanlage MLQ ohne Regressanspruch beabsichtige. Inca One wurde weiter informiert, dass von der lokalen Gemeinde und anderen beteiligten peruanischen Parteien anhaltend Druck ausgeübt wird und Abkommen ausgehandelt und vereinbart wurden, die jetzt von MLQ verlangen, die Aufbereitungsanlage MLQ und damit verbundene Gerätschaften sowie Sachanlagen umgehend von ihrem aktuellen Standort zu verlegen (die Asset-Verlegung). Folglich arbeitet Inca One mit MLQ an der Asset-Verlegung, in dem sie den Abbau und den Transport von der Liegenschaft Huamachuco an einen sicheren Standort unterstützen und um die überarbeitete LOI abzuschließen.
Zur Verdeutlichung, die Vertragsparteien verstehen gegenwärtig, dass sie nicht in der Lage sein werden, die Aufbereitungsanlage MLQ am aktuellen Standort weder als einen Toll-Milling-Betrieb (Erzaufbereitung gegen Gebühren) noch als ein Minerallager betreiben zu können. Inca One hat während der letzten sechs Monate alternative Lagerplätze und Anlagenstandorte überprüft und einen möglichen alternativen nördlichen Standort identifiziert, der ebenfalls für den Transport und die Minerallieferungen zugänglicher ist.
Standard und Inca One verhandeln gewissenhaft die überarbeitete LOI aus, die aufgrund der jüngsten wesentlichen Gegebenheiten, die bezüglich der Aufbereitungsanlage MLQ zum Vorschein kamen, keine Geschäftszusammenlegung mehr sein wird. Stattdessen arbeiten die Vertragsparteien jetzt an einer Neustrukturierung des Abkommens auf Basis eines Sachanlagenerwerbs, wobei Inca One ausgewählte Schulden der Standard Tolling als Gegenleistung für gewisse Sachanlagen von Standard und MLQ sowie für die Aufkündigung zwei weiterer Abkommen von Standard und Inca One, die unten beschreiben werden (gemeinsam die überarbeitete Transaktion), übernehmen wird.
Gemäß der verbindlichen LOI schlossen die Parteien ein Darlehensabkommen über 550.000 USD (das Darlehen). Das Darlehen wurde am 6. Oktober 2015 von Standard an Inca One als Einzelzahlung in Höhe von 495.000 USD ausgezahlt. Dieser Betrag entspricht der Tilgungssumme abzüglich 55.000 USD an Vorschusszinsen. Inca One verwendete 250.000 USD des Darlehens für den Erwerb von 6.000.000 Stammaktien der Standard Tolling Corp. zu 0,05 CAD pro Aktie. Anschließend schlossen die Parteien am 21. Oktober 2015 ein Abkommen über einen Vorschuss für den Mineralerwerb, Aufbereitung und Rückzahlung (das Mineralvorschussabkommen), um Standards Erzerwerbskonto zu nutzen. Seitdem hat Standard 760.000 USD in bar an Inca One im Voraus gezahlt, um Mineral/Erz für die Aufbereitungsanlage Chala One zu kaufen. Der Wert des von MLQ an Inca One gelieferten Minerals/Erzes beträgt zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung ungefähr 200.000 USD.
Standard und Inca One werden weitere Informationen über die Asset-Verlegung und die überarbeitete Transaktion bekannt geben, sobald sie zur Verfügung stehen. Die überarbeitete Transaktion wird verschiedenen Genehmigungen unterliegen einschließlich der Genehmigung der TSX Venture Exchange.
Über Standard Tolling Corp.
Standard Tolling hat den Bau seiner ersten maßgeschneiderten Goldverarbeitungsanlage mit 100 Tonnen Tageskapazität in Nordperu abgeschlossen. Das Unternehmen erwirbt Erz von staatlich lizenzierten Kleinbergbaubetrieben und verkauft anschließend das zu Doré-Gold (Goldbarren) verarbeitete Produkt.
Über Inca One
Inca One Gold Corp. ist ein in Kanada ansässiges Erzaufbereitungsunternehmen mit einer Goldmühle in Peru, das seine Leistungen dem von der Regierung genehmigten Kleinbergbau zur Verfügung stellt. Als Teil der Konditionen des ursprünglichen Kaufabkommens für die Aufbereitungsanlage Chala, Peru, besitzt Inca One ein Abkommen zwischen der sich vollständig in Unternehmensbesitz befindlichen Tochtergesellschaft Chala One SAC und dem Verkäufer und anfänglichen Antragsteller auf die Genehmigung zum Betrieb unter dem Schirm der Formalisierung bis zum erfolgreichen Erhalt aller Umwelt- und Betriebsgenehmigungen. Peru, ein an Bodenschätzen sehr reiches Land, ist einer der größten Gold-, Silber-, Kupfer- und Zinkproduzenten der Welt, wobei beachtliche Produktionsbeiträge aus Kleinstabbauten stammen, die eine durch die Regierung genehmigte Aufbereitungsanlagen (wie den Mühlenbetrieb Chala des Unternehmens) zur Weiterverarbeitung ihrer Produktion benötigen.
Im Namen des Board von Inca One
Edward Kelly
President & CEO Inca One Gold Corp.
Im Namen des Board von Standard
Leonard Clough
President & CEO Standard Tolling Corp.
Nähere Informationen erhalten Sie über:
Konstantine Tsakumis, Inca One Gold Corp.
E-mail: irincagold@incaone.com
Tel: +1 (604) 568-4877
Doris Meyer, Standard Tolling Corp.
E-mail: info@standardtolling.com
Tel: +1 604-536-2711 ext. 6
In Europa:
Swiss Resource Capital AG
Jochen Staiger
infp@resource-capital.ch
Inca One Gold Corp.
1125 - 595 Howe Street
Vancouver, British Columbia, V6C 2T5
Tel: 1 604 568 4877
Fax: 1 604 569 1604
ir@incaone.com
www.incaone.com
DIE TSX VENTURE EXCHANGE UND DEREN REGULIERUNGSORGANE (IN DEN STATUTEN DER TSX VENTURE EXCHANGE ALS REGULATION SERVICES PROVIDER BEZEICHNET) ÜBERNEHMEN KEINERLEI VERANTWORTUNG FÜR DIE ANGEMESSENHEIT ODER GENAUIGKEIT DIESER PRESSEMELDUNG.
GESONDERTER HINWEIS ZU ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. In diesem Dokument werden mit Begriffen wie vorhersehen, glauben, schätzen, erwarten, Ziel, Plan, Prognose, möglicherweise, planen und ähnlichen Worten oder Ausdrücken zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen gekennzeichnet. Diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen beziehen sich unter anderem auch auf die zu erwartenden Vorteile der überarbeiteten Transaktion für Inca One, Standard und deren Aktionäre; den Zeitplan und den Erhalt der erforderlichen Genehmigungen für die Transaktion durch Aktionäre, Gericht, Börse und Behörden; das Vermögen von Inca One und Standard,die überarbeitete LOI auszuhandeln und abzuschließen und alle anderen Auflagen zu erfüllen und die überarbeitete Transaktion zum Abschluss zu bringen; das zukünftige Wachstumspotenzial von Inca One, Standard und deren Betriebs- und Anlagevermögen; die zukünftigen Pläne für die Konzessionsgebiete von Inca One und Standard; die zukünftigen Projekterschließungspläne; und die Schätzung der Produktionskosten.
Diese Aussagen spiegeln die derzeitige Auffassung der Vertragsparteien im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar von den Vertragsparteien als realistisch eingeschätzt werden, jedoch beträchtlichen Unsicherheiten und Eventualitäten in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, den Mitbewerb sowie die politische und gesellschaftliche Situation unterliegen. Viele bekannte und unbekannte Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen direkt oder indirekt genannt werden. Die Vertragsparteien haben Annahmen und Schätzungen erstellt, die in vieler Hinsicht auf diesen Faktoren basieren bzw. mit ihnen in Verbindung stehen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem wie folgt: Abschluss des überarbeiteten LOI; Erfüllung oder Verzicht auf sämtliche Bedingungen, die für den Abschluss der überarbeiteten Transaktion erforderlich sind (einschließlich Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen seitens der Aktionäre, Gericht, Börse und Behörde; keine wesentlichen Veränderungen in der Geschäftstätigkeit von Inca One und Standard und ihrer Betriebe, wie insbesondere in der überarbeiteten LOI dargelegt); die Nichterfüllung der erwarteten Vorteile der überarbeiteten Transaktion; Risiken der Geschäftsintegration; Schwankungen der allgemeinen makroökonomischen Lage; Schwankungen an den Wertpapiermärkten und beim Marktpreis der Inca One-Aktien; Schwankungen der Spot- und Terminpreise für Buntmetalle oder bestimmte andere Güter (wie Erdgas, Erdöl und Strom); Währungsschwankungen; Änderungen der nationalen und regionalen Regierungsstruktur, der Gesetze, Besteuerungssysteme, Kontrollen, Regulierungen und politischen bzw. wirtschaftlichen Entwicklungen in den Rechtssystemen, in denen die Vertragsparteien ihre Betriebe haben; betriebliche oder technische Schwierigkeiten in Verbindung mit den Bergbau- oder Erschließungsaktivitäten; Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Exploration, Erschließung und Förderung von Rohstoffen (einschließlich Umweltgefahren, Betriebsunfälle, ungewöhnliche oder unerwartete Formationen, Druckentwicklungen, Firstbrüche und Überflutungen); Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit oder finanziellen Situation der Lieferanten, Verarbeitungsunternehmen und anderen Geschäftspartnern des Unternehmens; keine ausreichende Versicherung zur Abdeckung von Risiken und Gefahren; gesetzliche Beschränkungen für den Bergbau; Belegschaftsangelegenheiten; das Verhältnis zu lokalen Gemeinden und zur indigenen Bevölkerung bzw. deren Ansprüche; die Verfügbarkeit bzw. Verteuerung der für den Abbau erforderlichen Arbeitskräfte und Gerätschaften; der spekulative Charakter der Rohstoffexploration und -erschließung, einschließlich Risiken bei der Beschaffung der notwendigen Lizenzen und Genehmigungen der Regierungsbehörden.
Die Leser werden darauf hingewiesen, dass man sich auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen nicht bedingungslos verlassen sollte. Die Vertragsparteien haben sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Die Vertragsparteien haben nicht die Absicht bzw. sind nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen so anzupassen, dass sie geänderte Annahmen oder Umstände oder auch andere Ereignisse widerspiegeln, die Einfluss auf solche Aussagen oder Informationen haben, es sei denn, dies wird in den einschlägigen Gesetzen gefordert.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!
Die Probleme tauchten Anfang November 2015 auf, als Materiallieferungen von der Aufbereitungsanlage MLQ an Inca Ones Aufbereitungsanlage Chala One durch die Regionalbehörden verzögert wurden. Ferner wurde Inca One von Standard benachrichtigt, dass die Regionalbehörde vor Kurzem andeutete, dass sie einen Entzug der Genehmigung für die Aufbereitungsanlage MLQ ohne Regressanspruch beabsichtige. Inca One wurde weiter informiert, dass von der lokalen Gemeinde und anderen beteiligten peruanischen Parteien anhaltend Druck ausgeübt wird und Abkommen ausgehandelt und vereinbart wurden, die jetzt von MLQ verlangen, die Aufbereitungsanlage MLQ und damit verbundene Gerätschaften sowie Sachanlagen umgehend von ihrem aktuellen Standort zu verlegen (die Asset-Verlegung). Folglich arbeitet Inca One mit MLQ an der Asset-Verlegung, in dem sie den Abbau und den Transport von der Liegenschaft Huamachuco an einen sicheren Standort unterstützen und um die überarbeitete LOI abzuschließen.
Zur Verdeutlichung, die Vertragsparteien verstehen gegenwärtig, dass sie nicht in der Lage sein werden, die Aufbereitungsanlage MLQ am aktuellen Standort weder als einen Toll-Milling-Betrieb (Erzaufbereitung gegen Gebühren) noch als ein Minerallager betreiben zu können. Inca One hat während der letzten sechs Monate alternative Lagerplätze und Anlagenstandorte überprüft und einen möglichen alternativen nördlichen Standort identifiziert, der ebenfalls für den Transport und die Minerallieferungen zugänglicher ist.
Standard und Inca One verhandeln gewissenhaft die überarbeitete LOI aus, die aufgrund der jüngsten wesentlichen Gegebenheiten, die bezüglich der Aufbereitungsanlage MLQ zum Vorschein kamen, keine Geschäftszusammenlegung mehr sein wird. Stattdessen arbeiten die Vertragsparteien jetzt an einer Neustrukturierung des Abkommens auf Basis eines Sachanlagenerwerbs, wobei Inca One ausgewählte Schulden der Standard Tolling als Gegenleistung für gewisse Sachanlagen von Standard und MLQ sowie für die Aufkündigung zwei weiterer Abkommen von Standard und Inca One, die unten beschreiben werden (gemeinsam die überarbeitete Transaktion), übernehmen wird.
Gemäß der verbindlichen LOI schlossen die Parteien ein Darlehensabkommen über 550.000 USD (das Darlehen). Das Darlehen wurde am 6. Oktober 2015 von Standard an Inca One als Einzelzahlung in Höhe von 495.000 USD ausgezahlt. Dieser Betrag entspricht der Tilgungssumme abzüglich 55.000 USD an Vorschusszinsen. Inca One verwendete 250.000 USD des Darlehens für den Erwerb von 6.000.000 Stammaktien der Standard Tolling Corp. zu 0,05 CAD pro Aktie. Anschließend schlossen die Parteien am 21. Oktober 2015 ein Abkommen über einen Vorschuss für den Mineralerwerb, Aufbereitung und Rückzahlung (das Mineralvorschussabkommen), um Standards Erzerwerbskonto zu nutzen. Seitdem hat Standard 760.000 USD in bar an Inca One im Voraus gezahlt, um Mineral/Erz für die Aufbereitungsanlage Chala One zu kaufen. Der Wert des von MLQ an Inca One gelieferten Minerals/Erzes beträgt zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung ungefähr 200.000 USD.
Standard und Inca One werden weitere Informationen über die Asset-Verlegung und die überarbeitete Transaktion bekannt geben, sobald sie zur Verfügung stehen. Die überarbeitete Transaktion wird verschiedenen Genehmigungen unterliegen einschließlich der Genehmigung der TSX Venture Exchange.
Über Standard Tolling Corp.
Standard Tolling hat den Bau seiner ersten maßgeschneiderten Goldverarbeitungsanlage mit 100 Tonnen Tageskapazität in Nordperu abgeschlossen. Das Unternehmen erwirbt Erz von staatlich lizenzierten Kleinbergbaubetrieben und verkauft anschließend das zu Doré-Gold (Goldbarren) verarbeitete Produkt.
Über Inca One
Inca One Gold Corp. ist ein in Kanada ansässiges Erzaufbereitungsunternehmen mit einer Goldmühle in Peru, das seine Leistungen dem von der Regierung genehmigten Kleinbergbau zur Verfügung stellt. Als Teil der Konditionen des ursprünglichen Kaufabkommens für die Aufbereitungsanlage Chala, Peru, besitzt Inca One ein Abkommen zwischen der sich vollständig in Unternehmensbesitz befindlichen Tochtergesellschaft Chala One SAC und dem Verkäufer und anfänglichen Antragsteller auf die Genehmigung zum Betrieb unter dem Schirm der Formalisierung bis zum erfolgreichen Erhalt aller Umwelt- und Betriebsgenehmigungen. Peru, ein an Bodenschätzen sehr reiches Land, ist einer der größten Gold-, Silber-, Kupfer- und Zinkproduzenten der Welt, wobei beachtliche Produktionsbeiträge aus Kleinstabbauten stammen, die eine durch die Regierung genehmigte Aufbereitungsanlagen (wie den Mühlenbetrieb Chala des Unternehmens) zur Weiterverarbeitung ihrer Produktion benötigen.
Im Namen des Board von Inca One
Edward Kelly
President & CEO Inca One Gold Corp.
Im Namen des Board von Standard
Leonard Clough
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Nähere Informationen erhalten Sie über:
Konstantine Tsakumis, Inca One Gold Corp.
E-mail: irincagold@incaone.com
Tel: +1 (604) 568-4877
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GESONDERTER HINWEIS ZU ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und zukunftsgerichtete Informationen im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. In diesem Dokument werden mit Begriffen wie vorhersehen, glauben, schätzen, erwarten, Ziel, Plan, Prognose, möglicherweise, planen und ähnlichen Worten oder Ausdrücken zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen gekennzeichnet. Diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen beziehen sich unter anderem auch auf die zu erwartenden Vorteile der überarbeiteten Transaktion für Inca One, Standard und deren Aktionäre; den Zeitplan und den Erhalt der erforderlichen Genehmigungen für die Transaktion durch Aktionäre, Gericht, Börse und Behörden; das Vermögen von Inca One und Standard,die überarbeitete LOI auszuhandeln und abzuschließen und alle anderen Auflagen zu erfüllen und die überarbeitete Transaktion zum Abschluss zu bringen; das zukünftige Wachstumspotenzial von Inca One, Standard und deren Betriebs- und Anlagevermögen; die zukünftigen Pläne für die Konzessionsgebiete von Inca One und Standard; die zukünftigen Projekterschließungspläne; und die Schätzung der Produktionskosten.
Diese Aussagen spiegeln die derzeitige Auffassung der Vertragsparteien im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar von den Vertragsparteien als realistisch eingeschätzt werden, jedoch beträchtlichen Unsicherheiten und Eventualitäten in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, den Mitbewerb sowie die politische und gesellschaftliche Situation unterliegen. Viele bekannte und unbekannte Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen direkt oder indirekt genannt werden. Die Vertragsparteien haben Annahmen und Schätzungen erstellt, die in vieler Hinsicht auf diesen Faktoren basieren bzw. mit ihnen in Verbindung stehen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem wie folgt: Abschluss des überarbeiteten LOI; Erfüllung oder Verzicht auf sämtliche Bedingungen, die für den Abschluss der überarbeiteten Transaktion erforderlich sind (einschließlich Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen seitens der Aktionäre, Gericht, Börse und Behörde; keine wesentlichen Veränderungen in der Geschäftstätigkeit von Inca One und Standard und ihrer Betriebe, wie insbesondere in der überarbeiteten LOI dargelegt); die Nichterfüllung der erwarteten Vorteile der überarbeiteten Transaktion; Risiken der Geschäftsintegration; Schwankungen der allgemeinen makroökonomischen Lage; Schwankungen an den Wertpapiermärkten und beim Marktpreis der Inca One-Aktien; Schwankungen der Spot- und Terminpreise für Buntmetalle oder bestimmte andere Güter (wie Erdgas, Erdöl und Strom); Währungsschwankungen; Änderungen der nationalen und regionalen Regierungsstruktur, der Gesetze, Besteuerungssysteme, Kontrollen, Regulierungen und politischen bzw. wirtschaftlichen Entwicklungen in den Rechtssystemen, in denen die Vertragsparteien ihre Betriebe haben; betriebliche oder technische Schwierigkeiten in Verbindung mit den Bergbau- oder Erschließungsaktivitäten; Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit der Exploration, Erschließung und Förderung von Rohstoffen (einschließlich Umweltgefahren, Betriebsunfälle, ungewöhnliche oder unerwartete Formationen, Druckentwicklungen, Firstbrüche und Überflutungen); Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit oder finanziellen Situation der Lieferanten, Verarbeitungsunternehmen und anderen Geschäftspartnern des Unternehmens; keine ausreichende Versicherung zur Abdeckung von Risiken und Gefahren; gesetzliche Beschränkungen für den Bergbau; Belegschaftsangelegenheiten; das Verhältnis zu lokalen Gemeinden und zur indigenen Bevölkerung bzw. deren Ansprüche; die Verfügbarkeit bzw. Verteuerung der für den Abbau erforderlichen Arbeitskräfte und Gerätschaften; der spekulative Charakter der Rohstoffexploration und -erschließung, einschließlich Risiken bei der Beschaffung der notwendigen Lizenzen und Genehmigungen der Regierungsbehörden.
Die Leser werden darauf hingewiesen, dass man sich auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen nicht bedingungslos verlassen sollte. Die Vertragsparteien haben sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Die Vertragsparteien haben nicht die Absicht bzw. sind nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen so anzupassen, dass sie geänderte Annahmen oder Umstände oder auch andere Ereignisse widerspiegeln, die Einfluss auf solche Aussagen oder Informationen haben, es sei denn, dies wird in den einschlägigen Gesetzen gefordert.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!